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Gewalt am Arbeitsplatz - DGUV Forum

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tungspraxis beseitigt hätte. Denn obwohl<br />

die von der italienischen Unfallversicherungsanstalt<br />

(INAIL) vor der Reform zu erbringenden<br />

Leistungen „offi ziell“ den biologischen<br />

Schaden nicht umfassten, habe<br />

die Wirklichkeit häufi g anders ausgesehen.<br />

Da man in der Praxis von der Prüfung eines<br />

konkreten und wirklichen Vermögensverlustes<br />

absah, habe INAIL tatsächlich auch<br />

ohne Vorliegen eines Verdienstverlustes<br />

Unfallverletzten eine Rente ausgezahlt,<br />

obwohl diese ihren <strong>Arbeitsplatz</strong> und das<br />

gleiche Gehalt behielten. Mit anderen<br />

Worten: INAIL habe einen zweifellos nichtwirtschaftlichen<br />

Schaden vergütet.<br />

Im Rahmen der Entschädigung des Vermögensschadens<br />

wird das effektive Gehalt<br />

des Unfallverletzten innerhalb gesetzlicher<br />

Mindest- und Höchstgrenzen nicht zur<br />

Gänze herangezogen, sondern prozentual.<br />

Dahinter steht die Annahme, dass sich<br />

die Auswirkung der Beeinträchtigung auf<br />

die Erwerbsfähigkeit des Unfallverletzten<br />

durch die Zunahme der Schwere der<br />

Beeinträchtigung vergrößert. Der o. g.<br />

Prozentsatz ist in einer eigenen Tabelle<br />

der Koeffi zienten des Vermögensschadens<br />

enthalten.<br />

D<strong>am</strong>it gelten heute drei Tabellen über körperliche<br />

Beeinträchtigung, Abfi ndung des<br />

biologischen Schadens und den Koeffi zienten<br />

des Vermögensschadens.<br />

1. Die neue Tabelle über körperliche Beeinträchtigung<br />

enthält ein ausführliches<br />

Verzeichnis der möglichen Verletzungsfolgen<br />

eines Unfalls mit 400 Positionen,<br />

wird aber als immer noch nicht ausreichend<br />

kritisiert.<br />

2. Die Tabelle über die Abfi ndung des biologischen<br />

Schadens enthält die neuen<br />

Grundlagen der Abfi ndungsberechnung.<br />

Die Abfi ndung für bleibende Minderung<br />

der psychophysischen Integrität<br />

zwischen 6 % und 15 % wird in Kapital<br />

ausbezahlt. Ab 16 % Integritätsminderung<br />

ist eine monatliche Rente vorgesehen.<br />

Wirtschaftliche Grundlage ist der sog.<br />

„INAIL-modulierte Punkt”, der die<br />

üblichen juristischen und versicherungsstatistischen<br />

Kriterien berücksichtigt<br />

(kein Bezug zum Einkommen; Zunahme<br />

der Beeinträchtigungsschwere, Alter<br />

und Geschlecht als Variablen). Er sieht<br />

Fußnoten<br />

Europa und Internationales<br />

Kapitalauszahlungen von 1600 Euro für<br />

Männer bzw. 1750 Euro für Frauen pro<br />

Punkt der Minderung der psychophysischen<br />

Integrität bis zu 3000 Euro / 3150<br />

Euro (Männer / Frauen) vor. 24 Die<br />

Jahresrente beträgt derzeit 2000 Euro<br />

bei 16 % bis max. 28.500 Euro bei 100 %<br />

Integritätsminderung. 25<br />

3. Die Tabelle über Koeffi zienten des Vermögensschadens<br />

bildet die Grundlage<br />

für die Feststellung des Gehaltsprozentsatzes,<br />

der als Basis der Vermögensentschädigung<br />

genommen wird. 26 ▶<br />

17 Vgl. zuletzt Ricke ZESAR 01 / 2008, 13–21.<br />

18 Einzelheiten s. Pabst, Unfallversicherung in Spanien – Die Mutuas zwischen<br />

öffentlichem und privatem Recht. ZESAR 09 / 2003, S. 355–360. In spanischer<br />

Sprache zuletzt César Gala Vallejo. Las Mutuas de Accidentes de Trabajo y<br />

Enfermedades Profesionales de la Seguridad Social. Madrid: Ministerio de Trabajo<br />

y Asuntos Sociales, April 2008, 282 S.<br />

19 Cuantías de las indemnizaciones por baremo de las lesiones, mutilaciones<br />

y deformidades de carácter defi nitivo y no invalidantes causadas por accidentes<br />

de trabajo y enfermedades profesionales (Orden 1040 / 2005, de 18 de abril)<br />

(BOE del 22), Positionen 6 und 7 bzw. 17 und 20.<br />

20 Überblick, aufgrund weiterer Gesetzesreformen inzwischen jedoch teilweise<br />

überholt bei Pabst „Unfallversicherung“ in den Niederlanden –<br />

Das Gesetz über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (WAO). BG 2002, S. 580 –585.<br />

21 Tesso Unico (T. U.).<br />

22 Immaterieller Schaden (danno morale) ist nach italienischem ZGB (Codice<br />

Civile) zu ersetzen, Art. 2059 CC. Darunter wird der Schaden verstanden, der in<br />

einer „in üblicher Weise vorübergehenden psychologischen Störung der Person“<br />

besteht, Ital. VerfGH v. 14.07.1986, Nr. 184.<br />

23 Grundlegend Urteil Nr. 184 / 1986, wo er von „gesundheitsverletzender“<br />

und deswegen „in Beziehung auf Art. 32 der Verfassung“<br />

(Grundrecht auf Gesundheit) schützenswerter „Handlung“ spricht.<br />

24 Tabella Indennizzo Danno Biologico – Indennizzo in Capitale,<br />

http://normativo.inail.it / bdninternet / docs / indennizzo_capitale.htm<br />

25 Tabella Indennizzo Danno Biologico – Indennizzo in Rendita,<br />

http://normativo.inail.it / bdninternet / docs / indennizzo_rendita.htm<br />

26 http://normativo.inail.it / bdninternet / docs / tab_coeffi cienti.htm<br />

<strong>DGUV</strong> <strong>Forum</strong> 1 / 09 · 37

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