spezieller Schutz - WGV-Versicherungen
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Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
Im Rahmen der Privat- und Familienhaftpflichtversicherung<br />
istIhre Haftung als Bauherr nur biszueiner Bausumme von<br />
75.000 Euro im BASIS-Tarif bzw. 100.000 Euro im OPTIMAL-<br />
Tarif mitversichert. Bei größeren Bauvorhaben istdeshalb<br />
unbedingt eine besondereBauherrenhaftpflichtversicherung<br />
abzuschließen. Diese Versicherung erstrecktsich auf Ihre<br />
gesetzliche Haftpflicht alsBauherr.<br />
Mit der Vergabe desBauauftrages wird im Allgemeinen die<br />
Haftung des Bauherrn weitgehend auf die Bauunternehmer<br />
abgewälzt. Abgesehen davon, dass Sie alsBauherr immer<br />
noch selber haften können, wenn etwa ein Bauunternehmer<br />
leistungsunfähig wird oder gewisse Risiken nicht oder nicht<br />
ausreichend versicherthat, gibt es eine große Anzahl von<br />
Möglichkeiten, dass Sie die Haftung wegen unvorsichtiger<br />
Auswahlvon Bauunternehmern oder Architekten treffen kann.<br />
Ferner droht Ihnen eine Haftung, wenn Sie Verstöße des<br />
Architekten oder der Bauunternehmer dulden. Keinesfalls<br />
solltenSie darauf vertrauen, dass der Bauunternehmer von<br />
sich ausalles Erforderliche veranlasst.Vielmehr haften Sie<br />
selber für eine unzureichende Überwachung.<br />
BeiMissständen, die sich ergeben, müssen Sie selbstfür die<br />
erforderlichen Maßnahmen zurBehebung der Mängelsorgen.<br />
Hier einige Beispiele aus der Praxis:<br />
•Unterlassene oder ungenügende Beleuchtung oder<br />
Absperrung der Baustelle.<br />
•Von einem Gebäude fälltbei Arbeiten am Dach ein Gegenstand<br />
herunter undverletzteinen Passanten schwer.<br />
•AngeliefertesBaumaterial wird auf der Straße abgeladen<br />
und nicht ordnungsgemäß abgesichert. Dadurch fährt<br />
ein PKW auf dasHindernisauf.<br />
Diensthaftpflichtversicherung<br />
Die Diensthaftpflichtversicherung bieten wir als Zusatzdeckung<br />
zu einer bei der <strong>WGV</strong> bestehenden Privathaftpflichtversicherung<br />
an. Diese deckt Ihr Haftungsrisiko aus<br />
Personen-, Sach- undVermögensschäden, die Sie bei<br />
Ausübung Ihres Dienstes Dritten zufügen, wobei im Rahmen<br />
der vereinbartenVersicherungssummen und Höchstentschädigungsgrenzenauchdie<br />
Haftungaus Schäden mitversichertist,<br />
die Sie Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber<br />
unmittelbarzufügen.<br />
Was kann Ihnen alles passieren?<br />
Nur einige Beispiele, die Ihnen zeigen, wieviele Risiken es<br />
in allen Dienstbereichen geben kann. Vielleicht erinnern<br />
Sie sich sogar an einschlägigeVorfälle inIhrem Bekanntenund<br />
Kollegenkreis?<br />
•Fehlerhafte Erfassungvon Daten<br />
•Fehlerhafte Ausführung von Überweisungsaufträgen<br />
•Ein unbeabsichtigterSchussaus der Dienstpistole<br />
•Mehrkosten alsFolge von Planungsfehlern<br />
•Verlust einesGeneralschlüssels<br />
Die Versicherungssummen in der Diensthaftpflichtversicherung<br />
betragen für Personen- undSachschäden pauschal<br />
6Mio. Euro und für Vermögensschäden 10.000 Euro.<br />
Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungssumme für<br />
Vermögensschäden entsprechend Ihrem Bedarf aufzustocken.<br />
Nicht versichern können wir nach unserem Tarif Ärzte (auch<br />
Amtsärzte), Notare sowie Geschäftsführer undVorstände.