15.01.2013 Aufrufe

KW 51/2012 - Gemeinde Wallerfangen

KW 51/2012 - Gemeinde Wallerfangen

KW 51/2012 - Gemeinde Wallerfangen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Wallerfangen</strong> - 6 - Ausgabe <strong>51</strong>/52/<strong>2012</strong><br />

AMTLICHES<br />

Bekanntmachungsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong><br />

W ALLERFANGEN<br />

Mit den <strong>Gemeinde</strong>bezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn, Ittersdorf,<br />

Kerlingen, Leidingen, Rammelfangen, St. Barbara, <strong>Wallerfangen</strong> mit Oberlimberg<br />

���������������������������������<br />

■ Nichtöffentliche Sitzung des Liegenschafts- und Sozialausschusses<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Wallerfangen</strong><br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Am Dienstag, den 08. Januar 2013, 17.15 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in <strong>Wallerfangen</strong> eine nichtöffentliche Sitzung des<br />

Liegenschafts- und Sozialausschusses des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Wallerfangen</strong> statt.<br />

TAGESORDNUNG<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Liegenschafts- und Sozialausschusses des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Wallerfangen</strong> vom<br />

27. November <strong>2012</strong> -Nichtöffentliche Sitzung-<br />

2. Verpachtung des Campingplatzes <strong>Wallerfangen</strong><br />

3. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen<br />

66798 <strong>Wallerfangen</strong>, den 17. Dezember <strong>2012</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Günter Zahn<br />

■ 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallerfangen</strong><br />

Aufgrund des §12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert<br />

am 11.02.2009 (Amtsbl. S. 1215) und der §§ 1,2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393) wird auf Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallerfangen</strong> vom 13. Dezember <strong>2012</strong> folgender 2. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallerfangen</strong><br />

vom 22. Januar 2002 erlassen:<br />

§ 2 der Hundesteuersatzung erhält folgende Fassung:<br />

§ 2<br />

Steuermaßstab und Steuersatz<br />

Die Steuer beträgt jährlich 54,00 EUR pro Hund.<br />

Darüber hinaus beträgt die Steuer für jeden Kampfhund 480,00 EUR.<br />

§ 3 Nummer 3 der Satzung erhält folgende Fassung:<br />

„Für Hunde, die nachweislich aus Tierheimen angenommen wurden, werden drei Jahre Steuerbefreiung gewährt.“<br />

§ 3 Nummer 4 der Satzung wird neu aufgenommen:<br />

„Diensthunde werden auf Antrag steuerbefreit, wenn der Diensthundeführer mit der Haltung eine Dienstpflicht erfüllt und entsprechende<br />

Bescheinigungen des Dienstherrn vorgelegt werden.“<br />

§ 4 Nummer 2 der Satzung erhält folgende Ergänzung:<br />

„Nach dem Wort „Sanitäts-” wird ein Komma und das Wort „Therapie-” eingefügt.“<br />

§ 10 Inkrafttreten<br />

Der Nachtrag zur Änderung der bestehenden Satzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

<strong>Wallerfangen</strong>, 14.12.<strong>2012</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Günter Zahn

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!