BONN / RHEIN-SIEG OPFERHILFE - Bad Honnef
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D<br />
Rechtliche<br />
Vertretung/<br />
Nebenklage<br />
68<br />
Opferrechte im Überblick<br />
Dieses Kapitel gibt einen kurzen Überblick über<br />
wichtige Opferrechte, d.h. Rechte von Zeugen<br />
und Zeuginnen, die selbst durch eine Straftat verletzt<br />
wurden. Für weitere Informationen verweisen<br />
wir auf die Literaturhinweise und Internetadressen<br />
im Teil C. Wenn Sie Opfer einer Straftat sind und<br />
eine Anzeige erwägen, empfehlen wir Ihnen eine<br />
rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung.<br />
Beratung sowie soziale und psychologische Unterstützung<br />
und Begleitung in Gerichtsprozessen<br />
finden Sie bei den im Handbuch in Teil A aufgeführten<br />
Institutionen.<br />
Rechtliche Vertretung/Nebenklage:<br />
Opfer von Straftaten haben das Recht, sich bei<br />
einer Anzeige durch eine/n Rechtsanwältin/<br />
Rechtsanwalt vertreten zu lassen und darüber<br />
z.B. Akteneinsicht zu bekommen. Auch Zeugen<br />
und Zeuginnen, die nicht selbst durch eine Straftat<br />
verletzt wurden, können sich anwaltlich vertreten<br />
lassen, bei besonderer Schutzbedürftigkeit auch<br />
auf Staatskosten.<br />
Insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten kann<br />
sich das Tatopfer darüber hinaus in jeder Phase<br />
des Verfahrens als Nebenkläger/in anschließen.<br />
So hat man die Möglichkeit, bestimmte prozessuale<br />
Rechte wahrzunehmen, wie z.B. (über einen<br />
Anwalt) die Akten einzusehen, Sachverständige<br />
oder Richter abzulehnen, in einer Hauptverhandlung<br />
Beweisanträge zu stellen, selbst Fragen an<br />
die/den Angeklagte/n oder Zeugen/Zeugin zu stellen,<br />
nicht zur Sache gehörende Fragen zurückzuweisen,<br />
eine Unterbrechung der Hauptverhandlung,<br />
den Ausschluss des Angeklagten oder der Öffentlichkeit<br />
zu beantragen, Rechtsmittel bei Freispruch<br />
einzulegen und einen Schlussvortrag (Plädoyer)<br />
aus Sicht des Opfers zu halten.