Gewässerverzeichnis - Kunstfliegen Ingolf Augustin
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Hinweise und Besonderheiten:<br />
Talsperre Lehnmühle D 02 – 103<br />
1. Ausübung der Fischerei mit der Handangel<br />
Eisangeln ist verboten. Die Ausübung der Angelei darf ausschließlich vom Ufer<br />
aus und außerhalb der hierfür gesperrten Bereiche erfolgen. Das Nachtangeln ist<br />
erlaubt, es dürfen nicht mehr als 30 Angler pro Nacht an der Talsperre Lehnmühe<br />
sein.<br />
2. Wasserwirtschaftliche Einschränkungen/Festlegungen<br />
Die fischereiliche Bewirtschaftung soll die wassergütewirtschaftlichen<br />
Zielstellungen unterstützen. Das Gewässer ist ausschließlich auf der Grundlage<br />
des natürlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen. Das Anfüttern und<br />
Angeln mit Fleisch, Leber, Blut und Molke sowie die Verwendung von Mäusen<br />
als Köder ist verboten.<br />
Die Gewässerbereiche an Absperrbauwerken (Mindestabstand 50 m) und<br />
alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind für jegliche<br />
Fischereiausübung gesperrt. Ausgeschlossen bleibt ebenfalls das Angeln vom<br />
Straßendamm an der B 171.<br />
Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.<br />
Die Festlegungen der Schutzzonenordnung für die Trinkwassertalsperre<br />
Lehnmühle sind zu beachten. Insbesondere ist das Mitbringen von Hunden,<br />
das Baden im oder Hineinwaten ins Gewässer, das Verrichten der Notdurft und<br />
jegliche Art von Camping in der Schutzzone 1 verboten.<br />
Achtung! TW-TS-Belehrung erforderlich!<br />
3. Naturschutzfachliche Einschränkungen/Festlegungen<br />
Die im Lageplan gekennzeichneten Bereiche der Stauwurzel oberhalb des<br />
Straßendammes und die Hartmannsdorfer Bucht sind für die Angelfischerei<br />
gesperrt. Im Übrigen ist den geltenden naturschutzrechtlichen Maßnahmen<br />
Rechnung zu tragen.<br />
4. Folgende Sonderbestimmungen gelten bis auf Widerruf weiter:<br />
Die Fischart Blei ist in jedem Fall nach einem Fang dem Gewässer zu entnehmen<br />
und durch den Angler zu verwerten.<br />
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