Sicherheitsinformationen im Sinne §8 AschG für Arbeiten im - Vamed
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Version 3.0<br />
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VAMED-KMB Sicherheitsmanagement<br />
<strong>Sicherheitsinformationen</strong> <strong>im</strong> <strong>Sinne</strong> <strong>§8</strong> <strong>AschG</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>im</strong> Wien<br />
9. Verhalten in Nutzerbereichen<br />
Für <strong>Arbeiten</strong> außerhalb der eindeutigen Technikbereiche gelten nachstehende<br />
Verhaltensregeln.<br />
Vor dem Betreten<br />
���� Nach Rücksprachen mit VKMB:<br />
Anmelden bei und Freigabe durch den<br />
Verantwortlichen des Nutzerbereiches<br />
Durch diese Meldung soll nicht nur das Personal über die<br />
durchzuführenden Tätigkeiten informiert werden, sondern auch umkehrt<br />
das AKH-Personal den Mitarbeiter des Auftragnehmers über die<br />
jeweiligen Gefahren und Schutzmaßnahmen <strong>im</strong> Bereich unterrichten. Vor<br />
allem in chemischen, physikalischen Labors, Strahlenbereichen ,<br />
Laserbereichen , biologischen Labors so wie in Bereichen mit<br />
starken Magnetfeldern sind individuelle, auf den jeweiligen Raum<br />
und die momentan vorherrschende Arbeitssituation abgest<strong>im</strong>mte<br />
spezielle Maßnahmen erforderlich, welche direkt durch den Nutzer<br />
festgelegt werden.<br />
Im Patientenbereich sind auf Anordnung des Bereiches oder auch der<br />
Krankenhaushygiene besondere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze<br />
der Patienten zu treffen.<br />
Während des Aufenthaltes<br />
Verlassen<br />
���� Aufenthaltszeit beschränken<br />
außerhalb des Bereiches soweit als möglich alle Vorbereitungen und<br />
Vorarbeiten durchführen<br />
���� Anordnungen befolgen<br />
Anordnungen und Hinweisen des Leiters oder Beauftragten ist<br />
unbedingt Folge zu leisten<br />
���� Zwischenfälle be<strong>im</strong> zuständigen AKH-Personal und<br />
VKMB-Mitarbeiter melden<br />
���� Abmelden be<strong>im</strong> zuständigen AKH-Personal und VKMB-Mitarbeiter<br />
angeordneten Maßnahmen des Leiters oder Beauftragten ist<br />
unbedingt Folge zu leisten