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Gesundheitstipps Hautpilz

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§ Regelung<br />

bei chronischer Erkrankung<br />

Chronisch Kranke, die Zuzahlungen in Höhe von mindestens<br />

1 % des Jahresbruttoeinkommens geleistet haben,<br />

sind danach für den Rest des Jahres von sämtlichen Zuzahlungen<br />

befreit. Als chronisch krank gilt, wer wenigstens<br />

ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen der<br />

gleichen Krankheit ärztlich behandelt wurde und bei dem<br />

eines der folgenden Merkmale zutrifft:<br />

• Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach den<br />

Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

• 60 Prozent Schwerbehinderung oder mindestens 60<br />

Prozent Erwerbsminderung<br />

• nach ärztlicher Einschätzung ist eine kontinuierliche<br />

medizinische Behandlung nötig, ohne die eine lebensbedrohliche<br />

Verschlimmerung der Erkrankung, eine kürzere<br />

Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung<br />

der Lebensqualität zu erwarten ist.<br />

Weitergehende Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.<br />

Wichtig ist es auf jeden Fall, alle Quittungen,<br />

Belege und Bescheinigungen während eines Jahres zu<br />

sammeln und sie dann Ihrer Krankenkasse vorzulegen.<br />

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