Staatlich geförderte Pension - Schmidt & Schmidt
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V e r s i c h e r u n g s<br />
Damit ein Missgeschick nicht teuer endet<br />
Welche Mutti kennt nicht eine ähnliche Situation: eine lange<br />
Einkaufsliste, ein quengelndes Kind und nur noch eine halbe<br />
Stunde bis Geschäftsschluss. Als ob das nicht schon stressig<br />
genug wäre, streift der Junior auch noch ein paar teure Vasen<br />
vom Regal. Die Geschäftsinhaberin verlangt den vollen Kaufpreis.<br />
Mehr als 175 Euro – jetzt ist guter Rat teuer!<br />
Grundsätzlich ist ein entstandener Schaden wie dieser zu<br />
ersetzen, egal, ob der Sohn mit dem Ball ein Nachbarfenster<br />
einschießt oder ein Blumentopf von Ihrem Fensterbrett auf ein<br />
parkendes Auto fällt. Aber lassen Sie sich nicht ins Bockshorn<br />
jagen. Bezahlen Sie niemals sofort. Und vergessen Sie im<br />
Stress einer solchen Situation nicht, dass Schäden wie dieser<br />
in der Regel durch Ihre Haftpflichtversicherung gedeckt sind.<br />
Das betrifft natürlich nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene,<br />
wenn sie aus Versehen einen Schaden anrichten.<br />
Was den geschilderten Fall mit den kaputten Vasen betrifft,<br />
sind Juristen einig: Ersetzt werden muss nicht der volle Verkaufspreis,<br />
sondern der Einkaufspreis. Sonst würde ja der<br />
Kunde, der den Schaden verursacht hat, auch den eventuell<br />
entstandenen Gewinn des Händlers mitbezahlen.<br />
Lassen Sie sich daher auch nicht zu einem sofortigen Schuldeingeständnis<br />
drängen. Sie könnten damit Ihren Versicherungsschutz<br />
verlieren.<br />
VersicherungsKurier I 04<br />
Familienhaftpflicht / Reiseschutz<br />
VERSICHERUNG / STEUER / VERANLAGUNG<br />
Am besten wenden Sie sich im Falle eines Schadens sofort<br />
an uns. Wir sind für Sie da und können Ihnen auch in solchen<br />
Situationen weiterhelfen.<br />
Was Sie bei Auslandsreisen<br />
bedenken sollten<br />
Die Urlaubszeit rückt näher. Falls Sie Ihr Urlaubsziel mit dem eigenen<br />
Auto ansteuern, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz<br />
auch im Ausland gewährleistet ist. Denn viele Urlauber verlassen<br />
sich sorglos auf ihre Kfz-Versicherung. Das könnte im Fall eines<br />
Unfalls fatale Folgen haben.<br />
Die internationale Versicherungskarte – besser als „Grüne Karte“ bekannt<br />
– und der Europäische Unfallbericht dürfen in keinem Handschuhfach<br />
fehlen, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Aber Vorsicht: Es genügt<br />
nicht, die internationale Versicherungskarte lediglich im Auto dabeizuhaben.<br />
Sie muss auch gültig und vom Versicherungsnehmer unterschrieben<br />
sein.<br />
Nur dann greift auch der Haftpflichtschutz – laut Gesetz in ganz Europa<br />
und in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />
zählen.<br />
Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach, ob Ihr Zielland unter<br />
den Versicherungsschutz fällt. Wir beraten Sie gerne! Natürlich<br />
stehen wir auch mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es<br />
um Ihre optimale Reisevorsorge geht.