2009.pdf (4.43 MB) - TSV Widukindland eV
2009.pdf (4.43 MB) - TSV Widukindland eV
2009.pdf (4.43 MB) - TSV Widukindland eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beitragsordnung:<br />
Unsere Monatsbeiträge:<br />
Gültig ab 15. März 2009<br />
a)<br />
SeiTe 54<br />
Die Zahlung des Beitrages ist nur bargeldlos per<br />
Lastschrift-Einzug möglich.<br />
Familien (Höchstbetrag) ......10,00 €<br />
b)<br />
Der Beitrag wird vierteljährlich, im Laufe eines jeden<br />
Quartals eingezogen. Eine evt. Jahresbeitragszahlung<br />
hat im Januar des Jahres zu erfolgen.<br />
<strong>TSV</strong> inTern - WinTer 2009 - WWW.<strong>TSV</strong>-<strong>Widukindland</strong>.de<br />
Beitrittserklärung<br />
&<br />
c)<br />
Beitragsordnung<br />
(gültig�ab�15.�März�2009)<br />
Misslingt der Beitragseinzug durch Verschulden des<br />
Mitgliedes, wird beim ersten und zweiten Versuch<br />
jeweils eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Beim<br />
dritten erfolglosen Versuch erfolgt der Ausschluss aus<br />
dem Verein.<br />
Unter die Vergünstigung des Familienbeitrages fallen<br />
Personengruppen, die mindestens eine der folgenden<br />
Kriterien erfüllen:<br />
� Zwei oder mehr Kinder<br />
� Ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern<br />
� Ehepaare oder Paare in Ehe ähnlicher Gemeinschaft<br />
mit oder ohne Kinder<br />
Als Kinder gelten Kinder und Jugendliche bis zum 20.<br />
Lebensjahr. Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem<br />
das 21. Lebensjahr erreicht wird, erfolgt automatisch<br />
die Einstufung als Einzelmitglied, falls kein<br />
Antrag auf Beitragsermäßigung vorliegt.<br />
Einzelmitglieder.................7,00 €<br />
d)<br />
(ab dem 21.Lebensjahr)<br />
Der Austritt aus dem Verein ist erst nach einjähriger<br />
Mitgliedschaft möglich. Austrittserklärungen müssen<br />
schriftlich, mindestens 14 Tage vor Quartalsende und<br />
unter Rückgabe eines evt. erhaltenen Mitgliedsausweises<br />
vorgenommen werden. Es werden aus Kostengründen<br />
keine Ein- bzw. Austrittsbestätigungen erteilt.<br />
Passive Mitglieder ..............4,00 €<br />
(Mindestbetrag. Nur auf schriftlichen Antrag)<br />
Ermäßigter Beitrag .............4,00 €<br />
e)<br />
Der Mitgliedsbeitrag muss für das Ein- und<br />
Austrittsquartal voll bezahlt werden.<br />
f)<br />
Unsere Mitgliederverwaltung erfolgt elektronisch<br />
unter Nutzung eines Vereinsverwaltungsprogrammes.<br />
Die Daten der Mitglieder werden zu diesem Zweck<br />
unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
gespeichert.<br />
g)<br />
Für alle Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr<br />
gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Dieser<br />
kann auf schriftlichen Antrag und bei unaufgefordertem<br />
jährlichen Nachweis der entsprechenden<br />
Voraussetzungen (bei fehlendem Nachweis wird der<br />
volle Erwachsenenbeitrag erhoben) beantragt<br />
werden von:<br />
� Auszubildenden, Schülern und Studenten<br />
� Wehr- und Zivildienstleistenden<br />
�<br />
Familien mit Familienpass.<br />
Der Antrag muss nach Ablauf des gewährten Zeitraumes<br />
erneut schriftlich gestellt werden.<br />
Entsprechend der Vereinssatzung können weitere<br />
Ermäßigungen vom Vorstand auf schriftlichen Antrag<br />
im Einzelfall beschlossen werden.<br />
www.tsv-widukindland.de<br />
Die Satzung kann auf Wunsch bei jedem<br />
Vorstandsmitglied und im Internet eingesehen werden.<br />
Ehrenmitglieder....................frei