HuPF Teil 3 (08.99) Feuerwehrjacke Ergänzung 11/2010 ...
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<strong>HuPF</strong> <strong>Teil</strong> 3 (<strong>08.99</strong>) <strong>Feuerwehrjacke</strong> <strong>Ergänzung</strong> <strong>11</strong>/<strong>2010</strong><br />
Nach Abschluss der Prüfung darf das Filtrierpapier keine Braunfärbung<br />
aufweisen.<br />
2.10.2 Ösen<br />
Metall-Ösen, Innendurchmesser ca. 8 mm, korrosionsbeständig für die Jacke.<br />
Prüfung der Korrosionsbeständigkeit nach Abschnitt 2.10.1.<br />
2.10.3 Nähgarn und Nahtfestigkeit<br />
Zur Verarbeitung ist ein vom Hersteller des Obermaterials empfohlenes<br />
Nähgarn zu verwenden. Eine Herstellerbescheinigung nach DIN 50 049 ist<br />
vorzulegen. Im verarbeiteten Zustand sind die Anforderungen Abschnitt 2.4<br />
(Brennverhalten) zu erfüllen.<br />
Die Anforderungen der DIN EN ISO <strong>11</strong>612 (05.09), Abschnitt 6.5.4 (Nahtfestigkeit)<br />
sind zu erfüllen.<br />
2.10.4 Kletthaftband<br />
Es sind schwerentflammbare Kletthaftverschlüsse zu verwenden.<br />
Die Kletthaftverschlüsse müssen die Anforderungen der Vertikalprüfmethode<br />
nach FAR 25.853 b erfüllen.<br />
2.10.5 Warn- und Reflexausstattung<br />
Die <strong>Feuerwehrjacke</strong> kann optional mit Warn- und Reflexstreifen ausgestattet<br />
werden.<br />
Die Warn- und Reflexausstattung kann entsprechend der Herstellungs- und<br />
Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung (<strong>HuPF</strong>)<br />
<strong>Ergänzung</strong> 09/06, <strong>Teil</strong> 1 (Feuerwehrüberjacke) angebracht werden.<br />
Die Anordnung der Streifen versteht sich als Mindestvorgabe.<br />
Zur Verwendung von Warnwesten ist das DGUV- Rundschreiben Prävention<br />
371/2008 vom 22.10.2008/<strong>Ergänzung</strong> zu 044/2008 vom 06.02.2008 zu<br />
beachten.<br />
Die Anforderungen der EN 469:2005, Anhang B Anforderung an die Wahrnehmbarkeit,<br />
sind zu erfüllen. Die geforderte Fläche ist durch die <strong>HuPF</strong> <strong>Ergänzung</strong><br />
09/06, <strong>Teil</strong> 1 (Feuerwehrüberjacke) gegebenenfalls in Kombination<br />
mit einer entsprechend ausgestatteten Feuerwehrhose <strong>HuPF</strong> <strong>Teil</strong> 2 sichergestellt.<br />
Das retroreflektierende Material zur Erreichung der Nachtauffälligkeit muss<br />
im Neuzustand der DIN EN 471:2008, Tabelle 5 und nach 10 Wäschen noch<br />
der DIN EN 471:2008, Abschnitt 6.2 entsprechen.<br />
Das fluoreszierende Material zur Erreichung der Tagesauffälligkeit muss<br />
den Anforderungen an die Farbe DIN EN 471:2008, Tabelle 2 im Neuzustand<br />
und nach 10 Wäschen und nach Xenon-Bestrahlung gemäß DIN EN<br />
471:2008, Abschnitt 5.2 entsprechen.<br />
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