Traktoren und Schlepper im Forsteinsatz M 570
Traktoren und Schlepper im Forsteinsatz M 570
Traktoren und Schlepper im Forsteinsatz M 570
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Arbeitsscheinwerfer<br />
Rücklichter<br />
Sicherung gegen<br />
unbefugte lnbetriebnahme<br />
(Schlüssel<br />
abziehen)<br />
Prüfplakette zur Kontrolle<br />
der regelmäßigen<br />
Überprüfung<br />
Gestaltung<br />
Lichtanlage<br />
Es müssen so viele Arbeitsscheinwerfer vorhanden sein,<br />
wie bei Dunkelheit zur gleichmäßigen Ausleuchtung des<br />
gesamten Arbeitsfeldes sowie für Reparaturarbeiten nötig<br />
sind. Für die Arbeiten <strong>im</strong> Dunkeln sind Breitstrahlscheinwerfer<br />
zweckmäßig.<br />
Akustische Warnvorrichtung<br />
<strong>Traktoren</strong> <strong>und</strong> <strong>Schlepper</strong> müssen eine akustische Warnvorrichtung<br />
(Hupe) besitzen, die sich in Lautstärke <strong>und</strong> Tonlage<br />
deutlich vom Betriebslärm abhebt.<br />
Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme<br />
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug<br />
nicht von unbefugten Personen in Betrieb genommen wird<br />
(Schlüssel abziehen, Unterlegkeile verwenden). Benützen<br />
mehrere Personen dasselbe Fahrzeug, ist es empfehlenswert,<br />
dass jeder dieser Fahrer einen eigenen Schlüssel<br />
besitzt.<br />
Lärmminderung<br />
Wenn be<strong>im</strong> Betrieb des Fahrzeuges ges<strong>und</strong>heitsschädigender<br />
Lärm entsteht, sind technische Lärmminderungsmaßnahmen<br />
oder persönlicher Gehörschutz notwendig.<br />
Feuerlöscher<br />
An leicht zugänglicher Stelle sollte ein alle zwei Jahre überprüfter<br />
Feuerlöscher mit einem Füllgewicht von mindestens<br />
2 kg in fester Halterung installiert sein.<br />
Erste-Hilfe-Ausrüstung<br />
Zur raschen Erste-Hilfe-Leistung dient ein vollständig ausgestatteter<br />
Erste-Hilfe-Kasten.<br />
Befahren öffentlicher Verkehrsflächen<br />
Für das Befahren öffentlicher Verkehrsflächen gelten die<br />
Ausrüstungsvorschriften des Kraftfahrgesetzes.<br />
Auf- <strong>und</strong> Anbaugeräte<br />
Auf- <strong>und</strong> Anbaugeräte<br />
Zur Ausführung der forstlichen Arbeiten sind Auf- oder Anbauten<br />
wie Seilwinden, Rückwegen, Kettenfallen, Krane,<br />
Anhänger, Rückezangen notwendig.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Fahreigenschaft durch Auf-<strong>und</strong><br />
Anbaugeräte wesentlich beeinflusst wird. Die Funtionstüchtigkeit<br />
der lenkbaren Räder muss erhalten bleiben. Auf der<br />
Vorderachse muss ein Mindestachsdruck von 20 Prozent<br />
des Fahrzeuggewichtes gegeben sein. Erforderlichenfalls<br />
sind zusätzliche Ballastgewichte anzubringen. Auf- <strong>und</strong> Anbaugeräte<br />
scheren bei Kurvenfahrt aus, wodurch andere<br />
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können.<br />
Die Zugmaschine kann be<strong>im</strong> Kurvenfahren oder bei Fahrten<br />
in Schräglage aufgr<strong>und</strong> des hohen Schwerpunktes, der<br />
geringen Spurweite <strong>und</strong> des ungünstigen Kipplinienverlaufes<br />
leicht umkippen.<br />
Seilwinden<br />
Seilwinden müssen folgendermaßen ausgerüstet<br />
sein:<br />
■ Selbsttätig wirkende Bremseinrichtung, mit der<br />
die Last auch bei Unterbrechung des Antriebs<br />
festgehalten wird<br />
■ Bremse ohne Fremdkraft lösbar<br />
■ Totmannschaltung<br />
■ Abgesicherte Seileinläufe<br />
■ Schutzgitter<br />
■ Bergstütze (Rückeschild)<br />
Nähere Informationen über Beschaffenheit <strong>und</strong><br />
Ausrüstung von Seilwinden sind der ÖNORM<br />
L 5276 zu entnehmen.<br />
Vorsicht,<br />
Anbaugeräte<br />
verändern die<br />
Fahreigenschaften!<br />
Seilwinde <strong>im</strong> Einsatz<br />
M <strong>570</strong> <strong>Traktoren</strong> <strong>und</strong> <strong>Schlepper</strong> <strong>im</strong> <strong>Forsteinsatz</strong> 9