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BONN / RHEIN-SIEG OPFERHILFE - Bad Honnef

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D<br />

Rechtliche<br />

Vertretung/<br />

Nebenklage<br />

68<br />

Opferrechte im Überblick<br />

Dieses Kapitel gibt einen kurzen Überblick über<br />

wichtige Opferrechte, d.h. Rechte von Zeugen<br />

und Zeuginnen, die selbst durch eine Straftat verletzt<br />

wurden. Für weitere Informationen verweisen<br />

wir auf die Literaturhinweise und Internetadressen<br />

im Teil C. Wenn Sie Opfer einer Straftat sind und<br />

eine Anzeige erwägen, empfehlen wir Ihnen eine<br />

rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung.<br />

Beratung sowie soziale und psychologische Unterstützung<br />

und Begleitung in Gerichtsprozessen<br />

finden Sie bei den im Handbuch in Teil A aufgeführten<br />

Institutionen.<br />

Rechtliche Vertretung/Nebenklage:<br />

Opfer von Straftaten haben das Recht, sich bei<br />

einer Anzeige durch eine/n Rechtsanwältin/<br />

Rechtsanwalt vertreten zu lassen und darüber<br />

z.B. Akteneinsicht zu bekommen. Auch Zeugen<br />

und Zeuginnen, die nicht selbst durch eine Straftat<br />

verletzt wurden, können sich anwaltlich vertreten<br />

lassen, bei besonderer Schutzbedürftigkeit auch<br />

auf Staatskosten.<br />

Insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten kann<br />

sich das Tatopfer darüber hinaus in jeder Phase<br />

des Verfahrens als Nebenkläger/in anschließen.<br />

So hat man die Möglichkeit, bestimmte prozessuale<br />

Rechte wahrzunehmen, wie z.B. (über einen<br />

Anwalt) die Akten einzusehen, Sachverständige<br />

oder Richter abzulehnen, in einer Hauptverhandlung<br />

Beweisanträge zu stellen, selbst Fragen an<br />

die/den Angeklagte/n oder Zeugen/Zeugin zu stellen,<br />

nicht zur Sache gehörende Fragen zurückzuweisen,<br />

eine Unterbrechung der Hauptverhandlung,<br />

den Ausschluss des Angeklagten oder der Öffentlichkeit<br />

zu beantragen, Rechtsmittel bei Freispruch<br />

einzulegen und einen Schlussvortrag (Plädoyer)<br />

aus Sicht des Opfers zu halten.

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