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Klienten-Info 02/2012 - RACHINGER

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Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

<strong>Klienten</strong>-<strong>Info</strong> <strong>02</strong>/<strong>2012</strong><br />

Mattighofen, 15. Februar <strong>2012</strong><br />

Mit dieser <strong>Info</strong>rmation übermitteln wir Ihnen eine kommentierte Fassung des derzeit als Presseunterlage<br />

vom 10. Februar <strong>2012</strong> vorliegenden „Sparpakets <strong>2012</strong> bis 2016“.<br />

Sie finden einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen mit ergänzenden Erläuterungen auf Basis der<br />

derzeit verfügbaren <strong>Info</strong>rmationen.<br />

Der Umsetzungsfahrplan sieht wie folgt aus:<br />

Ab 20. Februar sollen die Gesetzesentwürfe in Begutachtung gehen, wobei nur eine sehr kurze<br />

Begutachtungsfrist von zwei Wochen vorgesehen ist. Anfang bis spätestens Mitte März soll das gesamte<br />

Sparpaket im Ministerrat beschlossen werden. Nach den parlamentarischen Beratungen ist die<br />

Beschlussfassung im Parlament für den 28. März geplant. In Kraft treten wird es mit der Kundmachung<br />

im April. Wirksam werden die einzelnen Maßnahmen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten.<br />

Selbstverständlich werden wir Sie laufend weiter informieren.<br />

Inhalt:<br />

� IMMOBILEN ........................................................................................................................................ 2<br />

� UMSATZSTEUER ................................................................................................................................ 2<br />

� GRUPPENBESTEUERUNG ............................................................................................................... 3<br />

� MINERALÖLSTEUER ........................................................................................................................ 3<br />

� SOLIDARBEITRAG FÜR BESSERVERDIENENDE ...................................................................... 3<br />

� FINANZTRANSAKTIONSSTEUER .................................................................................................. 4<br />

� ABGELTUNGSSTEUER SCHWEIZ ................................................................................................. 4<br />

� HALBIERUNG DER PRÄMIE FÜR BAUSPAREN UND ZUKUNFTSVORSORGE .................. 4<br />

� STRIKTERE KONTROLLEN BEI FORSCHUNGSPRÄMIEN UND ANHEBUNG<br />

FORSCHUNGSDECKEL BEI AUFTRAGSFORSCHUNG ............................................................ 5<br />

� SOZIALVERSICHERUNG ................................................................................................................. 5<br />

Hinweis: Wir haben die vorliegende <strong>Klienten</strong>-<strong>Info</strong> mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie<br />

weder eine persönliche Beratung ersetzen kann, noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.<br />

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