März 2008 / Nr. 44 - Nestelbach im Ilztal
März 2008 / Nr. 44 - Nestelbach im Ilztal
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Seite 2 <strong>Nestelbach</strong>er Gemeindenachrichten<br />
Liebe<br />
Gemeindebürgerinnen,<br />
liebe<br />
Gemeindebürger!<br />
Mit Ende <strong>März</strong> werden die diesjährigen Gemeindebürgerversammlungen<br />
in den einzelnen Katastralgemeinden gestartet.<br />
Ich möchte Sie jetzt schon einladen,sehr zahlreich an diesen<br />
Informationsveranstaltungen teilzunehmen.<br />
Die Bürgerversammlungen bieten neben der Information über<br />
die umfangreiche Gemeindearbeit auch die Gelegenheit zum<br />
Meinungsaustausch, zur Mitsprache, zur Diskussion über anstehende<br />
Probleme und zum geselligen Beisammensein.<br />
Der vom Land Steiermark beschlossene Strombonus <strong>im</strong> Betrag<br />
von € 70,00 kann be<strong>im</strong> Gemeindeamt beantragt werden.<br />
Wir werden uns bemühen, die Anträge möglichst rasch und<br />
unbürokratisch abzuwickeln. Wichtig ist, dass die Einkommensnachweise<br />
bei der Antragstellung vorliegen. Die genauen<br />
Richtlinien für den Strombonus finden Sie <strong>im</strong> Innenteil dieser<br />
Zeitung.<br />
Im Herbst des Vorjahres hat der Gemeinderat umfangreiche<br />
Investitionen bei Gemeindewegen und Gehsteigen beschlossen.Nachdem<br />
der 1.Teil der Maßnahmen noch <strong>im</strong> Herbst umgesetzt<br />
werden konnte, wird der 2.Teil der Baumaßnahmen<br />
durch die Firma Mandlbauer in Kürze in Angriff genommen.<br />
Bezugnehmend auf den Gemeindeabwasserplan möchte ich<br />
darauf hinweisen, dass für die Förderfähigkeit von Kleinkläranlagen<br />
die Frist für die Einreichung zur wasserrechtlichen<br />
Bewilligung mit 31.03.<strong>2008</strong> endet. Die Hauseigentümer, für<br />
deren Objekt <strong>im</strong> Gemeindeabwasserplan die Errichtung einer<br />
Einzelkläranlage festgelegt ist und die noch nicht um die Wasserrechtsbewilligung<br />
angesucht haben,müssten daher für die<br />
Wahrung des Förderanspruches bis zum 31.03.<strong>2008</strong> bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld um die Wasserrechtsbewilligung<br />
ansuchen.<br />
Gemäß dem Steiermärkischen Feuerpolizeigesetz ist regelmäßig<br />
eine Feuerbeschau bei allen Objekten in der Gemeinde<br />
durchzuführen.In unserer Gemeinde hat (ausgenommen Mutzenfeld<br />
u.Eichberg) seit langer Zeit keine Feuerbeschau mehr<br />
stattgefunden. Nachdem dieser Umstand auch <strong>im</strong> Zuge einer<br />
Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde beanstandet wurde,<br />
soll in diesem Jahr die Feuerbeschau in den Katastralgemeinden<br />
Hochenegg, <strong>Nestelbach</strong> und Nestelberg stattfinden. Die<br />
Kundmachung über die Durchführung der Feuerbeschau wird<br />
rechtzeitig an die Hauseigentümer ergehen.<br />
Im Jänner hat das Kulturforum <strong>Nestelbach</strong> seine Jahreshauptversammlung<br />
abgehalten. Der Verein konnte <strong>im</strong> Zuge dieser<br />
Veranstaltung auf ein ganz starkes Kulturjahr 2007 (Kulturtage,Kürbisfest<br />
u.a.) zurückblicken.Ich möchte mich be<strong>im</strong> Obmann<br />
Toni Ithaler und bei allen bedanken,die mitgeholfen haben,<br />
ein derart reichhaltiges Kulturprogramm in unserer Gemeinde<br />
zu veranstalten.<br />
Ein frohes Osterfest wünscht euch <strong>im</strong> Namen der Gemeindeverantwortlichen<br />
Euer Bürgermeister<br />
August Friedhe<strong>im</strong><br />
Bürgerservice<br />
Beschlüsse des Gemeinderates in<br />
der Sitzung vom 19.12.2007<br />
Beschluss des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.00 und<br />
Behandlung von Einwendungen<br />
Nach der Beratung über vorliegende Einwendungen hat der<br />
Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig das örtliche Entwicklungskonzept 4.00<br />
beschlossen.<br />
Beschluss des Flächenwidmungsplanes 4.00 und Behandlung<br />
von Einwendungen<br />
Nach der Beratung über vorliegende Einwendungen hat der<br />
Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig den Flächenwidmungsplan 4.00 beschlossen.<br />
Neubeschluss der Müllabfuhrordnung<br />
Im Zuge der Verordnungsprüfung durch das Land Steiermark<br />
wurden Abänderungen bzw. geringfügige Erweiterungen der<br />
bestehenden Müllabfuhrordnung angeregt.Der Gemeinderat<br />
hat daher nach Aufnahme der Abänderungen einen Neubeschluss<br />
der Müllabfuhrordnung gefasst.<br />
Beschluss einer Zusatzvereinbarung zum Müllabfuhrvertrag<br />
Vom Abfallwirtschaftsverband Fürstenfeld wurde für die Gemeinden<br />
des Bezirkes Fürstenfeld eine Zusatzvereinbarung für<br />
die Sammlung der „Gemischten Siedlungsabfälle“ mit der Firma<br />
Müllex ausverhandelt.Es wurden günstigere Preise für die<br />
Behälterabfuhr vereinbart. Die Zusatzvereinbarung mit einer<br />
Laufzeit bis 31.12.2010 wurde einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />
Beschluss einer neuen Kanalabgabenordnung<br />
Auf Grund einer Novellierung des Kanalabgabengesetzes 1955<br />
durch den Steiermärkischen Landtag wurde eine Anpassung<br />
der Kanalabgabenordnungen der Gemeinden erforderlich ist.<br />
Die Berechnung des Kanalisationsbeitrages erfolgt nunmehr<br />
nach der Bruttogeschoßfläche anstatt bisher nach der verbauten<br />
Grundfläche.Der Gemeinderat hat einst<strong>im</strong>mig eine neue<br />
Kanalabgabenordnung auf Grundlage der Änderung des Kanalabgabengesetzes<br />
beschlossen.<br />
Beratung bzw. Beschluss über Wegbaumaßnahmen (Fußgängerübergang<br />
bei der Lahnbachbrücke)<br />
Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss für die Errichtung<br />
eines Fußgängerüberganges bei der Lahnbachbrücke gefasst.<br />
Für die Weiterführung des Gehsteiges über die Autobahnüberführung<br />
wird überprüft, welche Maßnahmen nach<br />
Rücksprache mit der Autobahnverwaltung in Frage kommen.<br />
Beschluss über die Anpassung von Abgaben und Gemeindeförderungen<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, nachstehende Gemeindeabgaben<br />
und Förderungen mit Wirkung ab 1.1.<strong>2008</strong> wie folgt<br />
anzupassen bzw. neu festzusetzen:<br />
a) Gemeindeabgaben<br />
Wassergebühren<br />
Erhöhung um 10 Cent je m3 Wasser<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
Erhöhung um 2 Euro je Einwohnergleichwert