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Nr. 5 Förderung für Selbstständige - Raupe und Schmetterling

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5. Start: Chance – Coaching vor der Gründung – (Leistungsbezug<br />

nicht erforderlich)<br />

Mit dem Programm „Start: Chance“ der Berliner Senatsverwaltung <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />

Technologie <strong>und</strong> Frauen werden Gründungswillige unterstützt <strong>und</strong> begleitet, die in<br />

Berlin ein Unternehmen gründen, sich haupt- oder teilberuflich selbstständig<br />

machen wollen oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens anstreben.<br />

Leider sind die Fördermittel, die <strong>für</strong> das Jahr 2012 zur Verfügung stehen,<br />

ausgeschöpft. Weitere Informationen bei zukunft im zentrum GmbH, Team<br />

Coaching, Tel.: 27 87 33 - 0 oder über www.ziz-berlin.de.<br />

6. Gründercoaching Deutschland – nach der Gründung<br />

(Leistungsbezug nicht erforderlich)<br />

Mit dem B<strong>und</strong>esprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (über die KfW-<br />

Mittelstandsbank – finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds) können<br />

<strong>Selbstständige</strong> nach der Gründung zur Existenzfestigung einen Zuschuss bis zu<br />

6.000 € <strong>für</strong> ein Coaching beantragen, <strong>und</strong> zwar 50 % bei Firmensitz in den alten<br />

B<strong>und</strong>esländern einschließlich Berlin, 75 % in den neuen B<strong>und</strong>esländern. Der<br />

Beginn der selbstständigen Tätigkeit (oder die Firmenübernahme) darf nicht länger<br />

als fünf Jahre zurück liegen. Bezuschusst wird Coaching zu allen wirtschaftlichen,<br />

finanziellen <strong>und</strong> organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Erhöhung des Erfolgs von Existenzgründungen.<br />

GründerInnen, die vorher arbeitslos waren <strong>und</strong> einen Gründerzuschuss,<br />

Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Alg II), Einstiegsgeld oder<br />

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen erhalten oder erhalten haben,<br />

erhalten eine <strong>Förderung</strong> von 90 % (bis zu 4.000 €). Diese besondere <strong>Förderung</strong><br />

kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.<br />

Wichtig:<br />

Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses ist vor Abschluss eines Beratungs-<br />

bzw. Coachingvertrages bei dem/der zuständigen RegionalpartnerIn, z..B. der<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer, der Handwerkskammer oder einer weiteren<br />

Wirtschaftsfördereinrichtung (Übersicht unter www.rp-suche.de) zu stellen, wo Sie<br />

auch ein persönliches Vorgespräch führen müssen. Mit der Antragstellung wählen<br />

Sie eine Beraterin oder einen Berater aus der KfW-Beraterbörse (www.kfwberaterboerse.de)<br />

aus.<br />

Weitere Informationen über die KfW Niederlassung Berlin, Charlottenstraße<br />

33/33a, 10117 Berlin Tel. 030 20 2 64-0 www.kfw-entwicklungsbank.de <strong>und</strong> auf der<br />

Webseite der KfW (www.kfw.de, Downloadcenter, Förderprogramme, barrierefreie<br />

Dokumente, Merkblatt Gründercoaching) bzw. unter:<br />

http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/barrierefreie_D<br />

okumente/Merkblatt_-_Gruendercoaching_Deutschland.jsp<br />

Anhang: Versicherungspflichten/-möglichkeiten<br />

Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

Für alle <strong>Selbstständige</strong>n besteht Pflichtversicherung in der Kranken-/<br />

Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge hängt von Ihrer Kasse <strong>und</strong> der Höhe<br />

Ihrer Einnahmen ab. Bei nachweisbar geringem Einkommen wird der Beitrag nach<br />

einem fiktiven Einkommen von z.Zt. 1968,75 € berechnet. Für BezieherInnen des<br />

Gründungszuschusses mit geringem Einkommen wird ein fiktives monatliches<br />

Einkommen von z.Zt. 1312,50 € angenommen. Bitte beachten Sie, dass bei der<br />

Berechnung Ihres Einkommens der Gründungszuschuss dazugerechnet werden<br />

muss, nicht aber der pauschale Zusatzbetrag von 300 €.<br />

Rentenversicherungspflicht<br />

Die Rentenversicherungspflicht hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab. ErzieherInnen,<br />

DozentInnen <strong>und</strong> LehrerInnen sind z.B. unter bestimmten Voraussetzungen<br />

rentenversicherungspflichtig (nähere Informationen hierzu im<br />

§ 2 SGB VI oder bei der Deutschen Rentenversicherung B<strong>und</strong>, Tel.: 865-1 oder<br />

Service-Telefon 0800-100 04 80 70).<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

In der Arbeitslosenversicherung können Sie sich freiwillig weiterversichern (§ 28 a<br />

Abs. 1 Satz 1 SGB III).), wenn Sie<br />

• den Gründungszuschuss beziehen oder<br />

• vor der Gründung Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z.B.<br />

Arbeitslosengeld) bezogen haben (egal wie lange) oder<br />

• innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt mindestens 12 Monate<br />

(können zusammengerechnet sein) in einem<br />

Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III (z.B. als<br />

ArbeitnehmerIn, versicherungspflichtige Erziehungszeiten,<br />

Krankengeldbezug) gestanden haben<br />

Der monatliche Beitrag liegt zur Zeit bei 78,75 € (West) bzw. 67,20 € (Ost).<br />

GründerInnen zahlen bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme<br />

der selbständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag (§ 345 b Abs. 2<br />

SGB III). Den Antrag müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach<br />

Aufnahme der Tätigkeit stellen.<br />

Hinweis: Wenn Sie mindestens 14 St<strong>und</strong>en/Woche Angehörige ab Pflegestufe 1<br />

pflegen, können Sie sich ebenfalls freiwillig weiterversichern (§ 28a Abs. 1 Satz 2<br />

SGB III) <strong>für</strong> monatlich zur Zeit 7,88 € (West) bzw. 6,72 € (Ost) (§ 345b Abs. 1 Satz<br />

1 SGB III).<br />

Trotz größter Sorgfalt können wir <strong>für</strong> die Richtigkeit unserer Angaben keine Gewähr übernehmen.

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