Ausgabe 6/10 - DGUV Forum
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Prävention<br />
Gemeinsame Muster-Prüfungsordnung<br />
Neues Rollenverständnis<br />
der Aufsichtspersonen<br />
Integraler Bestandteil der neuen Muster-Prüfungsordnung für<br />
Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung ist das<br />
veränderte Rollenverständnis. Zudem de� niert die Prüfungsordnung<br />
die Kenntnisse und Kompetenzen, die eine Person<br />
befähigen, als Aufsichtsperson tätig zu werden.<br />
Erstmals in der Geschichte der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung<br />
haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
und die Unfallversicherungsträger<br />
der öffentlichen Hand<br />
gemeinsam mit ihrem Verband, der<br />
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
– <strong>DGUV</strong>, eine gemeinsame Muster-<br />
Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen<br />
entwickelt, die in der Arbeits- und Bildungswelt<br />
tätig werden sollen. Mit dem<br />
im November 2009<br />
gefassten Beschluss<br />
der Mitgliederversammlung<br />
der <strong>DGUV</strong><br />
haben nunmehr alle<br />
Unfallversicherungsträger<br />
die Basis für<br />
die eigene autonome<br />
Umsetzung der Muster-Prüfungsordnung.<br />
Damit wird die Einheitlichkeit<br />
der Qualifi zierung und Befähigung<br />
der Aufsichtspersonen im Bereich<br />
der <strong>DGUV</strong> gewährleistet. Der Leitgedanke<br />
war, dass die entsprechenden Personen<br />
für alle Handlungsfelder in der Prävention<br />
bestens vorbereitet werden und ihre<br />
Befähigung dafür im Rahmen einer Prüfung<br />
nachgewiesen haben. Die angestrebte<br />
Einheitlichkeit von Ausbildung, Qualifizierung<br />
und Prüfung wird durch die<br />
Beschlüsse der Mitgliederversammlung<br />
der <strong>DGUV</strong> gefördert. Die Rolle einer Auf-<br />
22 · <strong>DGUV</strong> <strong>Forum</strong> 6/<strong>10</strong><br />
„Mit der Umsetzung der gemeinsamenMuster-Prüfungsordnung<br />
wird die Einheitlichkeit<br />
der Quali� zierung<br />
und Befähigung der Aufsichtspersonen<br />
sichergestellt.“<br />
sichtsperson ist klar beschrieben. In einer<br />
Übergangszeit werden die bereits eingestellten<br />
Aufsichtspersonen noch nach den<br />
jeweiligen alten Prüfungsordnungen ausgebildet<br />
und geprüft werden müssen.<br />
Der Beruf der Aufsichtsperson ist gekennzeichnet<br />
durch komplexe Aufgaben, die<br />
vielfältige Kompetenzen erfordern. Dabei<br />
liegt der Leitgedanke zu Grunde, dass die<br />
Aufsichtsperson als Generalist tätig wird.<br />
Gleichzeitig verfügt<br />
die Aufsichtsperson<br />
über ein branchenspezifischesSpezialwissen,<br />
kann Spezialist<br />
für besondere<br />
Präventionsthemen<br />
sein oder sorgt bei<br />
Bedarf für die Beteiligung<br />
von Experten bei besonderen Fragen<br />
für Sicherheit und Gesundheit.<br />
Um die Ausbildung der Aufsichtspersonen<br />
für die Tätigkeiten in der Arbeits- und Bildungswelt<br />
weiter zu entwickeln und den<br />
sich stetig wandelnden Ansprüchen der<br />
Unfallversicherungsträger zu entsprechen,<br />
war es erforderlich, ein Berufsrollenverständnis<br />
der Aufsichtpersonen zu<br />
beschreiben, welches auch der täglichen<br />
Präventionspraxis entspricht. Ausbildung,<br />
Qualifi zierung und Prüfung sollen<br />
widerspiegeln, was realistisch und in der<br />
Praxis machbar ist.<br />
Das Rollenverständnis beschreibt aufbauend<br />
auf dem gesetzlichen Auftrag und<br />
dem aktuellen Präventionsverständnis<br />
der Unfallversicherung die Aufgaben und<br />
das Selbstverständnis der Aufsichtspersonen<br />
bei der Aufgabenwahrnehmung.<br />
Die Aufsichtsperson muss Basisqualifikationen<br />
und ein geeignetes Kompetenzprofi<br />
l besitzen, um die aus den beschriebenen<br />
Aufgaben resultierenden<br />
Anforderungen erfüllen zu können. Hierbei<br />
handelt es sich um Qualifi kationen<br />
und Kompetenzen, die bei der Einstellung<br />
vorliegen sollen, in der Ausbildung<br />
vermittelt werden und durch lebenslanges<br />
Lernen in Form von Fortbildungen<br />
weiterentwickelt werden müssen.