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TEcHNIScHE PREISLISTE 2011 ... - HTH - Leipzig

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Handelsbedingungen<br />

ALLGEMEINE GEScHäFTSBEdINGUNGEN<br />

1. Allgemeines<br />

Für alle unsere Verkäufe gelten ausschließlich unsere nachfolgenden<br />

Bedingungen, sofern im Einzelfall keine besonderen Vereinbarungen<br />

getroffen werden. Diese besonderen Vereinbarungen gelten nur,<br />

wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Alle abweichenden<br />

Bedingungen in Bestellungen oder sonstigen Schreiben des Käufers<br />

sind auch dann unwirksam, wenn dies bezüglich unsererseits kein<br />

Widerspruch erfolgt.<br />

2. Preise<br />

Unsere Preise sind in Euro und basieren auf den gegenwärtigen<br />

Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese während der Vertragszeit<br />

erhöhen, behalten wir uns vor, den am Liefertag gültigen Preis zu<br />

berechnen.<br />

Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung des billigsten<br />

Weges. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers.<br />

Die pauschalen Dienstleistungspreise gelten für die BRD (ohne Inseln)<br />

und Österreich.<br />

3. Zahlungsbedingungen<br />

Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungszeitpunkt der Tag, an dem<br />

wir bei unserer deutschen Bankverbindung über den Betrag verfügen<br />

können.<br />

Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen<br />

Banksätzen einschließlich Provision für kurzfristigen Kredit berechnet,<br />

mindestens aber Zinsen in Höhe von 4-% über dem jeweiligen<br />

Diskontsatz der Bundesbank.<br />

Bei Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag auf Vergleich oder Moratorium<br />

wird unsere gesamte Forderung sofort fällig.<br />

4. Eigentumsvorbehalt<br />

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten<br />

Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen,<br />

auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen.<br />

1. Sämtliche von uns – auch künftig – gelieferten Waren bleiben<br />

bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus<br />

der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.<br />

Das Vorbehaltseigentum dient als Sicherung für unsere<br />

Saldoforderung.<br />

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen<br />

Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle<br />

Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine<br />

Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres<br />

Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig<br />

davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verar-<br />

beitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an.<br />

Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine<br />

Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu<br />

widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet,<br />

uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen,<br />

alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen,<br />

die zur Durchsetzung erforderlichen Unter lagen zur Verfügung<br />

zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.<br />

3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der<br />

Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen<br />

entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung<br />

oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht<br />

gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen<br />

Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware<br />

im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren.<br />

Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.<br />

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4. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der<br />

Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die<br />

Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen<br />

einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung schon<br />

jetzt an.<br />

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt,<br />

die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur<br />

Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der<br />

Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,<br />

wir erklären dies schriftlich.<br />

6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene<br />

Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschaden ausreichend<br />

zu versichern.<br />

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf<br />

Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr Wert die zu<br />

sichernden Forderungen um mehr als 20-% übersteigt.<br />

5. Lieferfrist<br />

Lieferzeiten sind nur als annähernd und freibleibend zu betrachten.<br />

6. Mängel- und Gewährleistung<br />

Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der<br />

Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. Mängel sind schriftlich<br />

anzubringen.<br />

Für Mängel der Ware einschließlich des Fehlers zugesicherter<br />

Eigenschaften leisten wir 2 Jahre Gewährleistung.<br />

Die Gewährleistung beginnt jeweils mit dem Rechnungsdatum,<br />

frühestens jedoch mit der Übergabe der Ware an den Spediteur<br />

oder Frachtführer.<br />

Bei Teilen die im Rahmen der Gewährleistung getauscht werden<br />

endet deren Gewährleistung mit der Gewährleistung der ursächlich<br />

gelieferten Ware.<br />

Die Geltendmachung von Rechten aus der von uns übernommenen<br />

Gewährleistung setzt bei Käufern, die Kaufmann sind, eine ordnungsgemäße<br />

Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus §377<br />

HGB voraus, wobei die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen hat.<br />

Sofern Sach- oder Rechtsmängel an der von uns gelieferten Ware, die<br />

auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen, gegeben sind, sind<br />

wir im Rahmen der uns obliegenden Nacherfüllung berechtigt, die<br />

Mängel zu beseitigen, oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Das<br />

Wahlrecht bei der Nacherfüllung steht ausschließlich uns zu.<br />

Eine Haftung besteht jedoch nur, soweit es sich um einen nicht unerheblichen<br />

Mangel handelt. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu<br />

verweigern, soweit dies unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Wir<br />

können die Nacherfüllung weiterhin verweigern, wenn und soweit<br />

der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in einem<br />

Umfang nicht nachgekommen ist, der dem mangelfreien Teil unserer<br />

Leistung entspricht.<br />

Transport-Wege-Arbeits- und Materialkosten sind von uns nicht zu<br />

tragen, soweit sie durch die Verbringung der Kaufsache an einen<br />

anderen Ort als den vertraglichen Erfüllungsort entstanden sind.<br />

Ist unsere Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Käufer<br />

unzumutbar, so steht diesem das Wahlrecht zu, den Kaufpreis<br />

entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere<br />

auf Schadensersatz, stehen dem Käufer nur insoweit zu, als<br />

sie nicht durch die mit ihm getroffenen Vereinbarungen oder diese<br />

Handelsbedingungen ausgeschlossen sind.

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