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Mit gutem Mut in die Zukunft schauen - ST.Lorenzen ON

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INFORMATI<strong>ON</strong>EN ZUM VORBEUGENDEN<br />

BRANDSCHUTZ KAMINBRAND<br />

Nachstehend werden e<strong>in</strong>ige Verhaltensmaßnahmen bzw.<br />

gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf <strong>die</strong> Brandverhütung<br />

erläutert.<br />

A) VORBEUGUNG GEGEN KAMINBRÄNDE:<br />

• Verwenden Sie ordnungsgemäßes Brennmaterial – ke<strong>in</strong><br />

Gerümpel, Haushaltsabfälle, W<strong>in</strong>deln (Pampers),<br />

Joghurtbecher etc.<br />

Die Verfeuerung von unerlaubtem Brennmaterial ist nicht<br />

nur verboten, sondern führt zu extremen<br />

Schadstoffausstößen und kann Schäden <strong>in</strong> Feuerstätten und<br />

Rauchfängen auslösen!<br />

• Brennmaterial aus Holz muss zur Verfeuerung ausreichend<br />

trocken se<strong>in</strong>. Es sollte vor der Verfeuerung ca. 2 Jahre gut<br />

durchlüftet und getrocknet se<strong>in</strong>.<br />

• Luftzufuhr der Heizanlage nicht zu stark drosseln,<br />

Luftregulierungsklappe nicht vorzeitig schließen!<br />

• Für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) im<br />

Heizraum sorgen! (Fenster und Lüftungen nicht schließen<br />

bzw. abdichten)<br />

B) VERHALTEN BEIM KAMINBRAND:<br />

• Verständigen Sie sofort den örtlichen Feuerwehrkommandant<br />

(stille Alarmierung), bei Erfolglosigkeit <strong>die</strong><br />

Notrufnummer 122 (auch über das Handy ohne Vorwahl<br />

möglich)<br />

• Verständigen Sie weiter den zuständigen Rauchfangkehrermeister<br />

(Peter Maier, 04715 – 8379).<br />

• Schließen Sie alle Öffnungen, bei welchen zusätzliche<br />

Verbrennungsluft <strong>in</strong> den Rauchfang e<strong>in</strong>treten kann.<br />

• Kontrollieren Sie <strong>in</strong>sbesondere alle Räume, durch welche<br />

der brennende Rauchfang verläuft.<br />

• Kontrollieren Sie Dachboden, <strong>die</strong> vorhandenen Kehrtürchen<br />

und vergewissern Sie sich, dass sie gut verschlossen und<br />

ke<strong>in</strong>e brennbaren Gegenstände im Umkreis von 1 m<br />

gelagert s<strong>in</strong>d.<br />

• Bis zum E<strong>in</strong>treffen der Feuerwehr oder des<br />

Rauchfangkehrers können Sie im Dachboden Feuerlöscher<br />

bzw. Behälter mit Wasser gefüllt bereitstellen.<br />

• Schütten Sie niemals Wasser <strong>in</strong> den brennenden<br />

Rauchfang!<br />

Stellen Sie sicher, dass <strong>in</strong> Nachbargebäuden oder den<br />

Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von<br />

Funkenflug ke<strong>in</strong>e Glutnester bzw. Folgebrände entstehen<br />

können.<br />

• Begehen Sie auch noch nach dem Ende des<br />

Rauchfangbrandes alle Räume <strong>in</strong> ca. 1-Stundenabständen,<br />

um eventuell starke Rauchentwicklungen bzw. erhöhte<br />

Oberflächentemperaturen (durch Abtasten der<br />

Rauchfangwände) festzustellen.<br />

• Stellen Sie sicher, dass vor Wieder<strong>in</strong>betriebnahme Ihrer<br />

Feuerstätte der Rauchfang von Ihrem zuständigen<br />

Rauchfangkehrermeister ordnungsgemäß gere<strong>in</strong>igt wurde.<br />

• Leicht brennbare und großflächig anliegende brennbare<br />

Bauteile müssen vom Rauchfangmauerwerk m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>en Abstand von 3 cm haben!<br />

• Allgeme<strong>in</strong> können Sie davon ausgehen, dass Ihr Rauchfang<br />

bzw. Ihr Gebäude, wenn beide ordnungsgemäß errichtet<br />

wurden, <strong>die</strong> Beanspruchungen, welche durch e<strong>in</strong>en<br />

Rauchfangbrand entstehen, ohne Schaden überstehen.

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