Jahrgang 34 - Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
Jahrgang 34 - Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
Jahrgang 34 - Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Jahrgang</strong> <strong>34</strong> – Seite 5 –<br />
Nr. 15/2011<br />
Sollte es die Zeit unserer Köchin erlauben und die Nachfrage<br />
zum Backen sehr stark sein, wird evtl. die Veranstaltung geteilt.<br />
Deshalb ist eine Anmeldung jetzt schon erforderlich.<br />
Bitte beachten!<br />
Bitte denkt daran, Euch bei der Gemeindeverwaltung Burgwindheim<br />
unbedingt rechtzeitig anzumelden. Ihr könnt Frau Rottmund<br />
Montag- und Donnerstagnachmittag in Burgwindheim erreichen,<br />
sonst in <strong>Ebrach</strong>. Bei der Anmeldung müssen alle Unkostenbeiträge<br />
gleich bezahlt werden, da die Anmeldung sonst ungültig ist.<br />
Für Nachfragen gelten folgende Telefonnummern:<br />
Burgwindheim: 09551/273<br />
<strong>Ebrach</strong>: 09553/922018<br />
Sollten Termine ausgebucht sein werden wir dies bekanntgeben,<br />
auch auf unserer Homepage unter www.burgwindheim.de - Ferienprogramm<br />
2011<br />
Haftung:<br />
Für die Dauer der Veranstaltungen sind alle im Rahmen der gesetzlichen<br />
Haftung des Veranstalters versichert. Sollten Sie sich<br />
jedoch den Anordnungen und Hinweisen der Betreuer widersetzen,<br />
haften die Erziehungsberechtigten für evtl. entstehenden Personen-<br />
oder Sachschaden. Für während der Freizeitmaßnahmen<br />
abhanden gekommene Gegenstände kann die Gemeinde keine<br />
Haftung übernehmen.<br />
Eine Bitte an alle Eltern, deren Kinder an Allergien, Asthma usw.<br />
leiden oder die besondere Medikamente nehmen müssen: Bitte<br />
teilen Sie uns dies unbedingt bei der Anmeldung mit!!!<br />
Markt <strong>Ebrach</strong><br />
Veranstaltungen im Monat August 2011<br />
02.08.2011 Fremdenverkehrsverein <strong>Ebrach</strong>, Stammtisch,<br />
20 Uhr, Alter Bahnhof<br />
03.08.2011 Monatsversammlung, BRH, 15 Uhr,<br />
Historikhotel Klosterbräu<br />
09.08.2011 Frauenkreis im Gemeindezentrum St. Lukas;<br />
Evangelische Kirchengemeinde, 19.30 Uhr<br />
17.08.2011 Seniorenkreis im Gemeindezentrum<br />
St. Lukas; Evangelische Kirchengemeinde,<br />
14.30 Uhr<br />
20.-22.08.2011 Kirchweih in Großgressingen<br />
22.08.2011 Wanderung zur Kirchweih nach Großgressingen;<br />
Bürgerverein <strong>Ebrach</strong><br />
Marktgemeinderatssitzung in <strong>Ebrach</strong><br />
Die nächste Marktgemeinderatssitzung in <strong>Ebrach</strong> (großer Sitzungssaal<br />
im Rathaus <strong>Ebrach</strong>) findet am Montag, 19.09.2011,<br />
um 19.00 Uhr statt.<br />
Notarsprechtag<br />
Notar Dr. Peter Wirth im Rathaus <strong>Ebrach</strong>, kleiner Sitzungssaal<br />
Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, 04.08.2011<br />
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (je nach Bedarf!) statt. Vorherige<br />
telef. Terminvereinbarung mit der Notarkanzlei in Bamberg, Tel.<br />
0951/917060 ist unbedingt erforderlich.<br />
Bruckner-Fest <strong>Ebrach</strong><br />
Vom 29. bis 31. Juli 2011 findet in <strong>Ebrach</strong> das Bruckner-Fest statt.<br />
Auf dem Programm stehen Konzerte und Vorträge.<br />
Freitag, 29.Juli: 16.00 Uhr Eröffnung im Kaisersaal, 16.30 Uhr und<br />
17.30 Uhr Vorträge zum den Themen „Reisen zu Bruckners Zeit“,<br />
und „Anton Bruckners große Reisen“, Referenten: Klaus Landa<br />
und Peter Deinhammer“, 19.00 Uhr Konzert, Anton Bruckner:<br />
Erste Symphonie c-Moll, 1866.<br />
Samstag, 30. Juli: Vorträge: 9.30 Uhr „Anton Bruckners Reise-<br />
bekanntschaften“, Referent Klaus Petermayr, 10.15 Uhr „Bruckners<br />
Sängerfahrten“, Referent Franz Scheder, 11.15 Uhr „Anton<br />
