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<strong>HVR</strong>-<strong>Info</strong> Nr. 11 Handball-Verband Rheinhessen<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen dieses Urteil ist die gebührenpflichtige Berufung zulässig. Sie muss innerhalb von 14 Tagen nach<br />

Zustellung bzw. Veröffentlichung in einfacher Ausfertigung, unterschrieben von einem Vorstandsmitglied und<br />

<strong>de</strong>m Abteilungsleiter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Vertreter, unter Beifügung <strong>de</strong>s Zahlungsnachweises über die<br />

Berufungsgebühr durch Einschreiben beim Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Verbandsgerichtes <strong>HVR</strong><br />

Michael Krolla, Im Rheinblick 33, 55411 Bingen<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong>de</strong>s <strong>HVR</strong>, Rheinallee 1, 55116 Mainz, eingereicht wer<strong>de</strong>n<br />

Mainz, <strong>de</strong>n 18.11.2012<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r Beisitzer Beisitzer<br />

gez. Besch gez. Koch gez. Krolla<br />

Das Urteil wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Beteiligten am 29.11.2012 per e-Mail bekannt gegeben.<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r VSpG<br />

gez. Besch<br />

Datum: 06.12.2012 Seite 5

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