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BR_Schulsport.2010_2011 - Bildungsserver Mecklenburg ...

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Fahrtkosten der Mannschaften<br />

Auf Kreisebene werden keine Fahrtkosten erstattet. Auf Regional- und Landesebene<br />

werden den teilnehmenden Mannschaften der Wettkampfklassen des Standardprogramms<br />

nach Ausnutzung aller Möglichkeiten der Ermäßigung die entstandenen<br />

Fahrtkosten erstattet.<br />

Die Entscheidung über die Wahl der Verkehrsmittel trifft die zuständige Lehrkraft der<br />

qualifizierten Mannschaft in Abstimmung mit den zuständigen Schulsportberaterinnen/Schulsportberater.<br />

Grundsätzlich sollten alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt<br />

werden. Für Mannschaften, die sich für das Regional- oder Landesfinale qualifiziert<br />

haben, besteht die Möglichkeit, mit der Deutschen Bahn zum Gruppentarif zu reisen.<br />

(Anmeldung möglichst mindestens 14 Tage vor Reiseantritt) Die Anträge (Anlage<br />

3) sind den Schulsportberaterinnen/Schulsportberatern rechtzeitig zuzusenden.<br />

Diese sind über die erforderlichen Einzelheiten unterrichtet.<br />

Sollte das Erreichen des Wettkampfortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln zeitlich<br />

nicht möglich sein, kann in solchen Ausnahmefällen die Fahrt mit Privatfahrzeugen<br />

erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Fahrzeugeigentümer bzw.<br />

Kraftfahrer. Wenn weitere Schülerinnen/Schüler in diesen Privatfahrzeugen mitfahren<br />

sollen, so kann dieses nur zwischen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen<br />

Schülern und dem Fahrzeugführer vereinbart werden.<br />

Die Wegstrecken- bzw. Mitnahmeentschädigung wird gemäß § 6 des Bundesreisekostengesetzes<br />

(<strong>BR</strong>KG) erstattet. Werden Kleinbusse eingesetzt, die von Begleitpersonen<br />

gefahren werden, sind die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

(StVZO), des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und die Verordnung<br />

über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle (FreisteIlungsverordnung) von<br />

den §§ 1,49 des PBefG einzuhalten.<br />

Bei privaten Unternehmen werden die Fahrtkosten des kostengünstigsten Angebots<br />

erstattet.<br />

Der Auftraggeber ist verpflichtet, drei Angebote einzuholen.<br />

Diese sind bei der Einreichung der Fahrtkosten mit einzusenden. Wenn weniger als<br />

drei Angebote vorhanden sind, ist dies zu begründen. Sind Busse nicht ausgelastet,<br />

so sind Möglichkeiten der gemeinsamen Anreise von qualifizierten Schulmannschaften<br />

benachbarter Kreise zu prüfen.

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