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ZTV Asphalt VB-StB.15741976.pdf

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In den „Brandenburgischen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zum Nachweis der<br />

Verformungsbeständigkeit von <strong>Asphalt</strong>“ (B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB) sind diesbezügliche<br />

Anforderungswerte im Rahmen der Eignungsprüfungen festgelegt sowie die technische<br />

Durchführung des Spurbildungstestes geregelt.<br />

Ich führe hiermit die „Brandenburgischen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zum<br />

Nachweis der Verformungsbeständigkeit von <strong>Asphalt</strong>“ (B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB) ein und bitte,<br />

diese in Ergänzung zur <strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong>-StB bei der Herstellung von Deck- und Binderschichten von<br />

hoch beanspruchten Verkehrsflächen im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen<br />

anzuwenden.<br />

Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Ursprungswaren<br />

aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen<br />

Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat<br />

durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das<br />

geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen<br />

dauerhaft erreicht wird.<br />

Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung der B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB<br />

empfohlen.<br />

Brandenburgische Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zum<br />

Nachweis der Verformungsbeständigkeit von <strong>Asphalt</strong><br />

(B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB) – Ausgabe 1997 –<br />

Für <strong>Asphalt</strong>gemische, die in hoch beanspruchten Verkehrsflächen zur Anwendung kommen, das<br />

sind<br />

- Straßen der Bauklassen SV und I sowie<br />

- Verkehrsflächen mit besonderer Beanspruchung gem. Nr. 1.3 der <strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong>-StB 94<br />

Ist im Rahmen der Eignungsprüfung zusätzlich die Tiefe einer unter definierten Prüfbedingungen<br />

erzeugten Spurrinne mit dem Spurbildungstest nachzuweisen.<br />

Werden bei Kontrollprüfungen nach <strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong>-StB Abweichungen von der Eignungsprüfung<br />

festgestellt, die als Einzelmerkmal noch gelten aber in der Summe die Standfestigkeit des<br />

Materiales anzweifeln lassen, können zusätzlich Kontrollprüfungen an Bohrkernen mit dem<br />

Spurbildungstest durchgeführt werden. Kontrollprüfungen dienen nur der Erfahrungssammlung.<br />

Die Beschaffenheit der Probeplatten kann von den Herstellungsbedingungen (Gerätearten)<br />

abhängig sein.<br />

Geeignet für die Herstellung der Probeplatten sind Lamellen- oder Segmentverdichter sowie<br />

andere, eine Walzverdichtung nachahmende Geräte.

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