Erdbau-Maschinen M 250
Erdbau-Maschinen M 250
Erdbau-Maschinen M 250
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Vertrauen ist<br />
gut ...!<br />
Kontrolle ist<br />
besser!<br />
Wartung, Reparatur, Überprüfung Wartung, Reparatur, Überprüfung<br />
Wartung, Reparatur, Überprüfung<br />
Wartung, Reparatur<br />
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind die Hinweise<br />
des Erzeugers bzw. Händlers einzuhalten.<br />
Überprüfung<br />
Fahrzeuge sind, soweit nicht eine Überprüfung oder Begutachtung<br />
nach dem Kraftfahrgesetz 1967 notwendig ist, mindestens<br />
einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung zu<br />
unterziehen. Über die Prüfung sind Vormerke zu führen.<br />
Diese Prüfungen sind durch geeignete, fachkundige und<br />
hiezu berechtigte Personen durchzuführen. Vor Beginn jeder<br />
Arbeitsschicht hat der <strong>Maschinen</strong>führer die Funktion der<br />
Bedienungseinrichtungen zu prüfen. Der <strong>Maschinen</strong>führer<br />
hat festgestellte Mängel sofort zu melden, bei Wechsel des<br />
<strong>Maschinen</strong>führers auch dem Ablöser. <strong>Erdbau</strong>maschinen,<br />
die Mängel aufweisen, müssen bis zur Beseitigung dieser<br />
Mängel außer Betrieb gestellt werden.<br />
Abnahmeprüfung bei Hebezeugeinsatz<br />
<strong>Erdbau</strong>maschinen im Hebezeugeinsatz müssen durch einen<br />
Ziviltechniker des hierfür in Betracht kommenden Fachgebietes<br />
oder durch ein Organ des Technischen Überwachungsvereines<br />
(TÜV) vor der erstmaligen Verwendung<br />
oder nach größeren Reparaturen überprüft werden.<br />
Wiederkehrende Prüfung bei Hebezeugeinsatz<br />
Ferner muss das Gerät mindestens einmal jährlich durch<br />
obgenannte oder fachkundige Personen auf seinen ordnungsgemäßen<br />
Zustand überprüft werden.<br />
Über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen, die an<br />
der Arbeitsstelle des Gerätes zur Einsichtnahme bereitzuhalten<br />
sind (Prüfbuch).<br />
Prüfung vor jedem Hebezeugeinsatz<br />
Vor dem Hebezeugeinsatz hat der <strong>Maschinen</strong>führer auch<br />
die Funktion der dafür erforderlichen Sicherheitseinrichtungen,<br />
z. B. selbsttätige Bremsen, Warn- oder Abschalteinrichtungen,<br />
zu prüfen.<br />
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