18.01.2013 Aufrufe

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Juracafe

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Juracafe

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Juracafe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ROLF HINTERTHÜR WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND<br />

Ist e<strong>in</strong>e bestimmte Frist schuldlos versäumt wor<strong>den</strong>, so kann die Partei nach <strong>den</strong> Vorschriften<br />

der §§ 233 - 238 ZPO verlangen, wieder so gestellt zu wer<strong>den</strong>, wie sie vor dem Verstreichen<br />

dieser Frist prozessual stand. 3<br />

B. Voraussetzungen der <strong>Wiedere<strong>in</strong>setzung</strong><br />

Zu unterschei<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d die Zulässigkeit und die Begründetheit des Rechtsbehelfs.<br />

1. Zulässigkeit des <strong>Wiedere<strong>in</strong>setzung</strong>santrages<br />

a) Statthaftigkeit<br />

Statthaft ist der <strong>Wiedere<strong>in</strong>setzung</strong>santrag bei:<br />

� Versäumung e<strong>in</strong>er Notfrist<br />

E<strong>in</strong>e Frist ist e<strong>in</strong>e<br />

Notfrist, wenn sie<br />

ausdrücklich <strong>in</strong> der ZPO<br />

als solche bezeichnet<br />

wird, § 224 I 2 ZPO.<br />

Notfristen können nicht<br />

verlängert oder verkürzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Dies folgt für<br />

Parteivere<strong>in</strong>barung aus §<br />

224 I 1 ZPO und für<br />

gerichtliche Vornahme<br />

aus § 224 II ZPO, <strong>den</strong>n<br />

bei ke<strong>in</strong>er Notfrist ist<br />

e<strong>in</strong>e Verlängerungs- oder<br />

Verkürzungsmöglichkeit<br />

vorgesehen. 4<br />

3 Oberheim § 6 Rn 32<br />

4 Jauernig, § 79, S. 292<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!