Elektromaschinen – Druckluftanlagen - SBN Neuenkirchen
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c) Wir leisten für die Mangelfreiheit unseres Produktes Gewährleistung für den<br />
Zeitraum von einem (1) Jahr ab Lieferung. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir<br />
zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer<br />
mangelfreien Sache berechtigt. Dem Besteller bleibt vorbehalten bei Fehlschlagen<br />
der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag<br />
zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />
fehlschlagen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz-<br />
oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden,<br />
bestehen nur im Rahmen der Regelung in § 8.<br />
d) Soweit der Besteller zur Geltendmachung von Rechten verpflichtet ist, uns<br />
eine angemessene Frist zur Erbringung unserer Leistung zu setzen, so ist die<br />
Frist nur dann angemessen, wenn sie nicht kürzer als 20 Tage ist.<br />
Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen<br />
Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig hoch sind Kosten die<br />
insbesondere dann, wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher<br />
liegen als 30 % des Marktwertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des<br />
Bestellers bleiben unberührt.<br />
e) Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen,<br />
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit<br />
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als<br />
dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.<br />
f) Ist der Mangel nicht feststellbar, trägt der Besteller die Kosten der Untersuchung.<br />
g) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller<br />
zu und sind nicht abtretbar.<br />
h) Bei unerheblichen Mängeln steht dem Besteller ein Recht auf Rücktritt nicht<br />
zu, auch ist er zur Annahme der Lieferung verpflichtet.<br />
i) Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme<br />
durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen<br />
Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen und<br />
setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere<br />
die Beachtung der Rügeobliegenheit voraus.<br />
Wir haften nicht nach § 478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert<br />
hat und dabei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen hat.<br />
§ 8 Schadensersatzansprüche<br />
a) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf<br />
Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, außervertraglicher und gesetzlicher<br />
Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für<br />
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
Die Höhe eines evtl. bestehenden Schadensersatzanspruches ist begrenzt auf<br />
den auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens.<br />
Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden<br />
sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden<br />
des Bestellers.<br />
Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbegrenzung ist die Haftung für<br />
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />
b) Die vorstehende Haftungsbeschränkung mit der genannten Einschränkung<br />
gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung von<br />
Nebenpflichten und insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung<br />
gem. § 823 BGB.<br />
c) Garantien oder Eigenschaftszusicherungen sind von uns in keiner Weise übernommen<br />
worden.<br />
§ 9 Eigentumsvorbehalt<br />
a) Wir halten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen<br />
aus dem Liefervertrag vor. Bestehen zwischen uns und dem Besteller<br />
laufende Geschäftsbeziehungen, so behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache<br />
bis zu Begleichung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen<br />
aus der Geschäftverbindung vor.<br />
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,<br />
sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Kaufsache<br />
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt<br />
vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In<br />
der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.<br />
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren bestmöglicher Verwertung<br />
befugt, sofern wir dem Besteller die Verwertung zuvor schriftlich angedroht haben.<br />
Bei der Verwertung haben wir auf die berechtigten Belange des Bestellers<br />
Rücksicht zu nehmen. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des<br />
Bestellers <strong>–</strong> abzüglich angemessener Verwertungskosten <strong>–</strong> anzurechnen.<br />
c) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und auf<br />
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend und<br />
zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten<br />
hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Bei Pfändungen<br />
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu<br />
benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben können.<br />
Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten<br />
einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns<br />
entstandenen Ausfall.<br />
d) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang<br />
weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits hiermit alle Forderungen, die ihm aus<br />
dem Weiterverkauf gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, in der Höhe<br />
des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />
an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung<br />
weiterverkauft worden ist. Unbeschadet unserer Befugnis, die an uns<br />
abgetretene Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Besteller auch nach der<br />
Abtretung zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Gerät der Besteller uns<br />
gegenüber in Zahlungsverzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird gegen ihn<br />
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so können wir verlangen,<br />
dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt<br />
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen<br />
Unterlagen aushändigt und den betreffenden Schuldner/Dritten die Abtretung<br />
mitteilt.<br />
e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird<br />
stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache<br />
setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen,<br />
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum<br />
an der Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache<br />
zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die<br />
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die<br />
unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<br />
§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<br />
a) Die zwischen uns und dem Besteller nach Maßgabe der vorstehenden Geschäftsbedingungen<br />
zustande gekommenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des<br />
UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.<br />
b) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist bei Lieferungen<br />
<strong>–</strong> auch bei frachtfreien Lieferungen -, bei Zahlungen u. a. unser Geschäftssitz.<br />
c) Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Scheckklagen ist unser Geschäftssitz,<br />
falls der Besteller Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen<br />
Rechts ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen<br />
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder<br />
gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den<br />
Besteller auch an seinem Sitz verklagen.<br />
d) Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam<br />
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen<br />
nicht berührt.<br />
§ 11 Warenrücksendung<br />
Warenrücksendungen des Bestellers haben grundsätzlich nur unter Absprache<br />
mit uns und frei Haus zu erfolgen. Diese werden zu den ursprünglichen Fakturwerten,<br />
abzüglich der Vertriebs- und Rücknahmekosten von 10 % auf den<br />
Nettowert, sowie abzüglich etwaiger Wertminderungen gutgeschrieben. Die<br />
Wertminderung wird nach eigenem Ermessen festgelegt.<br />
<strong>SBN</strong> 107