Divergieren oder konvergieren Handels - Festschrift Franz W. Wagner
Divergieren oder konvergieren Handels - Festschrift Franz W. Wagner
Divergieren oder konvergieren Handels - Festschrift Franz W. Wagner
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Schanz / Schanz: <strong>Divergieren</strong> <strong>oder</strong> <strong>konvergieren</strong> <strong>Handels</strong>- und Steuerbilanz?<br />
42<br />
Anwendung finden. Demzufolge können in der Steuerbilanz auch dann Buchwerte<br />
angesetzt werden, wenn in der <strong>Handels</strong>bilanz höhere Werte angesetzt wurden. 43<br />
Die tiefgreifendste Änderung seit 20 Jahren erfährt das HGB durch das BilMoG.<br />
Diese handelsrechtlichen Änderungen werden nicht durchgehend auf die steuerliche<br />
Gewinnermittlung übertragen werden können, da bspw. eine Besteuerung nicht<br />
realisierter Gewinne verfassungswidrig ist und weitere Einzelregelungen ausdrücklich<br />
im Einkommensteuergesetz abweichend geregelt sind. Beispielsweise ist die<br />
Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
(§ 5 Abs. 2 EStG) und die fair value-Bewertung (§ 6 Abs. 1 EStG) über<br />
die Anschaffungskosten hinaus generell in der deutschen Steuerbilanz unzulässig.<br />
Weitere massive Abweichungen finden sich bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen.<br />
Gemäß dem BilMoG wird ihre Bilanzierung an die IFRS angenähert.<br />
In der deutschen steuerlichen Gewinnermittlung sind dagegen spezielle, von den<br />
IFRS abweichende, Regelungen vorgeschrieben (§ 6a EStG), die beispielsweise<br />
eine Diskontierung mit einem Zinssatz von 6% festlegen. Diese und andere im<br />
BilMoG verankerte Neuregelungen müssen daher zu weiteren Durchbrechungen der<br />
Maßgeblichkeit führen. Die umgekehrte Maßgeblichkeit ist zur Gänze abgeschafft<br />
(§ 5 Abs. 1 EStG n.F.).<br />
In Tab. 1 sind die Änderungen durch das BilMoG im Vergleich zur bisherigen<br />
Rechtslage dargestellt. Zusätzlich werden die Änderungen mit geltendem Steuerrecht<br />
verglichen und eine Tendenzaussage zur Konvergenz <strong>oder</strong> Divergenz von<br />
<strong>Handels</strong>- und Steuerbilanz in der äußerst rechten Spalte präsentiert. 44<br />
42<br />
Vgl. Gesetzesbegründung zum SEStEG, BT-Drucksache 16/2710, S. 43.<br />
43<br />
Zur Maßgeblichkeit bei Umwandlungen vgl. auch Kutt (2004) und Schumacher (2006).<br />
44<br />
Eine ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen durch das BilMoG findet sich bei<br />
Fülbier/Gassen (2007).<br />
- L 15 -