TEcHNIScHE PREISLISTE 2011 ... - HTH - Leipzig
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Handelsbedingungen<br />
ALLGEMEINE GEScHäFTSBEdINGUNGEN<br />
1. Allgemeines<br />
Für alle unsere Verkäufe gelten ausschließlich unsere nachfolgenden<br />
Bedingungen, sofern im Einzelfall keine besonderen Vereinbarungen<br />
getroffen werden. Diese besonderen Vereinbarungen gelten nur,<br />
wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Alle abweichenden<br />
Bedingungen in Bestellungen oder sonstigen Schreiben des Käufers<br />
sind auch dann unwirksam, wenn dies bezüglich unsererseits kein<br />
Widerspruch erfolgt.<br />
2. Preise<br />
Unsere Preise sind in Euro und basieren auf den gegenwärtigen<br />
Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese während der Vertragszeit<br />
erhöhen, behalten wir uns vor, den am Liefertag gültigen Preis zu<br />
berechnen.<br />
Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung des billigsten<br />
Weges. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers.<br />
Die pauschalen Dienstleistungspreise gelten für die BRD (ohne Inseln)<br />
und Österreich.<br />
3. Zahlungsbedingungen<br />
Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungszeitpunkt der Tag, an dem<br />
wir bei unserer deutschen Bankverbindung über den Betrag verfügen<br />
können.<br />
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen<br />
Banksätzen einschließlich Provision für kurzfristigen Kredit berechnet,<br />
mindestens aber Zinsen in Höhe von 4-% über dem jeweiligen<br />
Diskontsatz der Bundesbank.<br />
Bei Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag auf Vergleich oder Moratorium<br />
wird unsere gesamte Forderung sofort fällig.<br />
4. Eigentumsvorbehalt<br />
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten<br />
Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen,<br />
auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen.<br />
1. Sämtliche von uns – auch künftig – gelieferten Waren bleiben<br />
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus<br />
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.<br />
Das Vorbehaltseigentum dient als Sicherung für unsere<br />
Saldoforderung.<br />
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen<br />
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle<br />
Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine<br />
Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres<br />
Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig<br />
davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verar-<br />
beitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an.<br />
Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine<br />
Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu<br />
widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet,<br />
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen,<br />
alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen,<br />
die zur Durchsetzung erforderlichen Unter lagen zur Verfügung<br />
zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.<br />
3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der<br />
Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen<br />
entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung<br />
oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht<br />
gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen<br />
Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware<br />
im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren.<br />
Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.<br />
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4. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der<br />
Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die<br />
Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen<br />
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung schon<br />
jetzt an.<br />
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt,<br />
die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur<br />
Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der<br />
Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,<br />
wir erklären dies schriftlich.<br />
6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene<br />
Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschaden ausreichend<br />
zu versichern.<br />
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf<br />
Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr Wert die zu<br />
sichernden Forderungen um mehr als 20-% übersteigt.<br />
5. Lieferfrist<br />
Lieferzeiten sind nur als annähernd und freibleibend zu betrachten.<br />
6. Mängel- und Gewährleistung<br />
Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der<br />
Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. Mängel sind schriftlich<br />
anzubringen.<br />
Für Mängel der Ware einschließlich des Fehlers zugesicherter<br />
Eigenschaften leisten wir 2 Jahre Gewährleistung.<br />
Die Gewährleistung beginnt jeweils mit dem Rechnungsdatum,<br />
frühestens jedoch mit der Übergabe der Ware an den Spediteur<br />
oder Frachtführer.<br />
Bei Teilen die im Rahmen der Gewährleistung getauscht werden<br />
endet deren Gewährleistung mit der Gewährleistung der ursächlich<br />
gelieferten Ware.<br />
Die Geltendmachung von Rechten aus der von uns übernommenen<br />
Gewährleistung setzt bei Käufern, die Kaufmann sind, eine ordnungsgemäße<br />
Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus §377<br />
HGB voraus, wobei die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen hat.<br />
Sofern Sach- oder Rechtsmängel an der von uns gelieferten Ware, die<br />
auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen, gegeben sind, sind<br />
wir im Rahmen der uns obliegenden Nacherfüllung berechtigt, die<br />
Mängel zu beseitigen, oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Das<br />
Wahlrecht bei der Nacherfüllung steht ausschließlich uns zu.<br />
Eine Haftung besteht jedoch nur, soweit es sich um einen nicht unerheblichen<br />
Mangel handelt. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu<br />
verweigern, soweit dies unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Wir<br />
können die Nacherfüllung weiterhin verweigern, wenn und soweit<br />
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in einem<br />
Umfang nicht nachgekommen ist, der dem mangelfreien Teil unserer<br />
Leistung entspricht.<br />
Transport-Wege-Arbeits- und Materialkosten sind von uns nicht zu<br />
tragen, soweit sie durch die Verbringung der Kaufsache an einen<br />
anderen Ort als den vertraglichen Erfüllungsort entstanden sind.<br />
Ist unsere Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Käufer<br />
unzumutbar, so steht diesem das Wahlrecht zu, den Kaufpreis<br />
entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere<br />
auf Schadensersatz, stehen dem Käufer nur insoweit zu, als<br />
sie nicht durch die mit ihm getroffenen Vereinbarungen oder diese<br />
Handelsbedingungen ausgeschlossen sind.