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spezieller Schutz - WGV-Versicherungen

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Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />

Im Rahmen der Privat- und Familienhaftpflichtversicherung<br />

istIhre Haftung als Bauherr nur biszueiner Bausumme von<br />

75.000 Euro im BASIS-Tarif bzw. 100.000 Euro im OPTIMAL-<br />

Tarif mitversichert. Bei größeren Bauvorhaben istdeshalb<br />

unbedingt eine besondereBauherrenhaftpflichtversicherung<br />

abzuschließen. Diese Versicherung erstrecktsich auf Ihre<br />

gesetzliche Haftpflicht alsBauherr.<br />

Mit der Vergabe desBauauftrages wird im Allgemeinen die<br />

Haftung des Bauherrn weitgehend auf die Bauunternehmer<br />

abgewälzt. Abgesehen davon, dass Sie alsBauherr immer<br />

noch selber haften können, wenn etwa ein Bauunternehmer<br />

leistungsunfähig wird oder gewisse Risiken nicht oder nicht<br />

ausreichend versicherthat, gibt es eine große Anzahl von<br />

Möglichkeiten, dass Sie die Haftung wegen unvorsichtiger<br />

Auswahlvon Bauunternehmern oder Architekten treffen kann.<br />

Ferner droht Ihnen eine Haftung, wenn Sie Verstöße des<br />

Architekten oder der Bauunternehmer dulden. Keinesfalls<br />

solltenSie darauf vertrauen, dass der Bauunternehmer von<br />

sich ausalles Erforderliche veranlasst.Vielmehr haften Sie<br />

selber für eine unzureichende Überwachung.<br />

BeiMissständen, die sich ergeben, müssen Sie selbstfür die<br />

erforderlichen Maßnahmen zurBehebung der Mängelsorgen.<br />

Hier einige Beispiele aus der Praxis:<br />

•Unterlassene oder ungenügende Beleuchtung oder<br />

Absperrung der Baustelle.<br />

•Von einem Gebäude fälltbei Arbeiten am Dach ein Gegenstand<br />

herunter undverletzteinen Passanten schwer.<br />

•AngeliefertesBaumaterial wird auf der Straße abgeladen<br />

und nicht ordnungsgemäß abgesichert. Dadurch fährt<br />

ein PKW auf dasHindernisauf.<br />

Diensthaftpflichtversicherung<br />

Die Diensthaftpflichtversicherung bieten wir als Zusatzdeckung<br />

zu einer bei der <strong>WGV</strong> bestehenden Privathaftpflichtversicherung<br />

an. Diese deckt Ihr Haftungsrisiko aus<br />

Personen-, Sach- undVermögensschäden, die Sie bei<br />

Ausübung Ihres Dienstes Dritten zufügen, wobei im Rahmen<br />

der vereinbartenVersicherungssummen und Höchstentschädigungsgrenzenauchdie<br />

Haftungaus Schäden mitversichertist,<br />

die Sie Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber<br />

unmittelbarzufügen.<br />

Was kann Ihnen alles passieren?<br />

Nur einige Beispiele, die Ihnen zeigen, wieviele Risiken es<br />

in allen Dienstbereichen geben kann. Vielleicht erinnern<br />

Sie sich sogar an einschlägigeVorfälle inIhrem Bekanntenund<br />

Kollegenkreis?<br />

•Fehlerhafte Erfassungvon Daten<br />

•Fehlerhafte Ausführung von Überweisungsaufträgen<br />

•Ein unbeabsichtigterSchussaus der Dienstpistole<br />

•Mehrkosten alsFolge von Planungsfehlern<br />

•Verlust einesGeneralschlüssels<br />

Die Versicherungssummen in der Diensthaftpflichtversicherung<br />

betragen für Personen- undSachschäden pauschal<br />

6Mio. Euro und für Vermögensschäden 10.000 Euro.<br />

Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungssumme für<br />

Vermögensschäden entsprechend Ihrem Bedarf aufzustocken.<br />

Nicht versichern können wir nach unserem Tarif Ärzte (auch<br />

Amtsärzte), Notare sowie Geschäftsführer undVorstände.

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