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Staatlich geförderte Pension - Schmidt & Schmidt

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6<br />

V e r s i c h e r u n g s<br />

Damit ein Missgeschick nicht teuer endet<br />

Welche Mutti kennt nicht eine ähnliche Situation: eine lange<br />

Einkaufsliste, ein quengelndes Kind und nur noch eine halbe<br />

Stunde bis Geschäftsschluss. Als ob das nicht schon stressig<br />

genug wäre, streift der Junior auch noch ein paar teure Vasen<br />

vom Regal. Die Geschäftsinhaberin verlangt den vollen Kaufpreis.<br />

Mehr als 175 Euro – jetzt ist guter Rat teuer!<br />

Grundsätzlich ist ein entstandener Schaden wie dieser zu<br />

ersetzen, egal, ob der Sohn mit dem Ball ein Nachbarfenster<br />

einschießt oder ein Blumentopf von Ihrem Fensterbrett auf ein<br />

parkendes Auto fällt. Aber lassen Sie sich nicht ins Bockshorn<br />

jagen. Bezahlen Sie niemals sofort. Und vergessen Sie im<br />

Stress einer solchen Situation nicht, dass Schäden wie dieser<br />

in der Regel durch Ihre Haftpflichtversicherung gedeckt sind.<br />

Das betrifft natürlich nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene,<br />

wenn sie aus Versehen einen Schaden anrichten.<br />

Was den geschilderten Fall mit den kaputten Vasen betrifft,<br />

sind Juristen einig: Ersetzt werden muss nicht der volle Verkaufspreis,<br />

sondern der Einkaufspreis. Sonst würde ja der<br />

Kunde, der den Schaden verursacht hat, auch den eventuell<br />

entstandenen Gewinn des Händlers mitbezahlen.<br />

Lassen Sie sich daher auch nicht zu einem sofortigen Schuldeingeständnis<br />

drängen. Sie könnten damit Ihren Versicherungsschutz<br />

verlieren.<br />

VersicherungsKurier I 04<br />

Familienhaftpflicht / Reiseschutz<br />

VERSICHERUNG / STEUER / VERANLAGUNG<br />

Am besten wenden Sie sich im Falle eines Schadens sofort<br />

an uns. Wir sind für Sie da und können Ihnen auch in solchen<br />

Situationen weiterhelfen.<br />

Was Sie bei Auslandsreisen<br />

bedenken sollten<br />

Die Urlaubszeit rückt näher. Falls Sie Ihr Urlaubsziel mit dem eigenen<br />

Auto ansteuern, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz<br />

auch im Ausland gewährleistet ist. Denn viele Urlauber verlassen<br />

sich sorglos auf ihre Kfz-Versicherung. Das könnte im Fall eines<br />

Unfalls fatale Folgen haben.<br />

Die internationale Versicherungskarte – besser als „Grüne Karte“ bekannt<br />

– und der Europäische Unfallbericht dürfen in keinem Handschuhfach<br />

fehlen, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Aber Vorsicht: Es genügt<br />

nicht, die internationale Versicherungskarte lediglich im Auto dabeizuhaben.<br />

Sie muss auch gültig und vom Versicherungsnehmer unterschrieben<br />

sein.<br />

Nur dann greift auch der Haftpflichtschutz – laut Gesetz in ganz Europa<br />

und in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />

zählen.<br />

Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns nach, ob Ihr Zielland unter<br />

den Versicherungsschutz fällt. Wir beraten Sie gerne! Natürlich<br />

stehen wir auch mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es<br />

um Ihre optimale Reisevorsorge geht.

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