Gesundheitstipps Hautpilz
Gesundheitstipps Hautpilz
Gesundheitstipps Hautpilz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ Regelung<br />
bei chronischer Erkrankung<br />
Chronisch Kranke, die Zuzahlungen in Höhe von mindestens<br />
1 % des Jahresbruttoeinkommens geleistet haben,<br />
sind danach für den Rest des Jahres von sämtlichen Zuzahlungen<br />
befreit. Als chronisch krank gilt, wer wenigstens<br />
ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen der<br />
gleichen Krankheit ärztlich behandelt wurde und bei dem<br />
eines der folgenden Merkmale zutrifft:<br />
• Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach den<br />
Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
• 60 Prozent Schwerbehinderung oder mindestens 60<br />
Prozent Erwerbsminderung<br />
• nach ärztlicher Einschätzung ist eine kontinuierliche<br />
medizinische Behandlung nötig, ohne die eine lebensbedrohliche<br />
Verschlimmerung der Erkrankung, eine kürzere<br />
Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung<br />
der Lebensqualität zu erwarten ist.<br />
Weitergehende Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.<br />
Wichtig ist es auf jeden Fall, alle Quittungen,<br />
Belege und Bescheinigungen während eines Jahres zu<br />
sammeln und sie dann Ihrer Krankenkasse vorzulegen.<br />
19