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Jahrgang 34 - Verwaltungsgemeinschaft Ebrach

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<strong>Jahrgang</strong> <strong>34</strong> – Seite 5 –<br />

Nr. 15/2011<br />

Sollte es die Zeit unserer Köchin erlauben und die Nachfrage<br />

zum Backen sehr stark sein, wird evtl. die Veranstaltung geteilt.<br />

Deshalb ist eine Anmeldung jetzt schon erforderlich.<br />

Bitte beachten!<br />

Bitte denkt daran, Euch bei der Gemeindeverwaltung Burgwindheim<br />

unbedingt rechtzeitig anzumelden. Ihr könnt Frau Rottmund<br />

Montag- und Donnerstagnachmittag in Burgwindheim erreichen,<br />

sonst in <strong>Ebrach</strong>. Bei der Anmeldung müssen alle Unkostenbeiträge<br />

gleich bezahlt werden, da die Anmeldung sonst ungültig ist.<br />

Für Nachfragen gelten folgende Telefonnummern:<br />

Burgwindheim: 09551/273<br />

<strong>Ebrach</strong>: 09553/922018<br />

Sollten Termine ausgebucht sein werden wir dies bekanntgeben,<br />

auch auf unserer Homepage unter www.burgwindheim.de - Ferienprogramm<br />

2011<br />

Haftung:<br />

Für die Dauer der Veranstaltungen sind alle im Rahmen der gesetzlichen<br />

Haftung des Veranstalters versichert. Sollten Sie sich<br />

jedoch den Anordnungen und Hinweisen der Betreuer widersetzen,<br />

haften die Erziehungsberechtigten für evtl. entstehenden Personen-<br />

oder Sachschaden. Für während der Freizeitmaßnahmen<br />

abhanden gekommene Gegenstände kann die Gemeinde keine<br />

Haftung übernehmen.<br />

Eine Bitte an alle Eltern, deren Kinder an Allergien, Asthma usw.<br />

leiden oder die besondere Medikamente nehmen müssen: Bitte<br />

teilen Sie uns dies unbedingt bei der Anmeldung mit!!!<br />

Markt <strong>Ebrach</strong><br />

Veranstaltungen im Monat August 2011<br />

02.08.2011 Fremdenverkehrsverein <strong>Ebrach</strong>, Stammtisch,<br />

20 Uhr, Alter Bahnhof<br />

03.08.2011 Monatsversammlung, BRH, 15 Uhr,<br />

Historikhotel Klosterbräu<br />

09.08.2011 Frauenkreis im Gemeindezentrum St. Lukas;<br />

Evangelische Kirchengemeinde, 19.30 Uhr<br />

17.08.2011 Seniorenkreis im Gemeindezentrum<br />

St. Lukas; Evangelische Kirchengemeinde,<br />

14.30 Uhr<br />

20.-22.08.2011 Kirchweih in Großgressingen<br />

22.08.2011 Wanderung zur Kirchweih nach Großgressingen;<br />

Bürgerverein <strong>Ebrach</strong><br />

Marktgemeinderatssitzung in <strong>Ebrach</strong><br />

Die nächste Marktgemeinderatssitzung in <strong>Ebrach</strong> (großer Sitzungssaal<br />

im Rathaus <strong>Ebrach</strong>) findet am Montag, 19.09.2011,<br />

um 19.00 Uhr statt.<br />

Notarsprechtag<br />

Notar Dr. Peter Wirth im Rathaus <strong>Ebrach</strong>, kleiner Sitzungssaal<br />

Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, 04.08.2011<br />

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (je nach Bedarf!) statt. Vorherige<br />

telef. Terminvereinbarung mit der Notarkanzlei in Bamberg, Tel.<br />

0951/917060 ist unbedingt erforderlich.<br />

Bruckner-Fest <strong>Ebrach</strong><br />

Vom 29. bis 31. Juli 2011 findet in <strong>Ebrach</strong> das Bruckner-Fest statt.<br />

