ZTV Asphalt VB-StB.15741976.pdf
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In den „Brandenburgischen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zum Nachweis der<br />
Verformungsbeständigkeit von <strong>Asphalt</strong>“ (B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB) sind diesbezügliche<br />
Anforderungswerte im Rahmen der Eignungsprüfungen festgelegt sowie die technische<br />
Durchführung des Spurbildungstestes geregelt.<br />
Ich führe hiermit die „Brandenburgischen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zum<br />
Nachweis der Verformungsbeständigkeit von <strong>Asphalt</strong>“ (B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB) ein und bitte,<br />
diese in Ergänzung zur <strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong>-StB bei der Herstellung von Deck- und Binderschichten von<br />
hoch beanspruchten Verkehrsflächen im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen<br />
anzuwenden.<br />
Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Ursprungswaren<br />
aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen<br />
Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat<br />
durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das<br />
geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen<br />
dauerhaft erreicht wird.<br />
Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung der B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB<br />
empfohlen.<br />
Brandenburgische Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zum<br />
Nachweis der Verformungsbeständigkeit von <strong>Asphalt</strong><br />
(B<strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>VB</strong>-StB) – Ausgabe 1997 –<br />
Für <strong>Asphalt</strong>gemische, die in hoch beanspruchten Verkehrsflächen zur Anwendung kommen, das<br />
sind<br />
- Straßen der Bauklassen SV und I sowie<br />
- Verkehrsflächen mit besonderer Beanspruchung gem. Nr. 1.3 der <strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong>-StB 94<br />
Ist im Rahmen der Eignungsprüfung zusätzlich die Tiefe einer unter definierten Prüfbedingungen<br />
erzeugten Spurrinne mit dem Spurbildungstest nachzuweisen.<br />
Werden bei Kontrollprüfungen nach <strong>ZTV</strong> <strong>Asphalt</strong>-StB Abweichungen von der Eignungsprüfung<br />
festgestellt, die als Einzelmerkmal noch gelten aber in der Summe die Standfestigkeit des<br />
Materiales anzweifeln lassen, können zusätzlich Kontrollprüfungen an Bohrkernen mit dem<br />
Spurbildungstest durchgeführt werden. Kontrollprüfungen dienen nur der Erfahrungssammlung.<br />
Die Beschaffenheit der Probeplatten kann von den Herstellungsbedingungen (Gerätearten)<br />
abhängig sein.<br />
Geeignet für die Herstellung der Probeplatten sind Lamellen- oder Segmentverdichter sowie<br />
andere, eine Walzverdichtung nachahmende Geräte.