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Interne Regelungen / SGB XII + SGB II (Stand 04/10)

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8. Versicherungen<br />

- 14 -<br />

Rechtsgrundlage: § 82 <strong>SGB</strong> <strong>X<strong>II</strong></strong> / SHR 82.24<br />

Versicherungen können nur bei vorhandenem Einkommen abgesetzt werden.<br />

Besonderheiten:<br />

- KfZ- Versicherung: SHR 82.25<br />

- bei bestehender Sterbegeldversicherung:<br />

Max. Versicherungssumme: 5.000,00 €<br />

- bei bestehender Unfallversicherung:<br />

für Erwachsene und Kinder<br />

max. Versicherungssumme: 25.000,00 €<br />

- bei bestehender Hausratversicherung:<br />

max. Versicherungssumme: 650,00 € / m²<br />

Grundsätzlich ist nur der Neuabschluss einer Haftpflichtversicherung möglich.<br />

9 KfZ<br />

Beim Personenkreis des <strong>SGB</strong> <strong>X<strong>II</strong></strong> wird zusätzlich zur allgemeinen Vermögensfreigrenze<br />

ein KfZ im Wert bis zu max. 5.000 € geduldet.<br />

Diese „<strong>Interne</strong> <strong>Regelungen</strong> / <strong>SGB</strong> <strong>X<strong>II</strong></strong> + <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>“ gelten mit Wirkung ab 01.<strong>04</strong>.20<strong>10</strong>.<br />

Landratsamt Böblingen, 09.03.20<strong>10</strong><br />

Gez.:<br />

Alfred Schmid<br />

Sozialdezernent

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