BR_Schulsport.2010_2011 - Bildungsserver Mecklenburg ...
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Fahrtkosten der Mannschaften<br />
Auf Kreisebene werden keine Fahrtkosten erstattet. Auf Regional- und Landesebene<br />
werden den teilnehmenden Mannschaften der Wettkampfklassen des Standardprogramms<br />
nach Ausnutzung aller Möglichkeiten der Ermäßigung die entstandenen<br />
Fahrtkosten erstattet.<br />
Die Entscheidung über die Wahl der Verkehrsmittel trifft die zuständige Lehrkraft der<br />
qualifizierten Mannschaft in Abstimmung mit den zuständigen Schulsportberaterinnen/Schulsportberater.<br />
Grundsätzlich sollten alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt<br />
werden. Für Mannschaften, die sich für das Regional- oder Landesfinale qualifiziert<br />
haben, besteht die Möglichkeit, mit der Deutschen Bahn zum Gruppentarif zu reisen.<br />
(Anmeldung möglichst mindestens 14 Tage vor Reiseantritt) Die Anträge (Anlage<br />
3) sind den Schulsportberaterinnen/Schulsportberatern rechtzeitig zuzusenden.<br />
Diese sind über die erforderlichen Einzelheiten unterrichtet.<br />
Sollte das Erreichen des Wettkampfortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln zeitlich<br />
nicht möglich sein, kann in solchen Ausnahmefällen die Fahrt mit Privatfahrzeugen<br />
erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Fahrzeugeigentümer bzw.<br />
Kraftfahrer. Wenn weitere Schülerinnen/Schüler in diesen Privatfahrzeugen mitfahren<br />
sollen, so kann dieses nur zwischen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen<br />
Schülern und dem Fahrzeugführer vereinbart werden.<br />
Die Wegstrecken- bzw. Mitnahmeentschädigung wird gemäß § 6 des Bundesreisekostengesetzes<br />
(<strong>BR</strong>KG) erstattet. Werden Kleinbusse eingesetzt, die von Begleitpersonen<br />
gefahren werden, sind die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung<br />
(StVZO), des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und die Verordnung<br />
über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle (FreisteIlungsverordnung) von<br />
den §§ 1,49 des PBefG einzuhalten.<br />
Bei privaten Unternehmen werden die Fahrtkosten des kostengünstigsten Angebots<br />
erstattet.<br />
Der Auftraggeber ist verpflichtet, drei Angebote einzuholen.<br />
Diese sind bei der Einreichung der Fahrtkosten mit einzusenden. Wenn weniger als<br />
drei Angebote vorhanden sind, ist dies zu begründen. Sind Busse nicht ausgelastet,<br />
so sind Möglichkeiten der gemeinsamen Anreise von qualifizierten Schulmannschaften<br />
benachbarter Kreise zu prüfen.