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März 2008 / Nr. 44 - Nestelbach im Ilztal

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Seite 2 <strong>Nestelbach</strong>er Gemeindenachrichten<br />

Liebe<br />

Gemeindebürgerinnen,<br />

liebe<br />

Gemeindebürger!<br />

Mit Ende <strong>März</strong> werden die diesjährigen Gemeindebürgerversammlungen<br />

in den einzelnen Katastralgemeinden gestartet.<br />

Ich möchte Sie jetzt schon einladen,sehr zahlreich an diesen<br />

Informationsveranstaltungen teilzunehmen.<br />

Die Bürgerversammlungen bieten neben der Information über<br />

die umfangreiche Gemeindearbeit auch die Gelegenheit zum<br />

Meinungsaustausch, zur Mitsprache, zur Diskussion über anstehende<br />

Probleme und zum geselligen Beisammensein.<br />

Der vom Land Steiermark beschlossene Strombonus <strong>im</strong> Betrag<br />

von € 70,00 kann be<strong>im</strong> Gemeindeamt beantragt werden.<br />

Wir werden uns bemühen, die Anträge möglichst rasch und<br />

unbürokratisch abzuwickeln. Wichtig ist, dass die Einkommensnachweise<br />

bei der Antragstellung vorliegen. Die genauen<br />

Richtlinien für den Strombonus finden Sie <strong>im</strong> Innenteil dieser<br />

Zeitung.<br />

Im Herbst des Vorjahres hat der Gemeinderat umfangreiche<br />

Investitionen bei Gemeindewegen und Gehsteigen beschlossen.Nachdem<br />

der 1.Teil der Maßnahmen noch <strong>im</strong> Herbst umgesetzt<br />

werden konnte, wird der 2.Teil der Baumaßnahmen<br />

durch die Firma Mandlbauer in Kürze in Angriff genommen.<br />

Bezugnehmend auf den Gemeindeabwasserplan möchte ich<br />

darauf hinweisen, dass für die Förderfähigkeit von Kleinkläranlagen<br />

die Frist für die Einreichung zur wasserrechtlichen<br />

Bewilligung mit 31.03.<strong>2008</strong> endet. Die Hauseigentümer, für<br />

deren Objekt <strong>im</strong> Gemeindeabwasserplan die Errichtung einer<br />

Einzelkläranlage festgelegt ist und die noch nicht um die Wasserrechtsbewilligung<br />

angesucht haben,müssten daher für die<br />

Wahrung des Förderanspruches bis zum 31.03.<strong>2008</strong> bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld um die Wasserrechtsbewilligung<br />

ansuchen.<br />

Gemäß dem Steiermärkischen Feuerpolizeigesetz ist regelmäßig<br />

eine Feuerbeschau bei allen Objekten in der Gemeinde<br />

durchzuführen.In unserer Gemeinde hat (ausgenommen Mutzenfeld<br />

u.Eichberg) seit langer Zeit keine Feuerbeschau mehr<br />

stattgefunden. Nachdem dieser Umstand auch <strong>im</strong> Zuge einer<br />

Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde beanstandet wurde,<br />

soll in diesem Jahr die Feuerbeschau in den Katastralgemeinden<br />

Hochenegg, <strong>Nestelbach</strong> und Nestelberg stattfinden. Die<br />

Kundmachung über die Durchführung der Feuerbeschau wird<br />

rechtzeitig an die Hauseigentümer ergehen.<br />

Im Jänner hat das Kulturforum <strong>Nestelbach</strong> seine Jahreshauptversammlung<br />

abgehalten. Der Verein konnte <strong>im</strong> Zuge dieser<br />

Veranstaltung auf ein ganz starkes Kulturjahr 2007 (Kulturtage,Kürbisfest<br />

u.a.) zurückblicken.Ich möchte mich be<strong>im</strong> Obmann<br />

Toni Ithaler und bei allen bedanken,die mitgeholfen haben,<br />

ein derart reichhaltiges Kulturprogramm in unserer Gemeinde<br />

zu veranstalten.<br />

Ein frohes Osterfest wünscht euch <strong>im</strong> Namen der Gemeindeverantwortlichen<br />

Euer Bürgermeister<br />

August Friedhe<strong>im</strong><br />

Bürgerservice<br />

Beschlüsse des Gemeinderates in<br />

der Sitzung vom 19.12.2007<br />

Beschluss des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.00 und<br />

Behandlung von Einwendungen<br />

Nach der Beratung über vorliegende Einwendungen hat der<br />

Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig das örtliche Entwicklungskonzept 4.00<br />

beschlossen.<br />

Beschluss des Flächenwidmungsplanes 4.00 und Behandlung<br />

von Einwendungen<br />

Nach der Beratung über vorliegende Einwendungen hat der<br />

Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig den Flächenwidmungsplan 4.00 beschlossen.<br />

Neubeschluss der Müllabfuhrordnung<br />

Im Zuge der Verordnungsprüfung durch das Land Steiermark<br />

wurden Abänderungen bzw. geringfügige Erweiterungen der<br />

bestehenden Müllabfuhrordnung angeregt.Der Gemeinderat<br />

hat daher nach Aufnahme der Abänderungen einen Neubeschluss<br />

der Müllabfuhrordnung gefasst.<br />

Beschluss einer Zusatzvereinbarung zum Müllabfuhrvertrag<br />

Vom Abfallwirtschaftsverband Fürstenfeld wurde für die Gemeinden<br />

des Bezirkes Fürstenfeld eine Zusatzvereinbarung für<br />

die Sammlung der „Gemischten Siedlungsabfälle“ mit der Firma<br />

Müllex ausverhandelt.Es wurden günstigere Preise für die<br />

Behälterabfuhr vereinbart. Die Zusatzvereinbarung mit einer<br />

Laufzeit bis 31.12.2010 wurde einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

Beschluss einer neuen Kanalabgabenordnung<br />

Auf Grund einer Novellierung des Kanalabgabengesetzes 1955<br />

durch den Steiermärkischen Landtag wurde eine Anpassung<br />

der Kanalabgabenordnungen der Gemeinden erforderlich ist.<br />

Die Berechnung des Kanalisationsbeitrages erfolgt nunmehr<br />

nach der Bruttogeschoßfläche anstatt bisher nach der verbauten<br />

Grundfläche.Der Gemeinderat hat einst<strong>im</strong>mig eine neue<br />

Kanalabgabenordnung auf Grundlage der Änderung des Kanalabgabengesetzes<br />

beschlossen.<br />

Beratung bzw. Beschluss über Wegbaumaßnahmen (Fußgängerübergang<br />

bei der Lahnbachbrücke)<br />

Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss für die Errichtung<br />

eines Fußgängerüberganges bei der Lahnbachbrücke gefasst.<br />

Für die Weiterführung des Gehsteiges über die Autobahnüberführung<br />

wird überprüft, welche Maßnahmen nach<br />

Rücksprache mit der Autobahnverwaltung in Frage kommen.<br />

Beschluss über die Anpassung von Abgaben und Gemeindeförderungen<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, nachstehende Gemeindeabgaben<br />

und Förderungen mit Wirkung ab 1.1.<strong>2008</strong> wie folgt<br />

anzupassen bzw. neu festzusetzen:<br />

a) Gemeindeabgaben<br />

Wassergebühren<br />

Erhöhung um 10 Cent je m3 Wasser<br />

Kanalbenützungsgebühren<br />

Erhöhung um 2 Euro je Einwohnergleichwert

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