1,76 MB - Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
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WASSERVERBRAUCH<br />
WASSERZÄHLER<br />
LAUFEND ÜBERPRÜFEN<br />
Bei der jährlichen Wasserzählerablesung und der Endabrechnung<br />
der Wasser- und Kanalgebühren werden <strong>im</strong>mer<br />
wieder Mehrverbräuche, welche auf Rohrbrüche, undichte<br />
WC-Anlagen, defekte Boilersicherheitsventile, ... zurückzuführen<br />
sind, festgestellt.<br />
Es wird empfohlen, mehrmals jährlich die Wasserzähler<br />
zu kontrollieren. Sollten Abweichungen be<strong>im</strong> Wasserverbrauch<br />
festgestellt werden, bitte Wasserwart Josef Berger<br />
(0664 / 21 45 223) verständigen, damit die Ursache der Abweichung<br />
festgestellt werden kann.<br />
Bei einem Wassermehrverbrauch, welcher erst bei der jährlichen<br />
Wasserzählerablesung festgestellt wird und der z.B.<br />
auf ein undichtes Sicherheitsventil be<strong>im</strong> Boiler, oder einem<br />
Rohrbruch in der Gartenleitung, ... zurückzuführen ist, besteht<br />
kein Anspruch auf Nachlass bei der Wasser- und Kanalgebühr.<br />
Dieser Mehrverbrauch liegt <strong>im</strong> Verantwortungsbereich des<br />
Objekteigentümers und hätte durch entsprechende Sorgfaltspflicht<br />
jederzeit wahrgenommen und beseitigt werden<br />
können. Deshalb wird ersucht den Wasserzähler 1x <strong>im</strong><br />
Monat zu kontrollieren.<br />
LAND OÖ<br />
MUTTER-KIND-ZUSCHUSS<br />
Wann kann ich den Zuschuss beantragen?<br />
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung<br />
des 2. bzw. 5. Lebensjahres gestellt werden.<br />
Höhe<br />
Gesamt 370 Euro.<br />
Dieser Betrag wird in zwei Raten zu 185 Euro ausbezahlt<br />
(nach Vollendung des 2. Lebensjahres und nach Vollendung<br />
des 5. Lebensjahres).<br />
Voraussetzungen<br />
Durchführung aller <strong>im</strong> Mutter-Kind-Pass vorgesehenen<br />
Untersuchungen und Impfungen gemäß MKP-VO und Bestätigung<br />
dieser durch einen Arzt.<br />
Die Wohnsitzgemeinde muss auf dem Antragsformular den<br />
Hauptwohnsitz bestätigen.<br />
Der Antragsteller betreut das Kind überwiegend selbst und<br />
wohnt mit dem Kind <strong>im</strong> selben Haushalt.<br />
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Antrages den<br />
Hauptwohnsitz in OÖ haben oder <strong>im</strong> Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
einer Erwerbstätigkeit in OÖ nachgehen.<br />
KARL LEONHARTSBERGER<br />
EU-PASSBILD-SET<br />
UM EUR 9,99<br />
EU taugliches Passbild-Set bestehend aus:<br />
4 Passbilder für Reisepass, Ausweis, ...<br />
Sofort zum Mitnehmen!<br />
Sonntag, 10. Juni 2012 - 10:00 - 12:00 Uhr<br />
Hauptschule <strong>Waldhausen</strong> - Eingang Turnsaal<br />
VERKEHRSSICHERHEIT<br />
STRAUCHSCHNITT ENTLANG<br />
ÖFFENTLICHER STRASSEN<br />
Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert:<br />
Äste, Sträucher oder Hecken<br />
entlang eines Gehsteiges bis zur Grundgrenze auf<br />
einer Höhe von 2,50 m und<br />
entlang einer Straße 0,75 m vom Bankett entfernt und<br />
bis auf eine Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden.<br />
Laut StVO dürfen Äste von Bäumen, Sträucher, Hecken und<br />
dergleichen nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen<br />
bzw. die freie Sicht behindern. Durch überhängende Äste<br />
kommt es bei der Benützung der Gehsteige und Straßen,<br />
z.B. be<strong>im</strong> Abholen der Mülltonnen zu Behinderungen und<br />
fallweise Beschädigungen der Fahrzeuge. Für Schäden an<br />
den Fahrzeugen werden die Grundeigentümer verantwortlich<br />
gemacht.<br />
Beachten Sie be<strong>im</strong> Rückschnitt, dass Pflanzen <strong>im</strong>mer zum<br />
Licht rasch nachwachsen. Denken Sie an unsere Mitarbeiter<br />
und die Firmen, die sich bemühen Ihre Arbeit ordnungsgemäß<br />
zu erledigen bzw. zu Ihrer Zufriedenheit durchzuführen.<br />
Um einer Mithaftung bei Unfällen und Beschädigungen zu<br />
entgehen sind diese Maßnahmen des Rückschnittes unbedingt<br />
einzuhalten bzw. vom Grundeigentümer zu veranlassen.<br />
Ein gefahrloses Benützen der Straßen, Wege und<br />
Gehsteige insbesondere der Zu- und Ausfahrten sowie bei<br />
Kreuzungen hilft jedem.<br />
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