23.01.2013 Aufrufe

2009.pdf (4.43 MB) - TSV Widukindland eV

2009.pdf (4.43 MB) - TSV Widukindland eV

2009.pdf (4.43 MB) - TSV Widukindland eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beitragsordnung:<br />

Unsere Monatsbeiträge:<br />

Gültig ab 15. März 2009<br />

a)<br />

SeiTe 54<br />

Die Zahlung des Beitrages ist nur bargeldlos per<br />

Lastschrift-Einzug möglich.<br />

Familien (Höchstbetrag) ......10,00 €<br />

b)<br />

Der Beitrag wird vierteljährlich, im Laufe eines jeden<br />

Quartals eingezogen. Eine evt. Jahresbeitragszahlung<br />

hat im Januar des Jahres zu erfolgen.<br />

<strong>TSV</strong> inTern - WinTer 2009 - WWW.<strong>TSV</strong>-<strong>Widukindland</strong>.de<br />

Beitrittserklärung<br />

&<br />

c)<br />

Beitragsordnung<br />

(gültig�ab�15.�März�2009)<br />

Misslingt der Beitragseinzug durch Verschulden des<br />

Mitgliedes, wird beim ersten und zweiten Versuch<br />

jeweils eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Beim<br />

dritten erfolglosen Versuch erfolgt der Ausschluss aus<br />

dem Verein.<br />

Unter die Vergünstigung des Familienbeitrages fallen<br />

Personengruppen, die mindestens eine der folgenden<br />

Kriterien erfüllen:<br />

� Zwei oder mehr Kinder<br />

� Ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern<br />

� Ehepaare oder Paare in Ehe ähnlicher Gemeinschaft<br />

mit oder ohne Kinder<br />

Als Kinder gelten Kinder und Jugendliche bis zum 20.<br />

Lebensjahr. Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem<br />

das 21. Lebensjahr erreicht wird, erfolgt automatisch<br />

die Einstufung als Einzelmitglied, falls kein<br />

Antrag auf Beitragsermäßigung vorliegt.<br />

Einzelmitglieder.................7,00 €<br />

d)<br />

(ab dem 21.Lebensjahr)<br />

Der Austritt aus dem Verein ist erst nach einjähriger<br />

Mitgliedschaft möglich. Austrittserklärungen müssen<br />

schriftlich, mindestens 14 Tage vor Quartalsende und<br />

unter Rückgabe eines evt. erhaltenen Mitgliedsausweises<br />

vorgenommen werden. Es werden aus Kostengründen<br />

keine Ein- bzw. Austrittsbestätigungen erteilt.<br />

Passive Mitglieder ..............4,00 €<br />

(Mindestbetrag. Nur auf schriftlichen Antrag)<br />

Ermäßigter Beitrag .............4,00 €<br />

e)<br />

Der Mitgliedsbeitrag muss für das Ein- und<br />

Austrittsquartal voll bezahlt werden.<br />

f)<br />

Unsere Mitgliederverwaltung erfolgt elektronisch<br />

unter Nutzung eines Vereinsverwaltungsprogrammes.<br />

Die Daten der Mitglieder werden zu diesem Zweck<br />

unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

gespeichert.<br />

g)<br />

Für alle Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr<br />

gilt automatisch der ermäßigte Beitrag. Dieser<br />

kann auf schriftlichen Antrag und bei unaufgefordertem<br />

jährlichen Nachweis der entsprechenden<br />

Voraussetzungen (bei fehlendem Nachweis wird der<br />

volle Erwachsenenbeitrag erhoben) beantragt<br />

werden von:<br />

� Auszubildenden, Schülern und Studenten<br />

� Wehr- und Zivildienstleistenden<br />

�<br />

Familien mit Familienpass.<br />

Der Antrag muss nach Ablauf des gewährten Zeitraumes<br />

erneut schriftlich gestellt werden.<br />

Entsprechend der Vereinssatzung können weitere<br />

Ermäßigungen vom Vorstand auf schriftlichen Antrag<br />

im Einzelfall beschlossen werden.<br />

www.tsv-widukindland.de<br />

Die Satzung kann auf Wunsch bei jedem<br />

Vorstandsmitglied und im Internet eingesehen werden.<br />

Ehrenmitglieder....................frei

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!