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Narrenverein Hasenweiler e. V. Einladung - Horgenzell

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Seite 3 Freitag, 13. Januar 2012<br />

Die Verlierer können sich mit dem Rathaus –Bürgerbüro-,<br />

Zimmer 14, in Verbindung setzen<br />

� Gartenkamera<br />

Fundort: Parkplatz beim Skaterplatz <strong>Horgenzell</strong><br />

� ein Geldbetrag<br />

Fundort: vor der Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />

� Nintendo DS<br />

Fundort: Tepfenhart<br />

� Gymnastikball<br />

Fundort: Danketsweiler<br />

� Schlüsselbund<br />

Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />

� Autoschlüssel<br />

Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />

� Schlüssel<br />

Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />

� Jacke<br />

Fundort: Mehrzweckhalle <strong>Horgenzell</strong><br />

Fälligkeit der Gemeindeabgaben im<br />

Jahr 2012<br />

Das Steueramt und die Gemeindekasse möchten mit<br />

nachstehender Übersicht alle Steuerpflichtigen über die<br />

Fälligkeiten der Gemeindeabgaben informieren.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Steuern und Abgaben<br />

bestimmte Fälligkeitszeitpunkte gegeben sind, die einerseits<br />

die Verwaltung und andererseits die Abgabenpflichtigen<br />

binden. Die entsprechenden Fälligkeiten können Sie<br />

auf dem jeweiligen Bescheid ersehen. Bitte beachten Sie<br />

die einzelnen Fälligkeiten selbst. Die Fälligkeitstermine der<br />

entsprechenden Steuern und Abgaben werden jedoch im<br />

Amtsblatt vor den Fälligkeitszeitpunkten nochmals bekannt<br />

gegeben.<br />

Bitte vermerken Sie bei Überweisungen auf dem Überweisungsformular<br />

Ihren Namen und das Buchungszeichen,<br />

das im Bescheid oben rechts genannt wird.<br />

Falls Sie der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt<br />

haben, überprüfen Sie bitte, ob im Bescheid die korrekte<br />

Bankverbindung angegeben wurde. Sollte kein Hinweis<br />

auf eine Abbuchung im Bescheid zu erkennen sein, wenden<br />

Sie sich bitte an das Steueramt (Frau Katrin Döbele,<br />

Tel. 07504 9701-33).<br />

Grundsteuer<br />

Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Raten zum 15.<br />

Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden<br />

Jahres fällig. Bei den Jahreszahlern ist die Grundsteuer<br />

am 01. Juli fällig. Die Höhe wird durch den Grundsteuerbescheid<br />

festgesetzt, der in den nächsten Tagen zugestellt<br />

wird.<br />

Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 330 %.<br />

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 355 %.<br />

Auf die genannten Fälligkeitstermine werden wir zu gegebener<br />

Zeit hinweisen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind wie bisher zu<br />

den genannten Zeitpunkten:<br />

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur<br />

Zahlung fällig. Die Höhe wird durch den Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid<br />

festgesetzt, der in den nächsten<br />

Tagen zugestellt wird.<br />

Der Hebesatz beträgt 340 %.<br />

Auf die genannten Fälligkeitstermine werden wir zu gegebener<br />

Zeit hinweisen.<br />

Müllabfuhrgebühren<br />

Die Müllgebühren für das Jahr 2012:<br />

Pro 40 L-Euromülleimer 66,00 Euro / Jahr<br />

Pro 60 L-Euromülleimer 84,00 Euro / Jahr<br />

Pro 80 L-Euromülleimer 114,00 Euro / Jahr<br />

Pro 120 L-Euromülleimer 168,00 Euro / Jahr<br />

Pro 1.100 Liter-Container 2.604,00 Euro / Jahr<br />

Die Fälligkeit der Müllabfuhrgebühr entnehmen Sie bitte<br />

dem Müllabfuhrgebührenbescheid. Die Mülleimer werden<br />

bis zum Erhalt der neuen Müllmarke mit der Müllmarke von<br />

2011 geleert. Die neue Müllmarke erhalten Sie mit dem<br />

Müllgebührenbescheid, die bis spät. 01.02.2012 auf dem<br />

Mülleimer aufgeklebt sein muss.<br />

Sollten Sie mit dem Müllabfuhrgebührenbescheid keine<br />

Müllmarke erhalten, wenden Sie sich bitte an das<br />

Steueramt (Frau Katrin Döbele, Tel. 07504 9701-33).<br />

Hundesteuer<br />

Die Hundesteuer wird zum 16. Februar zur Zahlung fällig.<br />

Sie beträgt:<br />

Für den 1. Hund 60,00 Euro / Jahr<br />

Für jeden weiteren Hund 120,00 Euro / Jahr<br />

Zwingersteuer 80,00 Euro / Jahr<br />

Für den 1. Kampfhund 600,00 Euro / Jahr<br />

Für jeden weiteren Kampfhund 1.000,00 Euro / Jahr<br />

Wasser-, Schutzwasser- und Niederschlagswassergebühren<br />

Die Wasserzählerablesung erfolgt einmal jährlich zum<br />

Ende des Jahres. Die Abrechnung des Vorjahresverbrauches<br />

mit den Vorauszahlungen für das laufende Jahr (beides<br />

auf einem Bescheid) geht Ihnen Anfang des Jahres zu.<br />

Die Fälligkeit der Wasser-, Schutzwasser- und Niederschlagswassergebühren<br />

entnehmen Sie bitte dem Ihnen<br />

zugegangenen Bescheid. Die Vorauszahlung für das Jahr<br />

2012 richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch. Bei den<br />

Wasser-, Schutzwasser- und Niederschlagswassergebühren<br />

werden drei Vorauszahlungen mit je 25 % des Vorjahresverbrauches<br />

zu den Fälligkeiten 15.05., 15.08. und<br />

15.11. erhoben. Bitte merken Sie sich diese Termine vor.<br />

Wir geben die jeweiligen Fälligkeiten jedoch rechtzeitig vor<br />

den entsprechenden Terminen nochmals im Amtsblatt bekannt.<br />

Der Wasserpreis beträgt bei der Wasserversorgung<br />

<strong>Horgenzell</strong><br />

Ortsteile: <strong>Hasenweiler</strong>, Zogenweiler und Kappel<br />

Wasserpreis1,75 Euro / pro cbm<br />

Die Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße, beträgt pro<br />

Hauptzähler:

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