der stadt Oranienbaum-Wörlitz - Wörlitzer Winkel
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Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> - 2 -<br />
Nr. 2/2012<br />
Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Vereinfachte Umlegung G108/20010 -<br />
„Kreisstraße im OT Gohrau“<br />
Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Vereinfachte<br />
Umlegung<br />
1. Feststellung des Zeitpunktes <strong>der</strong> Unanfechtbarkeit des<br />
Beschlusses <strong>der</strong> Vereinfachten Umlegung<br />
Der Beschluss über, die Vereinfachte Umlegung G108/2010<br />
- „Kreistrasse im OT Gohrau“, gefasst durch die Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />
am 13.09.2011, ist gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Fassung am 23.10.2011 unanfechtbar<br />
geworden.<br />
2. Eintritt des neuen Rechtszustandes<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
<strong>der</strong> bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss <strong>der</strong><br />
Vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand<br />
ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung <strong>der</strong> neuen<br />
Eigentümer in den Besitz <strong>der</strong> zugeteilten Grundstücke ein.<br />
3. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die Bekanntmachung <strong>der</strong> Unanfechtbarkeit kann innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben<br />
werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
bei <strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> zu den Geschäftszeiten o<strong>der</strong><br />
nach Vereinbarung einzulegen<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur<br />
Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben<br />
werden.<br />
Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />
<strong>Oranienbaum</strong>, den 24.01.2012<br />
Information <strong>der</strong> Bürgerinitiative<br />
Grundwasser-<strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />
Nr. 3 Stand 18.01.2012<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgerinitiative möchten die vom Grundwasser<br />
betroffenen Bürger über folgende Probleme informieren.<br />
1. Derzeitige Grundwassersituation<br />
Der Grundwasserspiegel liegt <strong>der</strong>zeit ca. 80 cm über dem<br />
Normalwert und bedroht damit weiterhin zumindest die Fundamente<br />
<strong>der</strong> unterkellerten Wohngebäude. Unter <strong>der</strong> Annahme,<br />
dass ganz normale Nie<strong>der</strong>schlagsmenge (ca. 55 l/m2 pro<br />
Monat) fällt, wird sich dieser Zustand nicht än<strong>der</strong>n. Fallen z.<br />
B. 100 l/m2 , so werden erste Kellerräume wie<strong>der</strong> überflutet.<br />
2. Reaktionen auf unsere Protestnote<br />
Die am 26.10.2011 von 263 betroffenen Bürgern verabschiedete<br />
Protestnote wurde dem Ministerpräsidenten des<br />
Landes, dem Landrat des Landkreises sowie <strong>der</strong> LMBV<br />
übersandt. Geantwortet haben auf die Protestnote <strong>der</strong> Umweltminister,<br />
die Untere Wasserbehörde und die LMBV. In<br />
keinem <strong>der</strong> Antwortschreiben wurde auf unsere For<strong>der</strong>ungen<br />
eingegangen. Die Antworten können wie folgt zusammengefasst<br />
werden:<br />
die Einstellung <strong>der</strong> bergbaulichen Tätigkeit verbunden mit<br />
<strong>der</strong> Flutung des Tagebaues ist nicht Ursache für den hohen<br />
Grundwasserstand.<br />
- Ursache für die hohen Grundwasserstände sind die hohen<br />
Nie<strong>der</strong>schläge,<br />
- es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen bestimmten<br />
Grundwasserstand,<br />
- in Arbeitsgruppen unter Einbeziehung von Spezialisten wurden<br />
Maßnahmevorschläge erarbeitet, die von den Kommunen<br />
und Unterhaltungsverbänden umgesetzt werden müssen,<br />
Das Land leistet finanzielle Hilfe,<br />
- bemerkenswert ist die Antwort <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />
(Landkreis Wittenberg), in <strong>der</strong> alternativlos darauf verwiesen<br />
wird, dass je<strong>der</strong> Hausbesitzer sein Eigenheim schützen<br />
muss,<br />
- wir werden mit den Antworten moralisch darauf vorbereitet,<br />
dass erst in 4 bis 5 Jahren mit einer Besserung zu rechnen<br />
sei.<br />
Insgesamt sind die Antworten völlig unbefriedigend und treffen<br />
nicht die existierende Grundwassersituation. Wir werden<br />
mit dem Problem <strong>der</strong> Grundwasserbelastung allein gelassen.<br />
3. Situation bei <strong>der</strong> Grabenpflege und Grabenreinigung<br />
In den letzten Wochen wurde die Reinigung des Grabensystem,<br />
dass den schnellen Abfluss des Wassers garantieren<br />
soll, durch die Unterhaltungsverbände vorangetrieben. Vertreter<br />
<strong>der</strong> Bürgerinitiative haben im Dezember 2011 an <strong>der</strong><br />
Grabenschau teilgenommen. Wir können feststellen, dass<br />
ein Teil des Grabensystems gereinigt und gepflegt ist. Lei<strong>der</strong><br />
ist ein solcher gepflegter Zustand noch nicht durchgängig<br />
erkennbar. Beson<strong>der</strong>es Defizit besteht an den Gewässern,<br />
für die <strong>der</strong> Umweltminister mit seinen Behörden verantwortlich<br />
ist.<br />
4. Weitere Vorgehensweise<br />
Wir werden uns weiter bemühen, im Interesse aller betroffenen<br />
Bürger nach einer Lösung zu suchen. Positiv sehen<br />
wir dabei, dass auf Initiative des Ortsbürgermeisters, Herrn<br />
Weiß, eine Beratung am 25.1.2012 mit Ortschaftsräten stattfinden<br />
soll. Für weitere Hinweise und Anregungen sind die<br />
Vertreter <strong>der</strong> Bürgerinitiative je<strong>der</strong>zeit offen. Um unsere Arbeit<br />
zu unterstützen, bitten wir alle betroffenen Bürger, wenn<br />
noch nicht erfolgt, den Erfassungsbogen auszufüllen und<br />
abzugeben.<br />
Im Auftrag <strong>der</strong> Bürgerinitiative<br />
A. Raven K. Neugebauer<br />
An alle Vereine und Interessengruppen<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />
Die Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> bereitet in diesem Jahr die Veröffentlichung<br />
einer neuen Bürgerinformationsbroschüre vor. Wie<br />
in den bisherigen Broschüren sollen auch hier wie<strong>der</strong> die Vereine<br />
und ggf. die Interessengruppen veröffentlicht werden.<br />
Als Interessengruppen zählen diejenigen, die in den Ortschaften<br />
regelmäßig sportlich, kulturell, gemeinnützig o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er<br />
Weise öffentlichkeitswirksam tätig sind und bei denen je<strong>der</strong> Einwohner<br />
mitwirken kann.<br />
Da im Zuge <strong>der</strong> Erstellung dieser neuen Bürgerinformationsbroschüre<br />
gleichzeitig das Vereinsregister in <strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />
aktualisiert werden soll, bitten wir nachfolgenden<br />
Fragebogen ausgefüllt bis zum 24.02.2012 an das Hauptamt <strong>der</strong><br />
Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> zurückzugeben.<br />
Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen Herr Möser, Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />
Kulturausschusses <strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnr.:<br />
03 49 04/2 07 35 o<strong>der</strong> Frau König, Leiterin des Hauptamtes<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnr.:<br />
03 49 04/40 3- 20 gern zur Verfügung.