Auf dem Programm stehen Konzerte und Vorträge.<br />

Freitag, 29.Juli: 16.00 Uhr Eröffnung im Kaisersaal, 16.30 Uhr und<br />

17.30 Uhr Vorträge zum den Themen „Reisen zu Bruckners Zeit“,<br />

und „Anton Bruckners große Reisen“, Referenten: Klaus Landa<br />

und Peter Deinhammer“, 19.00 Uhr Konzert, Anton Bruckner:<br />

Erste Symphonie c-Moll, 1866.<br />

Samstag, 30. Juli: Vorträge: 9.30 Uhr „Anton Bruckners Reise-<br />

bekanntschaften“, Referent Klaus Petermayr, 10.15 Uhr „Bruckners<br />

Sängerfahrten“, Referent Franz Scheder, 11.15 Uhr „Anton<br />

Bruckner und Naßwald“, Referent Erwin Horn, 12.00 Uhr „Die<br />

posthumen Reisen des Anton B.“, Referent Andreas Lindner,<br />

anschließend Diskussion; 17.00 Uhr Konzert, Anton Bruckner:<br />

Zweite Symphonie c-Moll, 1872.<br />

Sonntag, 31. Juli: 17.00 Uhr Konzert, Anton Bruckner: Dritte<br />

Symphonie d-Moll, 1874.<br />

Die Konzerte sind in der ehemaligen Abteikirche, die Vorträge im<br />

Audienzsaal (Museum) bzw. im Kaisersaal. Der Eintritt für die Vorträge<br />

ist frei. Konzertkarten sind erhältlich unter Tel: 095552/297.<br />

Vollzug der Wassergesetze;<br />

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gemeindeteil<br />

Großgressingen über ein Regenrückhaltebecken in einen<br />

namenlosen Bach durch den Markt <strong>Ebrach</strong>, Landkreis<br />

Bamberg;<br />

Wasserrechtliche Plangenehmigung zur Errichtung eines<br />

Regenrückhaltebeckens am namenlosen Bach<br />

Der Markt <strong>Ebrach</strong> erhielt mit Bescheid des Landratsamtes<br />

Bamberg vom 12. Juli 2011, Az. 42.2-641.81-Nr. 6/2011, die<br />

wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten des im Bereich des<br />

Gemeindeteiles Großgressingen anfallenden Niederschlagswassers<br />

in einen namenlosen Bach Die erlaubte Gewässerbenutzung<br />

dient der Beseitigung des Niederschlagswassers über<br />

den Ortskanal und ein zu errichtendes Regenrückhaltebecken<br />

in den namenlosen Bach.<br />

Darüber hinaus wurde dem Markt <strong>Ebrach</strong> mit dem gleichen<br />

Bescheid die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Errichtung<br />

eines Regenrückhaltebeckens, teilweise durch Dammschüttung<br />

im Überschwemmungsgebiet, am namenlosen<br />

Bach zum Ausgleich für die Niederschlagswassereinleitung<br />

aus Großgressingen erteilt.<br />

Die Ausfertigung des Bescheides der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis bzw. Plangenehmigung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegen in<br />

der Zeit vom 3. August 2011 bis einschließlich 17. August<br />

2011 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ebrach</strong>, Zimmer 22, aus.<br />

Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der<br />

Erlaubnisbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine<br />

Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt<br />

(Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(BayVwVfG)).<br />

Bei der Errichtung des Regenrückhaltebeckens am namenlosen<br />

Bach handelt es sich nach § 3 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.<br />

V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage I zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) um einen naturnahen Ausbau<br />

eines Baches und eines Rückhaltebeckens, für den eine<br />

standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgeschrieben<br />

ist. Es ist daher nach § 3 c Satz 2 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

dann durchzuführen, wenn trotz der geringen<br />

Größe und Leistung des Vorhabens nur aufgrund besonderer<br />

örtlicher Gegebenheiten gemäß den in Anlage 2 Nr. 2 zum<br />

UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG<br />

zu berücksichtigen wären.<br />

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles hat im<br />

vorliegenden Fall ergeben, dass durch das Vorhaben keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten<br />

sind. Für den vorliegenden Gewässerausbau besteht deshalb<br />

keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.<br />

Landratsamt Bamberg<br />

gez.: Dütsch, Reg.-Oberinspektor

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