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Elektromaschinen – Druckluftanlagen - SBN Neuenkirchen

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c) Wir leisten für die Mangelfreiheit unseres Produktes Gewährleistung für den<br />

Zeitraum von einem (1) Jahr ab Lieferung. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir<br />

zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer<br />

mangelfreien Sache berechtigt. Dem Besteller bleibt vorbehalten bei Fehlschlagen<br />

der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag<br />

zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />

fehlschlagen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz-<br />

oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden,<br />

bestehen nur im Rahmen der Regelung in § 8.<br />

d) Soweit der Besteller zur Geltendmachung von Rechten verpflichtet ist, uns<br />

eine angemessene Frist zur Erbringung unserer Leistung zu setzen, so ist die<br />

Frist nur dann angemessen, wenn sie nicht kürzer als 20 Tage ist.<br />

Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen<br />

Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig hoch sind Kosten die<br />

insbesondere dann, wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher<br />

liegen als 30 % des Marktwertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des<br />

Bestellers bleiben unberührt.<br />

e) Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen,<br />

insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit<br />

sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als<br />

dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.<br />

f) Ist der Mangel nicht feststellbar, trägt der Besteller die Kosten der Untersuchung.<br />

g) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller<br />

zu und sind nicht abtretbar.<br />

h) Bei unerheblichen Mängeln steht dem Besteller ein Recht auf Rücktritt nicht<br />

zu, auch ist er zur Annahme der Lieferung verpflichtet.<br />

i) Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme<br />

durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen<br />

Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen und<br />

setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere<br />

die Beachtung der Rügeobliegenheit voraus.<br />

Wir haften nicht nach § 478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert<br />

hat und dabei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen hat.<br />

§ 8 Schadensersatzansprüche<br />

a) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf<br />

Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, außervertraglicher und gesetzlicher<br />

Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für<br />

Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

Die Höhe eines evtl. bestehenden Schadensersatzanspruches ist begrenzt auf<br />

den auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens.<br />

Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden<br />

sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden<br />

des Bestellers.<br />

Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbegrenzung ist die Haftung für<br />

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

b) Die vorstehende Haftungsbeschränkung mit der genannten Einschränkung<br />

gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung von<br />

Nebenpflichten und insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung<br />

gem. § 823 BGB.<br />

c) Garantien oder Eigenschaftszusicherungen sind von uns in keiner Weise übernommen<br />

worden.<br />

§ 9 Eigentumsvorbehalt<br />

a) Wir halten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen<br />

aus dem Liefervertrag vor. Bestehen zwischen uns und dem Besteller<br />

laufende Geschäftsbeziehungen, so behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache<br />

bis zu Begleichung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen<br />

aus der Geschäftverbindung vor.<br />

b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,<br />

sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Kaufsache<br />

zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt<br />

vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In<br />

der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.<br />

Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren bestmöglicher Verwertung<br />

befugt, sofern wir dem Besteller die Verwertung zuvor schriftlich angedroht haben.<br />

Bei der Verwertung haben wir auf die berechtigten Belange des Bestellers<br />

Rücksicht zu nehmen. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des<br />

Bestellers <strong>–</strong> abzüglich angemessener Verwertungskosten <strong>–</strong> anzurechnen.<br />

c) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und auf<br />

eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend und<br />

zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten<br />

hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Bei Pfändungen<br />

oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu<br />

benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben können.<br />

Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten<br />

einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns<br />

entstandenen Ausfall.<br />

d) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang<br />

weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits hiermit alle Forderungen, die ihm aus<br />

dem Weiterverkauf gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, in der Höhe<br />

des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />

an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung<br />

weiterverkauft worden ist. Unbeschadet unserer Befugnis, die an uns<br />

abgetretene Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Besteller auch nach der<br />

Abtretung zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Gerät der Besteller uns<br />

gegenüber in Zahlungsverzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird gegen ihn<br />

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so können wir verlangen,<br />

dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt<br />

gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen<br />

Unterlagen aushändigt und den betreffenden Schuldner/Dritten die Abtretung<br />

mitteilt.<br />

e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird<br />

stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache<br />

setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen,<br />

uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum<br />

an der Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache<br />

zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die<br />

durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die<br />

unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<br />

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<br />

a) Die zwischen uns und dem Besteller nach Maßgabe der vorstehenden Geschäftsbedingungen<br />

zustande gekommenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des<br />

UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.<br />

b) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist bei Lieferungen<br />

<strong>–</strong> auch bei frachtfreien Lieferungen -, bei Zahlungen u. a. unser Geschäftssitz.<br />

c) Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Scheckklagen ist unser Geschäftssitz,<br />

falls der Besteller Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen<br />

Rechts ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen<br />

Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den<br />

Besteller auch an seinem Sitz verklagen.<br />

d) Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam<br />

sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen<br />

nicht berührt.<br />

§ 11 Warenrücksendung<br />

Warenrücksendungen des Bestellers haben grundsätzlich nur unter Absprache<br />

mit uns und frei Haus zu erfolgen. Diese werden zu den ursprünglichen Fakturwerten,<br />

abzüglich der Vertriebs- und Rücknahmekosten von 10 % auf den<br />

Nettowert, sowie abzüglich etwaiger Wertminderungen gutgeschrieben. Die<br />

Wertminderung wird nach eigenem Ermessen festgelegt.<br />

<strong>SBN</strong> 107

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