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Elternbrief zum Schuljahr 2009/2010 - Staatliches Gymnasium ...

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STAATLICHES GYMNASIUM ARNSTADT ELTERNBRIEF<br />

Die Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich wird aus<br />

den Einzelnoten, die für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich erteilt<br />

werden, ermittelt.<br />

In Mathematik / Biologie / Chemie / Physik erfolgt ein systematischer Fachunterricht auf<br />

Lehrplanbasis. In den beteiligten Fächern sind jeweils geeignete Unterrichtsabschnitte für den<br />

WPB zu bestimmen, die aber weiterhin im konkreten Fach unterrichtet werden.<br />

Jeder am Prozess der Notenfindung für den mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />

Wahlpflichtbereich beteiligte Fachlehrer erteilt separat Noten in seinem konkreten Fach für<br />

den auf dem Zeugnis auszuweisenden WPB. Aus allen eingebrachten Noten wird die<br />

Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen WPB ermittelt.<br />

13. Hitzefrei<br />

An besonders heißen Tagen ist im Staatlichen <strong>Gymnasium</strong> Arnstadt eine Unterrichtsstundenzeitverkürzung<br />

vorgesehen. Dies ist im Interesse einer kontinuierlichen Bildungsarbeit<br />

effektiver, als den Unterricht normal geplant durchzuführen und ab einer bestimmten Zeit<br />

abrupt zu beenden. Die Unterrichtsstunden werden von 45 min. auf 30 min. reduziert. Die<br />

einzelnen Zeiten gestalten sich dann wie folgt:<br />

Stunde<br />

Stundenzeiten normal<br />

Stundenzeiten verkürzt<br />

1. 7.55 Uhr – 8.40 Uhr 7.50 Uhr – 8.25 Uhr<br />

2. 8.45 Uhr – 9.30 Uhr 8.30 Uhr – 9.00 Uhr<br />

3. 9.45 Uhr – 10.30 Uhr 9.15 Uhr – 9.45 Uhr<br />

4. 10.40 Uhr – 11.25 Uhr 9.50 Uhr – 10.20 Uhr<br />

5. 11.50 Uhr – 12.35 Uhr 10.25 Uhr – 10.55 Uhr<br />

6. 12.40 Uhr – 13.25 Uhr 11.00 Uhr – 11.30 Uhr<br />

7. 13.45 Uhr – 14.30 Uhr 11.35 Uhr – 12.05 Uhr<br />

8. 14.35 Uhr – 15.20 Uhr 12.10 Uhr – 12.40 Uhr<br />

Selbstverständlich werden Sie am Tag zuvor über die Unterrichtzeitverkürzung informiert.<br />

Wir hoffen bei dieser Maßnahme auf Ihr Verständnis.<br />

14. Verhinderung wegen Krankheit<br />

Die Verfahrensweise ist nach § 5 Thüringer Schulordnung geregelt:<br />

§ 5 (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer<br />

sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule<br />

unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.<br />

Wir bitten Sie, eine telefonische Abmeldung Ihres Kindes erst ab 8.00 Uhr in den<br />

Sekretariaten der beiden Schulteile vorzunehmen.<br />

§ 5 (2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinander folgenden Unterrichtstagen ist bei<br />

Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit<br />

vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule<br />

die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte<br />

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