Katalog für superklassenfahrten.de - Welcome Berlin Tours
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Allgemeine<br />
geschäftsbedingungen<br />
1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
Mit Übersendung unseres freibleiben<strong>de</strong>n Angebotes for<strong>de</strong>rn wir<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n auf, uns ein Angebot zum Vertragsabschluss zu unterbreiten.<br />
Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme (in Form<br />
<strong>de</strong>r Reisebestätigung) zustan<strong>de</strong>.<br />
Zahlung<br />
2. Zahlung<br />
a) Nach Erhalt <strong>de</strong>r Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe<br />
von 10% <strong>de</strong>s Reisepreises fällig. Die Restsumme muss spätestens<br />
31 Tage vor Reisebeginn auf einem unserer Konten eingegangen<br />
sein. Bei<strong>de</strong>s gilt nur, wenn zuvor durch welcome berlin tours ein<br />
Sicherungsschein (§ 651 k Abs.3 BGB) ausgehändigt wur<strong>de</strong>.<br />
Sicherungsscheine wer<strong>de</strong>n nur an Reisen<strong>de</strong> ausgehändigt; sie<br />
wer<strong>de</strong>n nicht an Gewerbetreiben<strong>de</strong> ausgehändigt, die selbst als<br />
Reiseveranstalter auftreten.<br />
b) Zahlungen sind an welcome berlin tours o<strong>de</strong>r an ein zum Inkasso<br />
berechtigtes Reisebüro zu leisten. Zahlungen können durch<br />
Überweisung o<strong>de</strong>r per Scheck in EURO beglichen wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Leistung<br />
Der durch welcome berlin tours geschul<strong>de</strong>te Leistungsumfang<br />
ergibt sich aus <strong>de</strong>n Reiseprospekten, soweit keine an<strong>de</strong>rweitigen<br />
Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Än<strong>de</strong>rungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt<br />
4. Än<strong>de</strong>rungen von Leistungen und Preisen<br />
vor Reiseantritt<br />
a) Wir behalten es uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Prospektangaben zu erklären, über die <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
vor Buchung informiert wird.<br />
b) Wird uns vor Reisebeginn bekannt, dass einzelne Reiseleistungen<br />
nicht vertragsgemäß erbracht wer<strong>de</strong>n können, so sind wir<br />
zur Leistungsän<strong>de</strong>rung berechtigt, falls wir eine gleichwertige und<br />
zumutbare Ersatzleistung anbieten können.<br />
c) welcome berlin tours behält sich vor, die ausgeschriebenen<br />
und mit <strong>de</strong>r Buchung bestätigten Preise im Fall <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben <strong>für</strong> bestimmte Leistungen,<br />
wie Hafen- o<strong>de</strong>r Flughafengebühr o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die<br />
betreffen<strong>de</strong> Reise gelten<strong>de</strong>n Wechselkurse, in <strong>de</strong>m Umfang zu<br />
än<strong>de</strong>rn, wie sich <strong>de</strong>ren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz<br />
auf <strong>de</strong>n Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss<br />
und <strong>de</strong>m vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im<br />
Fall einer nachträglichen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Reisepreises o<strong>de</strong>r einer<br />
Än<strong>de</strong>rung einer wesentlichen Reiseleistung hat <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />
<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage<br />
vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen<br />
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen<br />
um mehr als 5 % o<strong>de</strong>r im Fall einer erheblichen Än<strong>de</strong>rung einer<br />
wesentlichen Reiseleistung ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> berechtigt, ohne<br />
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten o<strong>de</strong>r die Teilnahme<br />
an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Reiseveranstalter in <strong>de</strong>r Lage ist, eine solche Reise ohne<br />
Mehrpreis <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n aus seinem Angebot anzubieten.<br />
Der Reisen<strong>de</strong> hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung<br />
<strong>de</strong>s Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
5. Rücktritt<br />
Der Reisen<strong>de</strong> ist berechtigt vor Reisebeginn von <strong>de</strong>r Reise zurücktreten.<br />
