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Mobbing verhindern - Unfallkasse Rheinland-Pfalz

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Die Unfallumstände entscheiden,<br />

ob Versicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Beeinflussen jedoch besondere,<br />

der Klassenfahrt zuzurechnende<br />

Umstände den Hergang oder die<br />

Schwere des Unfalls, kann der Versicherungsschutz<br />

auch für Ereignisse<br />

bestehen, die eigentlich zum persönlichen,<br />

unversicherten Lebensbereich<br />

der Schüler gehören. So ist<br />

der Sturz aus dem Etagenbett der<br />

Jugendherberge versichert, obwohl<br />

sich der Unfall während der unversicherten<br />

eigenwirtschaftlichen Tätigkeit<br />

des Schlafens ereignet hat. Die<br />

nachfolgenden Beispiele verdeutlichen<br />

die Besonderheiten des Versicherungsschutzes<br />

auf Klassenreisen.<br />

Beispiele aus der Rechtsprechung<br />

Eine zwölfte Klasse befand sich<br />

zur Abschlussfahrt in Paris. Der<br />

Lehrer gestattete den Schülern für<br />

zwei Stunden, in kleinen Gruppen<br />

durch die Stadt zu gehen. Während<br />

dieser Zeit ereignete sich ein<br />

Unfall. Eine Aufsicht durch die<br />

Lehrkraft – wie dies bei jüngeren<br />

Schülern unbedingt notwendig ist<br />

– war hier nicht erforderlich. Es<br />

ist normal, insbesondere älteren<br />

a m p e l 3 4 - 0 6 / 1 0<br />

Schülern freie Bewegung innerhalb<br />

festgesetzter Grenzen einzuräumen.<br />

Der Schüler war gesetzlich<br />

unfallversichert.<br />

Ein 17-jähriger Schüler fühlte sich<br />

auf einer Klassenfahrt von Mitschülern<br />

zu einer Mutprobe provoziert.<br />

Er wollte vom Fenster eines Zimmers<br />

im dritten Stock ins Nachbarzimmer<br />

klettern. Dabei stürzte<br />

er ab und verletzte sich schwer.<br />

Das Gericht wertete seine Aktion<br />

als Folge eines typischen gruppendynamischen<br />

Prozesses und<br />

einer altersbedingten Unreife und<br />

erkannte Versicherungsschutz an.<br />

In einem anderen Fall wurde ein<br />

14-jähriger Schüler, der während<br />

einer Klassenfahrt auf dem Weg<br />

zur Apotheke war, um sein verlorenes<br />

Asthmaspray zu ersetzen, von<br />

einem Auto angefahren. Das Sozialgericht<br />

entschied, dass das Besorgen<br />

von Medikamenten ein unversichertes,<br />

persönliches Anliegen des<br />

Schülers war.<br />

Die Beispiele zeigen: In die Beurteilung<br />

des Versicherungsschutzes<br />

bei Klassenfahrten fließen immer<br />

die besonderen Gegebenheiten der<br />

fremden Umgebung und das ausgeprägte<br />

Gruppenverhalten mit<br />

ein. So können dem persönlichen<br />

Bereich zuzuordnende Tätigkeiten<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

versichert sein.<br />

Leistungen im Ausland<br />

Bei einem Schulunfall im Ausland<br />

ist prinzipiell genauso zu verfahren<br />

wie im Inland: Nach rascher<br />

erster Hilfe und ärztlicher Versorgung<br />

erfolgt die Meldung des<br />

Unfalles über die Schule. Bei gesetzlich<br />

krankenversicherten Schülern<br />

berechtigt die Europäische Krankenversicherungskarte<br />

(European<br />

Health Insurance Card – EHIC)<br />

zum Bezug aller Sachleistungen, die<br />

das gesetzliche Krankenversicherungsrecht<br />

des jeweiligen Staates<br />

gewährt. Schülerinnen und Schüler<br />

sollten sich daher vor Reiseantritt<br />

bei ihrer Versicherung die Europäische<br />

Krankenversicherungskarte<br />

besorgen und sich über den Umfang<br />

ihres Versicherungsschutzes im<br />

Ausland und die Abrechnungsmodalitäten<br />

des jeweiligen Landes<br />

informieren.<br />

Bei Zielen außerhalb der EU oder<br />

bei privat krankenversicherten<br />

Schülern müssen die Betroffenen<br />

in Vorlage treten. Zur Erstattung<br />

reichen sie die Originalrechnungen<br />

bei uns ein. Die Kostenerstattung<br />

findet nach den für die gesetzliche<br />

Unfallversicherung geltenden<br />

Rechtsvorschriften statt.<br />

Näheres zum Versicherungsschutz<br />

auf Klassenfahrten im In- und Aus-<br />

land finden Sie unter:<br />

www.ukrlp.de (Merkblatt Unfallversicherungsschutz<br />

auf einer Schulfahrt)<br />

www.dvka.de (Urlaub im Ausland)<br />

www.dguv.de (Internationales)<br />

ihre Ansprechpartnerin:<br />

Elisabeth Zimmer<br />

☎ 02632 960-155<br />

e.zimmer@ukrlp.de<br />

Ve r s i c h e ru n g s s c h u t z<br />

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