0 - St. Martini Kirchengemeinde Stadthagen
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trauerfeier und kirchliche beerdigung<br />
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D<br />
ie Trauerfeier ist ein festliches Ereignis,<br />
das sich nach den Wünschen und der<br />
Persönlichkeit des Verstorbenen richten sollte.<br />
War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-<br />
rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich<br />
diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch<br />
die Heirats- und Familienbücher beim <strong>St</strong>andesamt<br />
nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit<br />
in die <strong>St</strong>erbeurkunde eingetragen, sofern die<br />
Angehörigen damit einverstanden sind.<br />
Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung<br />
zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass<br />
der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte.<br />
Die meisten Bestatter klären auch die Termine mit<br />
den Pfarrämtern für den Trauergottesdienst und die<br />
Bestattung ab und stellen auf Wunsch einen Kontakt<br />
zum Pfarrer her, um ein Gespräch zur Vorbereitung<br />
der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren.<br />
Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das<br />
beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne<br />
bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt<br />
für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier.<br />
Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg<br />
in der Leichenhalle ist grundsätzlich, sofern keine gesundheitsaufsichtlichen<br />
oder sonstigen Bedenken bestehen,<br />
möglich, aber mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen<br />
und dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren.