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der stadt Oranienbaum-Wörlitz - Wörlitzer Winkel

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Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> - 2 -<br />

Nr. 2/2012<br />

Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Vereinfachte Umlegung G108/20010 -<br />

„Kreisstraße im OT Gohrau“<br />

Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Vereinfachte<br />

Umlegung<br />

1. Feststellung des Zeitpunktes <strong>der</strong> Unanfechtbarkeit des<br />

Beschlusses <strong>der</strong> Vereinfachten Umlegung<br />

Der Beschluss über, die Vereinfachte Umlegung G108/2010<br />

- „Kreistrasse im OT Gohrau“, gefasst durch die Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />

am 13.09.2011, ist gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Fassung am 23.10.2011 unanfechtbar<br />

geworden.<br />

2. Eintritt des neuen Rechtszustandes<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

<strong>der</strong> bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss <strong>der</strong><br />

Vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand<br />

ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung <strong>der</strong> neuen<br />

Eigentümer in den Besitz <strong>der</strong> zugeteilten Grundstücke ein.<br />

3. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Bekanntmachung <strong>der</strong> Unanfechtbarkeit kann innerhalb<br />

eines Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben<br />

werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

bei <strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> zu den Geschäftszeiten o<strong>der</strong><br />

nach Vereinbarung einzulegen<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur<br />

Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben<br />

werden.<br />

Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />

<strong>Oranienbaum</strong>, den 24.01.2012<br />

Information <strong>der</strong> Bürgerinitiative<br />

Grundwasser-<strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />

Nr. 3 Stand 18.01.2012<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgerinitiative möchten die vom Grundwasser<br />

betroffenen Bürger über folgende Probleme informieren.<br />

1. Derzeitige Grundwassersituation<br />

Der Grundwasserspiegel liegt <strong>der</strong>zeit ca. 80 cm über dem<br />

Normalwert und bedroht damit weiterhin zumindest die Fundamente<br />

<strong>der</strong> unterkellerten Wohngebäude. Unter <strong>der</strong> Annahme,<br />

dass ganz normale Nie<strong>der</strong>schlagsmenge (ca. 55 l/m2 pro<br />

Monat) fällt, wird sich dieser Zustand nicht än<strong>der</strong>n. Fallen z.<br />

B. 100 l/m2 , so werden erste Kellerräume wie<strong>der</strong> überflutet.<br />

2. Reaktionen auf unsere Protestnote<br />

Die am 26.10.2011 von 263 betroffenen Bürgern verabschiedete<br />

Protestnote wurde dem Ministerpräsidenten des<br />

Landes, dem Landrat des Landkreises sowie <strong>der</strong> LMBV<br />

übersandt. Geantwortet haben auf die Protestnote <strong>der</strong> Umweltminister,<br />

die Untere Wasserbehörde und die LMBV. In<br />

keinem <strong>der</strong> Antwortschreiben wurde auf unsere For<strong>der</strong>ungen<br />

eingegangen. Die Antworten können wie folgt zusammengefasst<br />

werden:<br />

die Einstellung <strong>der</strong> bergbaulichen Tätigkeit verbunden mit<br />

<strong>der</strong> Flutung des Tagebaues ist nicht Ursache für den hohen<br />

Grundwasserstand.<br />

- Ursache für die hohen Grundwasserstände sind die hohen<br />

Nie<strong>der</strong>schläge,<br />

- es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen bestimmten<br />

Grundwasserstand,<br />

- in Arbeitsgruppen unter Einbeziehung von Spezialisten wurden<br />

Maßnahmevorschläge erarbeitet, die von den Kommunen<br />

und Unterhaltungsverbänden umgesetzt werden müssen,<br />

Das Land leistet finanzielle Hilfe,<br />

- bemerkenswert ist die Antwort <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />

(Landkreis Wittenberg), in <strong>der</strong> alternativlos darauf verwiesen<br />

wird, dass je<strong>der</strong> Hausbesitzer sein Eigenheim schützen<br />

muss,<br />

- wir werden mit den Antworten moralisch darauf vorbereitet,<br />

dass erst in 4 bis 5 Jahren mit einer Besserung zu rechnen<br />

sei.<br />

Insgesamt sind die Antworten völlig unbefriedigend und treffen<br />

nicht die existierende Grundwassersituation. Wir werden<br />

mit dem Problem <strong>der</strong> Grundwasserbelastung allein gelassen.<br />

3. Situation bei <strong>der</strong> Grabenpflege und Grabenreinigung<br />

In den letzten Wochen wurde die Reinigung des Grabensystem,<br />

dass den schnellen Abfluss des Wassers garantieren<br />

soll, durch die Unterhaltungsverbände vorangetrieben. Vertreter<br />

<strong>der</strong> Bürgerinitiative haben im Dezember 2011 an <strong>der</strong><br />

Grabenschau teilgenommen. Wir können feststellen, dass<br />

ein Teil des Grabensystems gereinigt und gepflegt ist. Lei<strong>der</strong><br />

ist ein solcher gepflegter Zustand noch nicht durchgängig<br />

erkennbar. Beson<strong>der</strong>es Defizit besteht an den Gewässern,<br />

für die <strong>der</strong> Umweltminister mit seinen Behörden verantwortlich<br />

ist.<br />

4. Weitere Vorgehensweise<br />

Wir werden uns weiter bemühen, im Interesse aller betroffenen<br />

Bürger nach einer Lösung zu suchen. Positiv sehen<br />

wir dabei, dass auf Initiative des Ortsbürgermeisters, Herrn<br />

Weiß, eine Beratung am 25.1.2012 mit Ortschaftsräten stattfinden<br />

soll. Für weitere Hinweise und Anregungen sind die<br />

Vertreter <strong>der</strong> Bürgerinitiative je<strong>der</strong>zeit offen. Um unsere Arbeit<br />

zu unterstützen, bitten wir alle betroffenen Bürger, wenn<br />

noch nicht erfolgt, den Erfassungsbogen auszufüllen und<br />

abzugeben.<br />

Im Auftrag <strong>der</strong> Bürgerinitiative<br />

A. Raven K. Neugebauer<br />

An alle Vereine und Interessengruppen<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />

Die Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> bereitet in diesem Jahr die Veröffentlichung<br />

einer neuen Bürgerinformationsbroschüre vor. Wie<br />

in den bisherigen Broschüren sollen auch hier wie<strong>der</strong> die Vereine<br />

und ggf. die Interessengruppen veröffentlicht werden.<br />

Als Interessengruppen zählen diejenigen, die in den Ortschaften<br />

regelmäßig sportlich, kulturell, gemeinnützig o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er<br />

Weise öffentlichkeitswirksam tätig sind und bei denen je<strong>der</strong> Einwohner<br />

mitwirken kann.<br />

Da im Zuge <strong>der</strong> Erstellung dieser neuen Bürgerinformationsbroschüre<br />

gleichzeitig das Vereinsregister in <strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong><br />

aktualisiert werden soll, bitten wir nachfolgenden<br />

Fragebogen ausgefüllt bis zum 24.02.2012 an das Hauptamt <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> zurückzugeben.<br />

Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen Herr Möser, Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Kulturausschusses <strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnr.:<br />

03 49 04/2 07 35 o<strong>der</strong> Frau König, Leiterin des Hauptamtes<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Oranienbaum</strong>-<strong>Wörlitz</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnr.:<br />

03 49 04/40 3- 20 gern zur Verfügung.

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