Publ grossbottwar Issue kw19 Page 1 - Gemeinde Großbottwar
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Der Erhebungsbeauftragte hat Gefragt wird u.a. nach dem<br />
für jede im Haushalt lebende Geburtsdatum, dem Familien-<br />
Person einen Fragebogen und stand, der Staatsangehörigführt<br />
ein Interview mit Ihnen keit, der Zugehörigkeit zu einer<br />
oder händigt Ihnen den Frage- öffentlich-rechtlichen Religi-<br />
bogen aus. onsgesellschaft. Ferner wer-<br />
Sie sind gemäß Zensusgesetz<br />
2011 (§ 18 ZensG 2011) gesetzlich<br />
verpflichtet Auskunft<br />
zu erteilen. Sollten Sie den<br />
Termin aus zwingenden Grün-<br />
den nicht wahrnehmen kön-<br />
den Fragen zur Erwerbstätigkeit,<br />
zum Bildungsstand, zum<br />
Wohnungsstatus (Haupt- oder<br />
Nebenwohnsitz) und zu den<br />
Haushaltsmitgliedern gestellt.<br />
Das vollständige Fragenpro-<br />
nen, wir Ihnen der Erhebungs- gramm finden Sie im Internet<br />
beauftragte einen zweiten Ter- unter www.zensus2011.de.<br />
min für ein Interview anbieten Sie können die Fragen auch<br />
können. ohne den Erhebungsbeauftragten<br />
beantworten und selber<br />
an die Erhebungsstelle<br />
schicken oder Sie füllen den<br />
Fragebogen online aus.<br />
Sie waren zum vereinbarten Sie finden eine Zweitankündi-<br />
Termin nicht anwesend. gungskarte in Ihrem Briefkasten.<br />
Sie konnten den zweiten Ter- Sie erhalten Post von der Ermin<br />
auch nicht wahrnehmen. hebungsstelle. Die Fragebogen<br />
werden Ihnen zugeschickt.<br />
Jedes Haushaltsmitglied<br />
muss den Fragebogen<br />
ausfüllen. Für Minderjährige<br />
oder Menschen mit einer Behinderung<br />
kann der gesetzliche<br />
Vertreter antworten.<br />
Wenn Sie Fragen haben oder<br />
weitere Fragebogen benötigen,<br />
wenden Sie sich bitte an<br />
die Erhebungsstelle. An die<br />
Erhebungsstelle senden Sie<br />
auch den ausgefüllten Papierfragebogen<br />
oder Sie beantworten<br />
die Fragen online. Wie<br />
das funktioniert, entnehmen<br />
Sie bitte Ihren Unterlagen. Um<br />
nicht in das Mahnverfahren zu<br />
geraten, sollten Sie den Fragebogen<br />
ausgefüllt zurücksenden<br />
(per Post oder online).<br />
Sind Sie Ihre Auskunftspflicht bisher nicht nachgekommen, erhalten<br />
Sie erneut Post von Ihrer Erhebungsstelle. Bitte schicken<br />
Sie den Fragebogen umgehend ausgefüllt an die Erhebungsstelle<br />
oder füllen Sie ihn online aus, anderenfalls können rechtliche<br />
Schritte bis zur Festsetzung eines Zwangsgeldes folgen.<br />
Sollten im Rahmen der Befragung durch den Interviewer<br />
Schwierigkeiten auftreten oder sich Anlass zu Bedenken über<br />
die Zuverlässigkeit des Interviewers ergeben, sollten sich die<br />
Auskunftspflichtigen bei der zuständigen örtlichen Erhebungsstelle<br />
oder beim Statistischen Landesamt melden.<br />
Gebäude- und Wohnungszählung<br />
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum werden im<br />
Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) befragt.<br />
Diese Befragung richtet sich an Privatpersonen, aber auch an<br />
Wohnungsunternehmen. Weil es kein flächendeckendes Register<br />
über Wohngebäude gibt, müssen Angaben über alle Wohnungen<br />
und Wohngebäude erfragt werden. Diese Daten sind wichtig -<br />
zum Beispiel wenn es um die Planung der Programme für die<br />
Städtebauförderung geht. Der Fragebogen zur Gebäude- und<br />
Wohnungszählung geht den Auskunftspflichtigen, den Gebäudebzw.<br />
Wohnungseigentümern bzw. Verwaltern, ausschließlich per<br />