Bruckner und Naßwald“, Referent Erwin Horn, 12.00 Uhr „Die<br />
posthumen Reisen des Anton B.“, Referent Andreas Lindner,<br />
anschließend Diskussion; 17.00 Uhr Konzert, Anton Bruckner:<br />
Zweite Symphonie c-Moll, 1872.<br />
Sonntag, 31. Juli: 17.00 Uhr Konzert, Anton Bruckner: Dritte<br />
Symphonie d-Moll, 1874.<br />
Die Konzerte sind in der ehemaligen Abteikirche, die Vorträge im<br />
Audienzsaal (Museum) bzw. im Kaisersaal. Der Eintritt für die Vorträge<br />
ist frei. Konzertkarten sind erhältlich unter Tel: 095552/297.<br />
Vollzug der Wassergesetze;<br />
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gemeindeteil<br />
Großgressingen über ein Regenrückhaltebecken in einen<br />
namenlosen Bach durch den Markt <strong>Ebrach</strong>, Landkreis<br />
Bamberg;<br />
Wasserrechtliche Plangenehmigung zur Errichtung eines<br />
Regenrückhaltebeckens am namenlosen Bach<br />
Der Markt <strong>Ebrach</strong> erhielt mit Bescheid des Landratsamtes<br />
Bamberg vom 12. Juli 2011, Az. 42.2-641.81-Nr. 6/2011, die<br />
wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten des im Bereich des<br />
Gemeindeteiles Großgressingen anfallenden Niederschlagswassers<br />
in einen namenlosen Bach Die erlaubte Gewässerbenutzung<br />
dient der Beseitigung des Niederschlagswassers über<br />
den Ortskanal und ein zu errichtendes Regenrückhaltebecken<br />
in den namenlosen Bach.<br />
Darüber hinaus wurde dem Markt <strong>Ebrach</strong> mit dem gleichen<br />
Bescheid die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Errichtung<br />
eines Regenrückhaltebeckens, teilweise durch Dammschüttung<br />
im Überschwemmungsgebiet, am namenlosen<br />
Bach zum Ausgleich für die Niederschlagswassereinleitung<br />
aus Großgressingen erteilt.<br />
Die Ausfertigung des Bescheides der wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis bzw. Plangenehmigung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />
und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegen in<br />
der Zeit vom 3. August 2011 bis einschließlich 17. August<br />
2011 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ebrach</strong>, Zimmer 22, aus.<br />
Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der<br />
Erlaubnisbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine<br />
Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt<br />
(Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(BayVwVfG)).<br />
Bei der Errichtung des Regenrückhaltebeckens am namenlosen<br />
Bach handelt es sich nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.<br />
V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage I zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) um einen naturnahen Ausbau<br />
eines Baches und eines Rückhaltebeckens, für den eine<br />
standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgeschrieben<br />
ist. Es ist daher nach § 3 c Satz 2 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
dann durchzuführen, wenn trotz der geringen<br />
Größe und Leistung des Vorhabens nur aufgrund besonderer<br />
örtlicher Gegebenheiten gemäß den in Anlage 2 Nr. 2 zum<br />
UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige<br />
Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG<br />
zu berücksichtigen wären.<br />
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles hat im<br />
vorliegenden Fall ergeben, dass durch das Vorhaben keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten<br />
sind. Für den vorliegenden Gewässerausbau besteht deshalb<br />
keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.<br />
Landratsamt Bamberg<br />
gez.: Dütsch, Reg.-Oberinspektor