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Publ grossbottwar Issue kw19 Page 1 - Gemeinde Großbottwar

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4<br />

Der Erhebungsbeauftragte hat Gefragt wird u.a. nach dem<br />

für jede im Haushalt lebende Geburtsdatum, dem Familien-<br />

Person einen Fragebogen und stand, der Staatsangehörigführt<br />

ein Interview mit Ihnen keit, der Zugehörigkeit zu einer<br />

oder händigt Ihnen den Frage- öffentlich-rechtlichen Religi-<br />

bogen aus. onsgesellschaft. Ferner wer-<br />

Sie sind gemäß Zensusgesetz<br />

2011 (§ 18 ZensG 2011) gesetzlich<br />

verpflichtet Auskunft<br />

zu erteilen. Sollten Sie den<br />

Termin aus zwingenden Grün-<br />

den nicht wahrnehmen kön-<br />

den Fragen zur Erwerbstätigkeit,<br />

zum Bildungsstand, zum<br />

Wohnungsstatus (Haupt- oder<br />

Nebenwohnsitz) und zu den<br />

Haushaltsmitgliedern gestellt.<br />

Das vollständige Fragenpro-<br />

nen, wir Ihnen der Erhebungs- gramm finden Sie im Internet<br />

beauftragte einen zweiten Ter- unter www.zensus2011.de.<br />

min für ein Interview anbieten Sie können die Fragen auch<br />

können. ohne den Erhebungsbeauftragten<br />

beantworten und selber<br />

an die Erhebungsstelle<br />

schicken oder Sie füllen den<br />

Fragebogen online aus.<br />

Sie waren zum vereinbarten Sie finden eine Zweitankündi-<br />

Termin nicht anwesend. gungskarte in Ihrem Briefkasten.<br />

Sie konnten den zweiten Ter- Sie erhalten Post von der Ermin<br />

auch nicht wahrnehmen. hebungsstelle. Die Fragebogen<br />

werden Ihnen zugeschickt.<br />

Jedes Haushaltsmitglied<br />

muss den Fragebogen<br />

ausfüllen. Für Minderjährige<br />

oder Menschen mit einer Behinderung<br />

kann der gesetzliche<br />

Vertreter antworten.<br />

Wenn Sie Fragen haben oder<br />

weitere Fragebogen benötigen,<br />

wenden Sie sich bitte an<br />

die Erhebungsstelle. An die<br />

Erhebungsstelle senden Sie<br />

auch den ausgefüllten Papierfragebogen<br />

oder Sie beantworten<br />

die Fragen online. Wie<br />

das funktioniert, entnehmen<br />

Sie bitte Ihren Unterlagen. Um<br />

nicht in das Mahnverfahren zu<br />

geraten, sollten Sie den Fragebogen<br />

ausgefüllt zurücksenden<br />

(per Post oder online).<br />

Sind Sie Ihre Auskunftspflicht bisher nicht nachgekommen, erhalten<br />

Sie erneut Post von Ihrer Erhebungsstelle. Bitte schicken<br />

Sie den Fragebogen umgehend ausgefüllt an die Erhebungsstelle<br />

oder füllen Sie ihn online aus, anderenfalls können rechtliche<br />

Schritte bis zur Festsetzung eines Zwangsgeldes folgen.<br />

Sollten im Rahmen der Befragung durch den Interviewer<br />

Schwierigkeiten auftreten oder sich Anlass zu Bedenken über<br />

die Zuverlässigkeit des Interviewers ergeben, sollten sich die<br />

Auskunftspflichtigen bei der zuständigen örtlichen Erhebungsstelle<br />

oder beim Statistischen Landesamt melden.<br />

Gebäude- und Wohnungszählung<br />

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum werden im<br />

Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) befragt.<br />

Diese Befragung richtet sich an Privatpersonen, aber auch an<br />

Wohnungsunternehmen. Weil es kein flächendeckendes Register<br />

über Wohngebäude gibt, müssen Angaben über alle Wohnungen<br />

und Wohngebäude erfragt werden. Diese Daten sind wichtig -<br />

zum Beispiel wenn es um die Planung der Programme für die<br />

Städtebauförderung geht. Der Fragebogen zur Gebäude- und<br />

Wohnungszählung geht den Auskunftspflichtigen, den Gebäudebzw.<br />

Wohnungseigentümern bzw. Verwaltern, ausschließlich per<br />