Post zu. Es kann sein, dass ein Fragebogen für die Gebäude- und<br />
Wohnungszählung schon einige Tage vor dem Stichtag per Post<br />
zugestellt wird. Alle Antworten beziehen sich aber auf die Situation,wiesieam9.Mai2011istoderwar.<br />
Kontaktdaten;<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg<br />
Böblinger Str. 68, 70 199 Stuttgart (Heslach)<br />
Stadt<strong>Großbottwar</strong><br />
E-Mail: zensus@stala.bwl.de<br />
Internet: www.statistik-bw.de<br />
Für Fragen rund um den Zensus steht Ihnen die kostenfreie<br />
Hotline der Projektgruppe Zensus im Statistischen Landesamt<br />
unter 0800 0001489 zur Verfügung.<br />
Ferienbetreuung in den Pfingstferien<br />
Auch in den kommenden Pfingstferien soll wieder eine Betreuung<br />
von Grundschulkindern angeboten werden. Die Betreuung<br />
findet von Dienstag, 14.06.2011 bis Freitag, 24.06.2011 jeweils<br />
von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Kernzeitenraum des Schulzentrums<br />
(Neubau) am der Lindenstraße statt. Eine Anmeldung ist<br />
sowohl tageweise als auch wochenweise möglich. Die Betreuung<br />
kostet bei tageweiser Anmeldung 10,- E/Tag und für die<br />
1. Woche (4 Betreuungstage) und für die 2. Woche (4 Betreuungstage)<br />
je 32,- E.<br />
Wenn Sie ein Kind im Grundschulalter haben und für die Ferienbetreuung<br />
anmelden möchten, bitten wir, den nachfolgenden<br />
Abschnitt auszufüllen und bis spätestens Mittwoch,<br />
01.06.2011 an die Stadtverwaltung <strong>Großbottwar</strong> zu schicken.<br />
Da wir Betreuungspersonal bereithalten müssen, bitten wir um<br />
Verständnis, dass auch bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung<br />
die Gebühr bezahlt werden muss. Außerdem bitten wir,<br />
dass angemeldete Kinder im Verhinderungsfall bei der Ferienbetreuung<br />
entschuldigt werden. Sie erreichen unser Betreuungspersonal<br />
unter der Tel. Nr. 16193409.<br />
✂ ........................................................................................<br />
Bitte hier ausschneiden<br />
Anmeldung für die Pfingstferienbetreuung<br />
Ich melde mein Kind/meine Kinder<br />
....................................................................................................<br />
wohnhaft in 71723 <strong>Großbottwar</strong>, ...............................................<br />
Tel.-Nr.:.......................................................................................<br />
geboren am: ...............................................................................<br />
zur Ferienbetreuung in den Pfingstferien an.<br />
❑ 14.06. - 17.06.2011<br />
❑ 20.06. - 24.06.2011<br />
❑ tageweise (Datum): ................................................................<br />
an.<br />
Der Abbuchung des Betreuungsbetrages von meinem Konto:.<br />
Bankverbindung: ........................................................................<br />
stimme ich zu.<br />
Unterschrift:................................................................................<br />
✂ ........................................................................................<br />
Bitte hier ausschneiden<br />
Fundsachen<br />
Donnerstag, 12. Mai 2011<br />
Beim Fundamt <strong>Großbottwar</strong>, im Rathaus, wurde folgende Gegenstände<br />
abgegeben:<br />
Babymütze blau-weiß<br />
Fundort: bei kathol. Kirche<br />
Silberner Kettenanhänger<br />
Fundort: Eingang Hauptstraße 26<br />
Fahrrad-Rückleuchte<br />
Fundort: Sonnenbergstraße<br />
Handy<br />
Fundort: Spielplatz Stadthalle