INHALTVERZEICHNIS - Pferdezucht-Austria
INHALTVERZEICHNIS - Pferdezucht-Austria
INHALTVERZEICHNIS - Pferdezucht-Austria
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
11. Die Verrechnung erfolgt über Bankeinzugsverfahren der zuständigen Raiffeisenbank oder durch<br />
Barzahlung. Der Versteigerungsleitung unbekannte Kaufinteressenten haben sich vor Beginn der<br />
Absatzveranstaltung zu legitimieren und eine Bankauskunft beizubringen. Die Belastung des<br />
Käufers erfolgt 15 Tage nach der jeweiligen Absatzveranstaltung. Der Käufer erhält die<br />
Abstammungspapiere nach Unterzeichnung der Lastschrift bzw. nach Erlegung eines<br />
Verrechnungsschecks im Marktbüro ausgehändigt.<br />
12. Eine Nichtabgabe des Tieres ist sofort nach dem Zuschlag durch Abwinken bekannt zu geben.<br />
13. Für Fohlen und Pferde wird eine Marktgebühr von 7 % plus 10 % MWSt. verrechnet.<br />
14. Die Marktgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn Pferde oder Fohlen im Ring nicht abgegeben,<br />
aber am Versteigerungsort frei verkauft werden. Als Grundlage für die Berechnung der Gebühr<br />
gilt in diesem Fall der erreichte Zuschlagspreis im Ring bzw. der vereinbarte Kaufpreis.<br />
15. Für Pferde ab 4 Jahren der Bewertungsklassen I und II gewährleistet der Verkäufer dem Käufer,<br />
dass diese charakterlich einwandfrei, eingefahren oder angeritten und beschlagssicher sind. Die<br />
Gewährleistungen sind gegenüber der Kommission bei der Klassifizierung zu leisten. Der<br />
Verkäufer verpflichtet sich diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.<br />
Falsche bzw. unrichtige Angaben stellen einen Verkaufsbetrug dar und können rechtlich verfolgt<br />
werden.<br />
16. Für Pferde der Verkaufsklasse V leistet der Verkäufer keinerlei Garantien. Die Bestimmungen im<br />
Punkt 8 sind nicht gültig.<br />
17. Abgabebestimmungen:<br />
Der Verkäufer ist verpflichtet, bei Überschreiten der angeführten Nettobeträge der jeweiligen<br />
Versteigerungskategorie, das Versteigerungstier abzugeben. Sollte er trotzdem abwinken, so ist<br />
er verpflichtet im Marktbüro nebenstehende Abgabengebühr zu entrichten:<br />
3-jährigeStuten, 4-9-jährige Stuten und 10j. und älteren Stuten der Versteigerungsklasse I:<br />
ab € 3.500,00 netto ansonsten Abgabe von € 250,00 zzgl. 10% Ust.<br />
Jährlinge und 2-jährige Stuten der Klasse I und die Klasse II bei allen Kategorien:<br />
ab € 3.000,00 netto ansonsten Abgabe von € 200,00 zzgl. 10% Ust.<br />
Fohlen<br />
ab € 2.500,00 netto ansonsten Abgabe von € 150,00 zzgl. 10% Ust.<br />
Bei einem Verkauf ab 10 Tage vor und bis 60 Tage nach der Versteigerung werden 7 %<br />
Marktgebühr zzgl. 10% Ust. vom vereinbarten Preis bzw. letztem Zuschlagspreis im Ring<br />
berechnet.<br />
18. Käuferprämien:<br />
Für Käufer, die Pferde zu besonders hohen Preisen ersteigern, zahlt der Verband eine<br />
Prämie, die anhand des Zuschlagspreises folgendermaßen berechnet wird:<br />
Fohlen:<br />
ab einem Kaufpreis von € 1.500,00 netto € 100,00 Prämie an den Käufer (inkl. 10% Ust.)<br />
Stuten:<br />
ab einem Kaufpreis von € 2.500,00 netto € 110,00 Prämie an den Käufer (inkl. 10% Ust.)<br />
ab einem Kaufpreis von € 3.600,00 netto € 220,00 Prämie an den Käufer (inkl. 10% Ust.)<br />
19. Die Bestimmungen gelten ausnahmslos für alle Verkäufer und Käufer auf den Fohlen- und<br />
Pferdeversteigerungen im Land Salzburg. Mit der Entgegennahme des Winkers erklärt sich der<br />
Käufer mit diesen Verkaufsbestimmungen einverstanden.<br />
- 2 -