Post zu. Es kann sein, dass ein Fragebogen für die Gebäude- und<br />

Wohnungszählung schon einige Tage vor dem Stichtag per Post<br />

zugestellt wird. Alle Antworten beziehen sich aber auf die Situation,wiesieam9.Mai2011istoderwar.<br />

Kontaktdaten;<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg<br />

Böblinger Str. 68, 70 199 Stuttgart (Heslach)<br />

Stadt<strong>Großbottwar</strong><br />

E-Mail: zensus@stala.bwl.de<br />

Internet: www.statistik-bw.de<br />

Für Fragen rund um den Zensus steht Ihnen die kostenfreie<br />

Hotline der Projektgruppe Zensus im Statistischen Landesamt<br />

unter 0800 0001489 zur Verfügung.<br />

Ferienbetreuung in den Pfingstferien<br />

Auch in den kommenden Pfingstferien soll wieder eine Betreuung<br />

von Grundschulkindern angeboten werden. Die Betreuung<br />

findet von Dienstag, 14.06.2011 bis Freitag, 24.06.2011 jeweils<br />

von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Kernzeitenraum des Schulzentrums<br />

(Neubau) am der Lindenstraße statt. Eine Anmeldung ist<br />

sowohl tageweise als auch wochenweise möglich. Die Betreuung<br />

kostet bei tageweiser Anmeldung 10,- E/Tag und für die<br />

1. Woche (4 Betreuungstage) und für die 2. Woche (4 Betreuungstage)<br />

je 32,- E.<br />

Wenn Sie ein Kind im Grundschulalter haben und für die Ferienbetreuung<br />

anmelden möchten, bitten wir, den nachfolgenden<br />

Abschnitt auszufüllen und bis spätestens Mittwoch,<br />

01.06.2011 an die Stadtverwaltung <strong>Großbottwar</strong> zu schicken.<br />

Da wir Betreuungspersonal bereithalten müssen, bitten wir um<br />

Verständnis, dass auch bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung<br />

die Gebühr bezahlt werden muss. Außerdem bitten wir,<br />

dass angemeldete Kinder im Verhinderungsfall bei der Ferienbetreuung<br />

entschuldigt werden. Sie erreichen unser Betreuungspersonal<br />

unter der Tel. Nr. 16193409.<br />

✂ ........................................................................................<br />

Bitte hier ausschneiden<br />

Anmeldung für die Pfingstferienbetreuung<br />

Ich melde mein Kind/meine Kinder<br />

....................................................................................................<br />

wohnhaft in 71723 <strong>Großbottwar</strong>, ...............................................<br />

Tel.-Nr.:.......................................................................................<br />

geboren am: ...............................................................................<br />

zur Ferienbetreuung in den Pfingstferien an.<br />

❑ 14.06. - 17.06.2011<br />

❑ 20.06. - 24.06.2011<br />

❑ tageweise (Datum): ................................................................<br />

an.<br />

Der Abbuchung des Betreuungsbetrages von meinem Konto:.<br />

Bankverbindung: ........................................................................<br />

stimme ich zu.<br />

Unterschrift:................................................................................<br />

✂ ........................................................................................<br />

Bitte hier ausschneiden<br />

Fundsachen<br />

Donnerstag, 12. Mai 2011<br />

Beim Fundamt <strong>Großbottwar</strong>, im Rathaus, wurde folgende Gegenstände<br />

abgegeben:<br />

Babymütze blau-weiß<br />

Fundort: bei kathol. Kirche<br />

Silberner Kettenanhänger<br />

Fundort: Eingang Hauptstraße 26<br />

Fahrrad-Rückleuchte<br />

Fundort: Sonnenbergstraße<br />

Handy<br />

Fundort: Spielplatz Stadthalle

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