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Informationssicherung am Endpoint - intimus

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EU-Norm EN 15 713 – Die im Jahr 2009 veröffentlichte<br />

Bestimmung ist die erste europäische Norm für <strong>Informationssicherung</strong>.<br />

Sie ersetzt die früheren Normen DIN 32 757<br />

und BS 8470:2006 und definiert Anforderungen für die<br />

sichere Vernichtung von vertraulichem Material in acht<br />

Sicherheitsstufen. Die Vernichtung von hochsensiblen<br />

Daten nach Stufe 8 erfolgt mit einer Partikelgröße von<br />

durchschnittlich 10 mm² und einer maximalen Breite<br />

von 0,8 mm.<br />

Partikelgröße: < 10 mm²<br />

DIN 32 757-1 – Fast 30 Jahre lang war die international<br />

anerkannte DIN die Richtlinie für Datensicherheit.<br />

Insges<strong>am</strong>t definierte sie fünf Sicherheitsstufen. In Stufe 5,<br />

der höchsten Stufe, galt beim Shreddern nicht mehr<br />

benötigter Datenträger bis zur Unlesbarkeit eine maximale<br />

Partikelgröße von 10 mm². Dies entspricht mehr als 6.000<br />

Einzelpartikeln pro DIN A4-Seite.<br />

www.<strong>intimus</strong>.com<br />

...für geheime und hochgeheime Anwendungen<br />

British Standard BS 8470:2006 – Diese Norm beinhaltet<br />

Empfehlungen für die Abwicklung der S<strong>am</strong>mlung, Beförderung<br />

und Vernichtung von vertraulichem Material und soll sicherstellen,<br />

dass dieses sicher entsorgt wird. Die Empfehlungen<br />

gelten sowohl für den Hauptsitz als auch die Zweigstellen<br />

von Organisationen.<br />

Partikelgröße: < 10 mm²<br />

DIN 33 858 – Diese deutsche Norm bezieht sich auf das<br />

Löschen von Daten auf magnetischen Datenträgern. Sie<br />

definiert die Mindestanforderungen für Geräte und stellt<br />

Richtlinien für die erforderliche Feldstärke in Abhängigkeit<br />

von dem zu vernichtenden Datenträgertyp auf. Diese<br />

Feldstärke variiert zwischen 350 und 5.000 Oe, verteilt<br />

auf drei Stufen.<br />

NATO SDIP-293 – Diese Norm enthält Regeln für die<br />

Vernichtung von nicht mehr benötigten Datenträgern innerhalb<br />

des NATO-Verbandes. Das zu vernichtende Material<br />

wird dabei in papiergestütztes und papierloses Material<br />

unterteilt. Zu den wichtigsten Vernichtungsmethoden zählen<br />

Shreddern, Verbrennen, Zerkleinern, Einschmelzen und<br />

Entmagnetisieren.<br />

Partikelgröße bei Papier-Dokumenten: 5 mm²<br />

NSA/cSS-Spezifikation 02-01 – Zum Schutz von nationalen<br />

Sicherheits-, Militär- und Regierungseinrichtungen hat die<br />

<strong>am</strong>erikanische National Security Agency (NSA) im Jahr 2003<br />

eine Norm für Aktenvernichter erlassen. Diese regelt die<br />

erforderliche Teilchengröße für Cross-Cut-Aktenvernichter in<br />

Regierungsbehörden bei der Entsorgung von Top Secret-<br />

Dokumenten bzw. von als solchen eingestuften Dokumenten.<br />

Partikelgröße: < 5 mm²<br />

NIST Richtline 800-88 – Während die NSA/CSS Regeln für<br />

<strong>am</strong>erikanische Militär- oder Regierungseinrichtungen aufstellt,<br />

gibt die im Jahr 2006 herausgegebene Veröffentlichung<br />

<strong>am</strong>erikanischen Handelsunternehmen Richtlinien für das<br />

Löschen von Datenträgern an die Hand. Im Gegensatz zu den<br />

meisten anderen Normen umfasst dieses Dokument eine breite<br />

Palette von Datenträgern, die im Wesentlichen in zwei Gruppen<br />

unterteilt sind, nämlich in papiergestützte Aufzeichnungen und<br />

in elektronische Datenträger. Die Richtlinie befasst sich mit den<br />

verschiedenen Arten von Datenträgern und mit der effizienten<br />

Löschung von Informationen durch Shreddern, Zerkleinern,<br />

Pulverisieren oder gar Verbrennen.<br />

Partikelgröße beim Shreddern: 5 mm²<br />

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