Wir empfehlen diese Erklärung schriftlich ab zu geben.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Rücktritts ist welcome berlin tours berechtigt, die<br />
Entschädigung wahlweise durch die nachfolgen<strong>de</strong>n Pauschalsätze<br />
(gemäß § 651 i Abs.3 BGB) o<strong>de</strong>r durch konkrete Berechnung<br />
(gemäß § 651 i Abs.2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen.<br />
* Bis 35 Tage vor Reisebeginn pauschal pro Gruppe: 150,- €,<br />
* vom 34.–22. Tag 20%,<br />
* vom 21.–11. Tag 35%,<br />
* und ab <strong>de</strong>m 10. Tag 80% <strong>de</strong>s Reisepreises.<br />
Diese Regelungen fin<strong>de</strong>n auch Anwendung, wenn einzelne Reisen<strong>de</strong><br />
aus einer Gruppe zurücktreten o<strong>de</strong>r die Reise ohne Kündigung<br />
nicht antreten. Dem Reisen<strong>de</strong>n bleibt es unbenommen,<br />
<strong>de</strong>n Nachweis zu führen, dass kein Scha<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r ein geringerer<br />
Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist.<br />
6. Gewährleistung<br />
a) Abhilfe:<br />
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
Abhilfe verlangen. <strong>Welcome</strong> berlin tours kann die Abhilfe verweigern,<br />
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfor<strong>de</strong>rt. <strong>Welcome</strong><br />
berlin tours kann auch in <strong>de</strong>r Weise Abhilfe schaffen, dass<br />
eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.<br />
b) Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Reisepreises:<br />
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung <strong>de</strong>r Reise<br />
kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> eine entsprechen<strong>de</strong> Herabsetzung <strong>de</strong>s Reisepreises<br />
verlangen (Min<strong>de</strong>rung). Die Min<strong>de</strong>rung tritt nicht ein, wenn<br />
es <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> schuldhaft unterlässt, <strong>de</strong>n Mangel anzuzeigen.<br />
Ein aufgetretener Mangel ist unverzüglich bei <strong>de</strong>r örtlichen Reiseleitung<br />
an zu zeigen. Besteht eine solche nicht, o<strong>de</strong>r ist sie nicht<br />
erreichbar, so kann <strong>de</strong>r Mangel bei welcome berlin tours GmbH,<br />
telefonisch unter. 030 443393-0 angezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages:<br />
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt<br />
und leistet welcome berlin tours innerhalb einer angemessenen<br />
und vom Reisen<strong>de</strong>n gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Das<br />
selbe gilt, wenn <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die Reise infolge eines Mangels<br />
aus wichtigem und <strong>für</strong> welcome berlin tours erkennbaren Grund,<br />
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist <strong>für</strong> die Abhilfe<br />
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r vom Reiseveranstalter<br />
verweigert wird o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung<br />
<strong>de</strong>s Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt<br />
wird.<br />
d). Scha<strong>de</strong>nersatz:<br />
Der Reisen<strong>de</strong> kann unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kündigung<br />
Scha<strong>de</strong>nersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei <strong>de</strong>nn,<br />
<strong>de</strong>r Mangel <strong>de</strong>r Reise beruht auf einem Umstand, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />
nicht zu vertreten hat.<br />
7. Anmeldung von Ansprüchen<br />
a) Sofern <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> Ansprüche gegen welcome berlin tours<br />
aus <strong>de</strong>m Reisevertrag geltend machen will, so muss er diese innerhalb<br />
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung <strong>de</strong>r<br />
Reise bei welcome berlin tours GmbH, Neue Bahnhofstraße 9–10,<br />
10245 <strong>Berlin</strong> anmel<strong>de</strong>n.<br />
b) Vertragliche Ansprüche aus <strong>de</strong>m Reisevertrag verjähren innerhalb<br />
von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am mit <strong>de</strong>m Tag<br />
<strong>de</strong>r vertraglichen Reisebeendigung und wird durch das Geltendmachen<br />
von Ansprüchen solange gehemmt, bis welcome berlin<br />
tours die Ansprüche zurückweist.<br />
8. Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung<br />
a) Die vertragliche Haftung <strong>de</strong>s Reiseveranstalters <strong>für</strong> Schä<strong>de</strong>n,<br />
die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind, ist auf <strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt, soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />
noch grob fahrlässig herbei geführt wird o<strong>de</strong>r soweit <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />
<strong>für</strong> einen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein<br />
wegen eines Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich<br />
ist.<br />
b) Ein Scha<strong>de</strong>nersatzanspruch gegen <strong>de</strong>n Reiseveranstalter ist<br />
insoweit beschränkt o<strong>de</strong>r ausgeschlossen, als aufgrund Internationaler<br />
Übereinkommen o<strong>de</strong>r auf solchen beruhen<strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger<br />
zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen anzuwen<strong>de</strong>n sind, ein Anspruch auf<br />
Scha<strong>de</strong>nersatz gegen <strong>de</strong>n Leistungsträger nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen o<strong>de</strong>r Beschränkungen entsteht o<strong>de</strong>r geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ausgeschlossen ist.<br />
c) Kommt <strong>de</strong>m Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen<br />
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>n Internationalen<br />
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara<br />
und <strong>de</strong>r Montrealer Vereinbarung (nur <strong>für</strong> Flüge nach USA und<br />
Kanada). Diese Abkommen beschränken i.d.R. die Haftung <strong>de</strong>s<br />
Luftfrachtführers <strong>für</strong> Tod o<strong>de</strong>r Körperverletzung sowie <strong>für</strong> Verluste<br />
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />
in an<strong>de</strong>ren Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach <strong>de</strong>n <strong>für</strong> diese<br />
gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen.<br />
d) Für alle Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen welcome<br />
berlin tours aus unerlaubter Handlung, die nicht auf groben Vorsatz<br />
o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet welcome berlin tours<br />
bei Sachschä<strong>de</strong>n bis 4100 €. Übersteigt <strong>de</strong>r dreifache Reisepreises<br />
diese Summe, ist die Haftung <strong>für</strong> Sachscha<strong>de</strong>n auf die Höhe<br />
<strong>de</strong>s dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen<br />
gelten geweils je Reise je Reisen<strong>de</strong>n. Dem Kun<strong>de</strong>n wird in<br />
diesem Zusammenhang im eigenen Interesse <strong>de</strong>r Abschluss einer<br />
Reisegepäckversicherung empfohlen.<br />
e) welcome berlin tours haftet nicht <strong>für</strong> die Leistungsstörungen im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />
vermittelt wer<strong>de</strong>n (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen<br />
usw.) und die in <strong>de</strong>r Reiseausschreibung ausdrücklich<br />
als Fremdleistungen gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
9. Gerichtsstand<br />
Gerichtstand <strong>für</strong> Verträge mit Unternehmern o<strong>de</strong>r juristischen Personen<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Rechts ist <strong>Berlin</strong>.<br />
Unwirksamkeit einzelner Klauseln<br />
10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages führt<br />
nicht zur Unwirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages insgesamt.<br />
Bildnachweise: Karla Mohr, Frank Müller, bigstockphoto.com, pixelio.<strong>de</strong>, shutterstock.com, fotolia.<strong>de</strong>, panthermedia.<strong>de</strong>, istockphoto.com, Tourismuszentrale St Peter Ording, RUF Jugendreisen, werbephoto.<strong>de</strong>, Tourismuszentrale<br />
Wismar, Tourismusverband Spreewald e.V., Tourismusverband Harz, Ch. Muench, Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. , Frank Richter, Marek Cech, Yuri_Arcurs, Franz Pfluegl, Rainer Sturm, Tourist-Information<br />
Schluchsee, Tourist-Information Vogtsburg i. K., Jiøí Matula, Philippe Devanne, Roberto De Micheli, Gino Cianci, CPR, Brussels International Tourism, Jean-Pol Lejeune, NBTC, Visit Britain, Visit London, Eric Nathan<br />
Agb´s | 147