PferdePark Pöttmes in Zusammenarbeit mit der ... - weilheimer
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Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen:<br />
1. Für Tierarzt, Rettungsdienst und Hufschmied wird Rufbereitschaft vere<strong>in</strong>bart.<br />
Der Rettungsdienstleitstelle ist ca. 300 Meter von <strong>der</strong> Reitanlage entfernt<br />
2. Für Nennungen s<strong>in</strong>d die WBO-Formulare zu verwenden. Nennungsvordrucke<br />
sowie die e<strong>in</strong>zelnen Aufgaben können aus dem Internet von <strong>der</strong> Homepage<br />
<strong>der</strong> PSG <strong>Pöttmes</strong> heruntergeladen werden<br />
3. Meldeschluss ist 90 M<strong>in</strong>uten vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Prüfung, wenn <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Zeite<strong>in</strong>teilung nicht an<strong>der</strong>s festgelegt.<br />
4. Die Zeite<strong>in</strong>teilung kann e<strong>in</strong>e Woche vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Veranstaltung auf <strong>der</strong><br />
Website <strong>der</strong> PSG <strong>Pöttmes</strong> e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
5. Begrenzung <strong>der</strong> Starthäufigkeit <strong>der</strong> Pferde / Ponys (Nach den Bestimmungen<br />
des BRFV und <strong>der</strong> LK s<strong>in</strong>d dies 5 Starts pro Tag, d.h. 3 gerittene und 2 geführte<br />
WB, o<strong>der</strong> 1 Strecken- WB und 1 geführter WB)<br />
6. Je<strong>der</strong> Teilnehmer kann <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Prüfung maximal drei Pferde starten,<br />
Ausnahme: Führzügelklasse und Reiterwettbewerbe, hier ist pro Reiter nur e<strong>in</strong><br />
Pferd erlaubt<br />
7. Der Equidenpass <strong>mit</strong> Nachweis des aktuellen Impfschutzes ist <strong>mit</strong>zuführen<br />
und auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
8. Pferde und Ponys, die auf Grund ihrer Verfassung den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
offensichtlich nicht gewachsen s<strong>in</strong>d, an Krankheiten leiden o<strong>der</strong><br />
unkontrollierbar s<strong>in</strong>d, können vom Veranstalter o<strong>der</strong> Richter, ggfs. <strong>in</strong><br />
Absprache <strong>mit</strong> dem Tierarzt, je<strong>der</strong>zeit ohne E<strong>in</strong>spruchsmöglichkeit seitens<br />
des Teilnehmers ausgeschlossen werden.<br />
9. Teilnehmer, die auf Grund ihrer Verfassung den Anfor<strong>der</strong>ungen offensichtlich<br />
nicht gewachsen s<strong>in</strong>d, an Krankheiten leiden o<strong>der</strong> unkontrollierbar s<strong>in</strong>d,<br />
können vom Veranstalter o<strong>der</strong> Richter, je<strong>der</strong>zeit ohne E<strong>in</strong>spruchsmöglichkeit<br />
seitens des Teilnehmers ausgeschlossen werden<br />
10. Start-/Kopfnummern s<strong>in</strong>d von den Teilnehmern <strong>mit</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />
11. Das Befahren <strong>der</strong> Anlage und das Parken auf <strong>der</strong> Anlage erfolgt auf eigene<br />
Gefahr. Parken erfolgt nur auf den vorgesehenen Parkflächen und nach<br />
Anweisung.<br />
12. Eltern haften für ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong>.<br />
13. Tierhalterhaftpflichtversicherung: Je<strong>der</strong> Teilnehmer bestätigt <strong>mit</strong> Nennungsunterschrift,<br />
dass für se<strong>in</strong> Pferd / Pony / Equide e<strong>in</strong>e Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />
besteht. Bei M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen muss e<strong>in</strong> Erziehungsberechtigter diese<br />
Bestätigung unterschreiben.<br />
Je<strong>der</strong> Teilnehmer muss e<strong>in</strong>e gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können.<br />
Für die Teilnehmer (die nicht Mitglied <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sportvere<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d) muss e<strong>in</strong>e<br />
gültige Unfallversicherung nachweisbar se<strong>in</strong>. Das Tragen e<strong>in</strong>es bruch- und<br />
splittersicheren Reithelms <strong>mit</strong> Drei- o<strong>der</strong> Vierpunktbefestigung ist für alle<br />
Teilnehmer e<strong>in</strong>schließlich 18 Jahre sowie für alle Teilnehmer <strong>in</strong> WB über<br />
Sprünge Pflicht. Bei Geländeh<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen wird e<strong>in</strong>e Schutzweste, für alle<br />
Teilnehmer empfohlen.<br />
14. Der Veranstalter schließt sämtliche Haftungen aus, soweit sie nicht auf<br />
Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Die Haftung des<br />
Veranstalters bleibt unberührt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit von Personen und bei schuldhafter Verletzung<br />
wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall bleibt die Haftung auf den<br />
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.