Narrenverein Hasenweiler e. V. Einladung - Horgenzell
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Seite 3 Freitag, 13. Januar 2012<br />
Die Verlierer können sich mit dem Rathaus –Bürgerbüro-,<br />
Zimmer 14, in Verbindung setzen<br />
� Gartenkamera<br />
Fundort: Parkplatz beim Skaterplatz <strong>Horgenzell</strong><br />
� ein Geldbetrag<br />
Fundort: vor der Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />
� Nintendo DS<br />
Fundort: Tepfenhart<br />
� Gymnastikball<br />
Fundort: Danketsweiler<br />
� Schlüsselbund<br />
Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />
� Autoschlüssel<br />
Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />
� Schlüssel<br />
Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />
� Jacke<br />
Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />
Fälligkeit der Gemeindeabgaben im<br />
Jahr 2012<br />
Das Steueramt und die Gemeindekasse möchten mit<br />
nachstehender Übersicht alle Steuerpflichtigen über die<br />
Fälligkeiten der Gemeindeabgaben informieren.<br />
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Steuern und Abgaben<br />
bestimmte Fälligkeitszeitpunkte gegeben sind, die einerseits<br />
die Verwaltung und andererseits die Abgabenpflichtigen<br />
binden. Die entsprechenden Fälligkeiten können Sie<br />
auf dem jeweiligen Bescheid ersehen. Bitte beachten Sie<br />
die einzelnen Fälligkeiten selbst. Die Fälligkeitstermine der<br />
entsprechenden Steuern und Abgaben werden jedoch im<br />
Amtsblatt vor den Fälligkeitszeitpunkten nochmals bekannt<br />
gegeben.<br />
Bitte vermerken Sie bei Überweisungen auf dem Überweisungsformular<br />
Ihren Namen und das Buchungszeichen,<br />
das im Bescheid oben rechts genannt wird.<br />
Falls Sie der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt<br />
haben, überprüfen Sie bitte, ob im Bescheid die korrekte<br />
Bankverbindung angegeben wurde. Sollte kein Hinweis<br />
auf eine Abbuchung im Bescheid zu erkennen sein, wenden<br />
Sie sich bitte an das Steueramt (Frau Katrin Döbele,<br />
Tel. 07504 9701-33).<br />
Grundsteuer<br />
Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Raten zum 15.<br />
Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden<br />
Jahres fällig. Bei den Jahreszahlern ist die Grundsteuer<br />
am 01. Juli fällig. Die Höhe wird durch den Grundsteuerbescheid<br />
festgesetzt, der in den nächsten Tagen zugestellt<br />
wird.<br />
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 330 %.<br />
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 355 %.<br />
Auf die genannten Fälligkeitstermine werden wir zu gegebener<br />
Zeit hinweisen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind wie bisher zu<br />
den genannten Zeitpunkten:<br />
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur<br />
Zahlung fällig. Die Höhe wird durch den Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid<br />
festgesetzt, der in den nächsten<br />
Tagen zugestellt wird.<br />
Der Hebesatz beträgt 340 %.<br />
Auf die genannten Fälligkeitstermine werden wir zu gegebener<br />
Zeit hinweisen.<br />
Müllabfuhrgebühren<br />
Die Müllgebühren für das Jahr 2012:<br />
Pro 40 L-Euromülleimer 66,00 Euro / Jahr<br />
Pro 60 L-Euromülleimer 84,00 Euro / Jahr<br />
Pro 80 L-Euromülleimer 114,00 Euro / Jahr<br />
Pro 120 L-Euromülleimer 168,00 Euro / Jahr<br />
Pro 1.100 Liter-Container 2.604,00 Euro / Jahr<br />
Die Fälligkeit der Müllabfuhrgebühr entnehmen Sie bitte<br />
dem Müllabfuhrgebührenbescheid. Die Mülleimer werden<br />
bis zum Erhalt der neuen Müllmarke mit der Müllmarke von<br />
2011 geleert. Die neue Müllmarke erhalten Sie mit dem<br />
Müllgebührenbescheid, die bis spät. 01.02.2012 auf dem<br />
Mülleimer aufgeklebt sein muss.<br />
Sollten Sie mit dem Müllabfuhrgebührenbescheid keine<br />
Müllmarke erhalten, wenden Sie sich bitte an das<br />
Steueramt (Frau Katrin Döbele, Tel. 07504 9701-33).<br />
Hundesteuer<br />
Die Hundesteuer wird zum 16. Februar zur Zahlung fällig.<br />
Sie beträgt:<br />
Für den 1. Hund 60,00 Euro / Jahr<br />
Für jeden weiteren Hund 120,00 Euro / Jahr<br />
Zwingersteuer 80,00 Euro / Jahr<br />
Für den 1. Kampfhund 600,00 Euro / Jahr<br />
Für jeden weiteren Kampfhund 1.000,00 Euro / Jahr<br />
Wasser-, Schutzwasser- und Niederschlagswassergebühren<br />
Die Wasserzählerablesung erfolgt einmal jährlich zum<br />
Ende des Jahres. Die Abrechnung des Vorjahresverbrauches<br />
mit den Vorauszahlungen für das laufende Jahr (beides<br />
auf einem Bescheid) geht Ihnen Anfang des Jahres zu.<br />
Die Fälligkeit der Wasser-, Schutzwasser- und Niederschlagswassergebühren<br />
entnehmen Sie bitte dem Ihnen<br />
zugegangenen Bescheid. Die Vorauszahlung für das Jahr<br />
2012 richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch. Bei den<br />
Wasser-, Schutzwasser- und Niederschlagswassergebühren<br />
werden drei Vorauszahlungen mit je 25 % des Vorjahresverbrauches<br />
zu den Fälligkeiten 15.05., 15.08. und<br />
15.11. erhoben. Bitte merken Sie sich diese Termine vor.<br />
Wir geben die jeweiligen Fälligkeiten jedoch rechtzeitig vor<br />
den entsprechenden Terminen nochmals im Amtsblatt bekannt.<br />
Der Wasserpreis beträgt bei der Wasserversorgung<br />
<strong>Horgenzell</strong><br />
Ortsteile: <strong>Hasenweiler</strong>, Zogenweiler und Kappel<br />
Wasserpreis1,75 Euro / pro cbm<br />
Die Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße, beträgt pro<br />
Hauptzähler: