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Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger, - Sand am Main

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<strong>Sand</strong> a. <strong>Main</strong> - 3 - Nr. 5/07<br />

Wer um den Zustand der Kreisstraßen<br />

weiß, muss berücksichtigen,<br />

dass auch noch andere Kommunen<br />

ihren Bedarf anmelden. Wenn die<br />

Freien <strong>Sand</strong>er Bürger wollen, dass<br />

die Maßnahme vorgezogen werden<br />

soll, dann müssen sie aber auch dazu<br />

sagen, dass die <strong>Sand</strong>er Bürger<br />

die Kosten für die Verbesserung der<br />

Fahrbahn in der Zeiler Straße selbst<br />

bezahlen müssen.<br />

Seit die Planung der <strong>Sand</strong>er Ortsmitte<br />

angegangen wird, die nicht nur<br />

aus dem Kirchplatz besteht, sondern<br />

von der Kreuzung bis zur <strong>Main</strong>gasse<br />

reicht, haben die Freien <strong>Sand</strong>er Bürger<br />

noch nicht einen konkreten Beitrag<br />

zur Gestaltung geleistet. Im Gegenteil:<br />

sie würdigen die Leistung<br />

derjenigen, die engagiert und zielstrebig<br />

mitgearbeitet haben, herab.<br />

Ihre Kritik <strong>am</strong> Bürgermeister trifft<br />

diese Personen genauso.<br />

Dabei gibt es, mit Ausnahme des<br />

Standortes für den Dorfbrunnen, keinen<br />

strittigen Punkt in der Planung.<br />

In das ursprüngliche Konzept des<br />

Architekten Joachim-Schmitz-Klopf,<br />

zu dem ja nicht nur der Kirchplatz,<br />

sondern auch die <strong>Main</strong>gasse gehört,<br />

sind viele Anregungen der Bürgerinnen<br />

und Bürger mit eingeflossen.<br />

Wer die Veränderungen in den einzelnen<br />

Planungsschritten verfolgt,<br />

erkennt, dass die Grundausrichtung<br />

beibehalten wurde, die Details aber<br />

den Wünschen der <strong>Sand</strong>er Bürgerinnen<br />

und Bürger angepasst wurde.<br />

Ich bin fest davon überzeugt, dass<br />

wir in zwei Jahren erkennen, dass<br />

Grundkonzeption und Detailplanung<br />

richtig waren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Bernhard Ruß<br />

1. Bürgermeister<br />

a) Ausbaubeitragssatzung<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

vom 24.04.2007 die Satzung<br />

über die Erhebung von Beiträgen zur<br />

Deckung des Aufwandes für die Herstellung,<br />

Anschaffung und Verbesserung<br />

bzw. Erneuerung von Straßen,<br />

Nebenplätzen, Parkplätzen, Grünanlagen<br />

und Kinderspielplätzen der<br />

Gemeinde <strong>Sand</strong> neu erlassen.<br />

Die Satzung wird durch Aushang im<br />

Amtskasten <strong>am</strong> Rathaus öffentlich<br />

bekanntgemacht und tritt <strong>am</strong> Tage<br />

nach ihrer <strong>am</strong>tlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Die neue Satzung kann ferner jederzeit<br />

zu den üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Gemeindeverwaltung eingesehen<br />

werden.<br />

b) Friedhofsgebührensatzung<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

vom 24.04.2007 die Satzung<br />

der Gemeinde <strong>Sand</strong> über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Benutzung<br />

ihrer Bestattungseinrichtungen<br />

im Neuen und Alten Friedhof geändert.<br />

Die Änderungssatzung wird nachstehend<br />

öffentlich bekanntgemacht:<br />

Die Änderungssatzung und die vollständige<br />

geänderte Satzung können<br />

jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Gemeindeverwaltung<br />

eingesehen werden.<br />

2. Änderung der Satzung der Gemeinde<br />

<strong>Sand</strong> über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Benutzung<br />

ihrer Bestattungseinrichtungen im<br />

”Neuen Friedhof” und ”Alten<br />

Friedhof” sowie die d<strong>am</strong>it im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

stehenden Amtshandlungen(Friedhofsgebührensatzung)<br />

vom 20.12.2001.<br />

Aufgrund von Art. 2 und 8 Abs. 1<br />

des Kommunalabgabengesetzes<br />

und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt<br />

die Gemeinde folgende Änderungssatzung:<br />

§ 1<br />

In § 5 werden im Absatz 1, Buchstaben<br />

a) bis e) die Beträge 51,13 EUR<br />

durch 52,46 EUR, 61,36 EUR durch<br />

62,95 EUR, 127,82 EUR durch<br />

131,13 EUR, 143,16 EUR durch<br />

146,86 EUR, 10,23 EUR durch 10,50<br />

EUR, 20,45 EUR durch 20,98 EUR<br />

und der Betrag 40,90 EUR durch<br />

41,96 EUR ersetzt.<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt <strong>am</strong> Tage<br />

nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

<strong>Sand</strong> a. <strong>Main</strong>, den 21. Mai 2007<br />

Gemeinde <strong>Sand</strong> a. <strong>Main</strong><br />

R u ß<br />

1. Bürgermeister<br />

c) Satzung über die<br />

öffentliche Bestattungseinrichtung<br />

”Neuer Friedhof”<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

vom 24.04.2007 die Satzung<br />

über die öffentliche Bestattungseinrichtung<br />

”Neuer Friedhof” der Gemeinde<br />

<strong>Sand</strong> a. <strong>Main</strong> geändert.<br />

Die Änderungssatzung wird nachstehend<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Änderungssatzung und die vollständige<br />

geänderte Satzung können<br />

jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Gemeindeverwaltung<br />

eingesehen werden.<br />

2. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die öffentliche Bestattungseinrichtung<br />

”Neuer Friedhof”<br />

der Gemeinde <strong>Sand</strong> a. <strong>Main</strong><br />

(Friedhofs- und Bestattungssatzung)<br />

vom 28.09.2001<br />

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1<br />

Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung<br />

erlässt die Gemeinde für<br />

den ”Neuen Friedhof” folgende Änderungssatzung:<br />

§ 1<br />

1. In § 9 Satz 1 erhält Ziff. 3 folgende<br />

Fassung:<br />

3. Urnengrabstätten (§§ 12 und<br />

12 a) Urnenwand, Urnennische<br />

oder Urnenerdstätten<br />

2. In § 9 Satz1 wird folgende Ziff. 4<br />

neu angefügt:<br />

4. Ehrengrabstätten (§ 12 b), Ehrengräber<br />

3. Folgender § 12 b wird neu eingefügt:<br />

§ 12 b<br />

Ehrengräber<br />

(1) Ehrengräber sind Grabstätten für<br />

Erdbestattungen, die vom Gemeinderat<br />

beschlussmäßig auf Dauer für<br />

Ehrenbürger im Todesfalle vergeben<br />

werden.<br />

Der Nutzungsberechtigte erhält eine<br />

Graburkunde.<br />

(2) Weitere Bestattungen im Ehrengrab<br />

werden zugelassen. Bestattet<br />

werden dürfen der jeweilige Ehepartner<br />

und dessen ledige Kinder.<br />

(3) Die Grabplatzbenutzungsgebühr<br />

und die Gebühr für zukünftige Verlängerungen<br />

von Grabnutzungsrechten<br />

des Ehrenbürgers übernimmt die<br />

Gemeinde <strong>Sand</strong> a. <strong>Main</strong> unabhängig<br />

davon, ob der Ehrenbürger in einem<br />

Ehrengrab nach § 12 b, Abs. 1 Satz<br />

1 oder in einem anderen Grab ( § 9<br />

S. 1. Z.1-3) bestattet wird.

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