Mobbing verhindern - Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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Die Unfallumstände entscheiden,<br />
ob Versicherungsschutz<br />
besteht.<br />
Beeinflussen jedoch besondere,<br />
der Klassenfahrt zuzurechnende<br />
Umstände den Hergang oder die<br />
Schwere des Unfalls, kann der Versicherungsschutz<br />
auch für Ereignisse<br />
bestehen, die eigentlich zum persönlichen,<br />
unversicherten Lebensbereich<br />
der Schüler gehören. So ist<br />
der Sturz aus dem Etagenbett der<br />
Jugendherberge versichert, obwohl<br />
sich der Unfall während der unversicherten<br />
eigenwirtschaftlichen Tätigkeit<br />
des Schlafens ereignet hat. Die<br />
nachfolgenden Beispiele verdeutlichen<br />
die Besonderheiten des Versicherungsschutzes<br />
auf Klassenreisen.<br />
Beispiele aus der Rechtsprechung<br />
Eine zwölfte Klasse befand sich<br />
zur Abschlussfahrt in Paris. Der<br />
Lehrer gestattete den Schülern für<br />
zwei Stunden, in kleinen Gruppen<br />
durch die Stadt zu gehen. Während<br />
dieser Zeit ereignete sich ein<br />
Unfall. Eine Aufsicht durch die<br />
Lehrkraft – wie dies bei jüngeren<br />
Schülern unbedingt notwendig ist<br />
– war hier nicht erforderlich. Es<br />
ist normal, insbesondere älteren<br />
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Schülern freie Bewegung innerhalb<br />
festgesetzter Grenzen einzuräumen.<br />
Der Schüler war gesetzlich<br />
unfallversichert.<br />
Ein 17-jähriger Schüler fühlte sich<br />
auf einer Klassenfahrt von Mitschülern<br />
zu einer Mutprobe provoziert.<br />
Er wollte vom Fenster eines Zimmers<br />
im dritten Stock ins Nachbarzimmer<br />
klettern. Dabei stürzte<br />
er ab und verletzte sich schwer.<br />
Das Gericht wertete seine Aktion<br />
als Folge eines typischen gruppendynamischen<br />
Prozesses und<br />
einer altersbedingten Unreife und<br />
erkannte Versicherungsschutz an.<br />
In einem anderen Fall wurde ein<br />
14-jähriger Schüler, der während<br />
einer Klassenfahrt auf dem Weg<br />
zur Apotheke war, um sein verlorenes<br />
Asthmaspray zu ersetzen, von<br />
einem Auto angefahren. Das Sozialgericht<br />
entschied, dass das Besorgen<br />
von Medikamenten ein unversichertes,<br />
persönliches Anliegen des<br />
Schülers war.<br />
Die Beispiele zeigen: In die Beurteilung<br />
des Versicherungsschutzes<br />
bei Klassenfahrten fließen immer<br />
die besonderen Gegebenheiten der<br />
fremden Umgebung und das ausgeprägte<br />
Gruppenverhalten mit<br />
ein. So können dem persönlichen<br />
Bereich zuzuordnende Tätigkeiten<br />
unter bestimmten Voraussetzungen<br />
versichert sein.<br />
Leistungen im Ausland<br />
Bei einem Schulunfall im Ausland<br />
ist prinzipiell genauso zu verfahren<br />
wie im Inland: Nach rascher<br />
erster Hilfe und ärztlicher Versorgung<br />
erfolgt die Meldung des<br />
Unfalles über die Schule. Bei gesetzlich<br />
krankenversicherten Schülern<br />
berechtigt die Europäische Krankenversicherungskarte<br />
(European<br />
Health Insurance Card – EHIC)<br />
zum Bezug aller Sachleistungen, die<br />
das gesetzliche Krankenversicherungsrecht<br />
des jeweiligen Staates<br />
gewährt. Schülerinnen und Schüler<br />
sollten sich daher vor Reiseantritt<br />
bei ihrer Versicherung die Europäische<br />
Krankenversicherungskarte<br />
besorgen und sich über den Umfang<br />
ihres Versicherungsschutzes im<br />
Ausland und die Abrechnungsmodalitäten<br />
des jeweiligen Landes<br />
informieren.<br />
Bei Zielen außerhalb der EU oder<br />
bei privat krankenversicherten<br />
Schülern müssen die Betroffenen<br />
in Vorlage treten. Zur Erstattung<br />
reichen sie die Originalrechnungen<br />
bei uns ein. Die Kostenerstattung<br />
findet nach den für die gesetzliche<br />
Unfallversicherung geltenden<br />
Rechtsvorschriften statt.<br />
Näheres zum Versicherungsschutz<br />
auf Klassenfahrten im In- und Aus-<br />
land finden Sie unter:<br />
www.ukrlp.de (Merkblatt Unfallversicherungsschutz<br />
auf einer Schulfahrt)<br />
www.dvka.de (Urlaub im Ausland)<br />
www.dguv.de (Internationales)<br />
ihre Ansprechpartnerin:<br />
Elisabeth Zimmer<br />
☎ 02632 960-155<br />
e.zimmer@ukrlp.de<br />
Ve r s i c h e ru n g s s c h u t z<br />
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