Mit gutem Mut in die Zukunft schauen - ST.Lorenzen ON
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INFORMATI<strong>ON</strong>EN ZUM VORBEUGENDEN<br />
BRANDSCHUTZ KAMINBRAND<br />
Nachstehend werden e<strong>in</strong>ige Verhaltensmaßnahmen bzw.<br />
gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf <strong>die</strong> Brandverhütung<br />
erläutert.<br />
A) VORBEUGUNG GEGEN KAMINBRÄNDE:<br />
• Verwenden Sie ordnungsgemäßes Brennmaterial – ke<strong>in</strong><br />
Gerümpel, Haushaltsabfälle, W<strong>in</strong>deln (Pampers),<br />
Joghurtbecher etc.<br />
Die Verfeuerung von unerlaubtem Brennmaterial ist nicht<br />
nur verboten, sondern führt zu extremen<br />
Schadstoffausstößen und kann Schäden <strong>in</strong> Feuerstätten und<br />
Rauchfängen auslösen!<br />
• Brennmaterial aus Holz muss zur Verfeuerung ausreichend<br />
trocken se<strong>in</strong>. Es sollte vor der Verfeuerung ca. 2 Jahre gut<br />
durchlüftet und getrocknet se<strong>in</strong>.<br />
• Luftzufuhr der Heizanlage nicht zu stark drosseln,<br />
Luftregulierungsklappe nicht vorzeitig schließen!<br />
• Für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) im<br />
Heizraum sorgen! (Fenster und Lüftungen nicht schließen<br />
bzw. abdichten)<br />
B) VERHALTEN BEIM KAMINBRAND:<br />
• Verständigen Sie sofort den örtlichen Feuerwehrkommandant<br />
(stille Alarmierung), bei Erfolglosigkeit <strong>die</strong><br />
Notrufnummer 122 (auch über das Handy ohne Vorwahl<br />
möglich)<br />
• Verständigen Sie weiter den zuständigen Rauchfangkehrermeister<br />
(Peter Maier, 04715 – 8379).<br />
• Schließen Sie alle Öffnungen, bei welchen zusätzliche<br />
Verbrennungsluft <strong>in</strong> den Rauchfang e<strong>in</strong>treten kann.<br />
• Kontrollieren Sie <strong>in</strong>sbesondere alle Räume, durch welche<br />
der brennende Rauchfang verläuft.<br />
• Kontrollieren Sie Dachboden, <strong>die</strong> vorhandenen Kehrtürchen<br />
und vergewissern Sie sich, dass sie gut verschlossen und<br />
ke<strong>in</strong>e brennbaren Gegenstände im Umkreis von 1 m<br />
gelagert s<strong>in</strong>d.<br />
• Bis zum E<strong>in</strong>treffen der Feuerwehr oder des<br />
Rauchfangkehrers können Sie im Dachboden Feuerlöscher<br />
bzw. Behälter mit Wasser gefüllt bereitstellen.<br />
• Schütten Sie niemals Wasser <strong>in</strong> den brennenden<br />
Rauchfang!<br />
Stellen Sie sicher, dass <strong>in</strong> Nachbargebäuden oder den<br />
Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von<br />
Funkenflug ke<strong>in</strong>e Glutnester bzw. Folgebrände entstehen<br />
können.<br />
• Begehen Sie auch noch nach dem Ende des<br />
Rauchfangbrandes alle Räume <strong>in</strong> ca. 1-Stundenabständen,<br />
um eventuell starke Rauchentwicklungen bzw. erhöhte<br />
Oberflächentemperaturen (durch Abtasten der<br />
Rauchfangwände) festzustellen.<br />
• Stellen Sie sicher, dass vor Wieder<strong>in</strong>betriebnahme Ihrer<br />
Feuerstätte der Rauchfang von Ihrem zuständigen<br />
Rauchfangkehrermeister ordnungsgemäß gere<strong>in</strong>igt wurde.<br />
• Leicht brennbare und großflächig anliegende brennbare<br />
Bauteile müssen vom Rauchfangmauerwerk m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>en Abstand von 3 cm haben!<br />
• Allgeme<strong>in</strong> können Sie davon ausgehen, dass Ihr Rauchfang<br />
bzw. Ihr Gebäude, wenn beide ordnungsgemäß errichtet<br />
wurden, <strong>die</strong> Beanspruchungen, welche durch e<strong>in</strong>en<br />
Rauchfangbrand entstehen, ohne Schaden überstehen.