Elternbrief zum Schuljahr 2009/2010 - Staatliches Gymnasium ...
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STAATLICHES GYMNASIUM ARNSTADT ELTERNBRIEF<br />
Die Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich wird aus<br />
den Einzelnoten, die für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich erteilt<br />
werden, ermittelt.<br />
In Mathematik / Biologie / Chemie / Physik erfolgt ein systematischer Fachunterricht auf<br />
Lehrplanbasis. In den beteiligten Fächern sind jeweils geeignete Unterrichtsabschnitte für den<br />
WPB zu bestimmen, die aber weiterhin im konkreten Fach unterrichtet werden.<br />
Jeder am Prozess der Notenfindung für den mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />
Wahlpflichtbereich beteiligte Fachlehrer erteilt separat Noten in seinem konkreten Fach für<br />
den auf dem Zeugnis auszuweisenden WPB. Aus allen eingebrachten Noten wird die<br />
Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen WPB ermittelt.<br />
13. Hitzefrei<br />
An besonders heißen Tagen ist im Staatlichen <strong>Gymnasium</strong> Arnstadt eine Unterrichtsstundenzeitverkürzung<br />
vorgesehen. Dies ist im Interesse einer kontinuierlichen Bildungsarbeit<br />
effektiver, als den Unterricht normal geplant durchzuführen und ab einer bestimmten Zeit<br />
abrupt zu beenden. Die Unterrichtsstunden werden von 45 min. auf 30 min. reduziert. Die<br />
einzelnen Zeiten gestalten sich dann wie folgt:<br />
Stunde<br />
Stundenzeiten normal<br />
Stundenzeiten verkürzt<br />
1. 7.55 Uhr – 8.40 Uhr 7.50 Uhr – 8.25 Uhr<br />
2. 8.45 Uhr – 9.30 Uhr 8.30 Uhr – 9.00 Uhr<br />
3. 9.45 Uhr – 10.30 Uhr 9.15 Uhr – 9.45 Uhr<br />
4. 10.40 Uhr – 11.25 Uhr 9.50 Uhr – 10.20 Uhr<br />
5. 11.50 Uhr – 12.35 Uhr 10.25 Uhr – 10.55 Uhr<br />
6. 12.40 Uhr – 13.25 Uhr 11.00 Uhr – 11.30 Uhr<br />
7. 13.45 Uhr – 14.30 Uhr 11.35 Uhr – 12.05 Uhr<br />
8. 14.35 Uhr – 15.20 Uhr 12.10 Uhr – 12.40 Uhr<br />
Selbstverständlich werden Sie am Tag zuvor über die Unterrichtzeitverkürzung informiert.<br />
Wir hoffen bei dieser Maßnahme auf Ihr Verständnis.<br />
14. Verhinderung wegen Krankheit<br />
Die Verfahrensweise ist nach § 5 Thüringer Schulordnung geregelt:<br />
§ 5 (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer<br />
sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule<br />
unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.<br />
Wir bitten Sie, eine telefonische Abmeldung Ihres Kindes erst ab 8.00 Uhr in den<br />
Sekretariaten der beiden Schulteile vorzunehmen.<br />
§ 5 (2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinander folgenden Unterrichtstagen ist bei<br />
Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit<br />
vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule<br />
die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte<br />
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