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Umsetzung Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen - Hünfeld

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Ablauf der Kamerabefahrung / Einschränkungen<br />

Einschr nkungen<br />

- Eigenbetrieb bestimmt Zeitpunkt der TV – Befahrung<br />

- Erstbefahrung erfolgt vom Hauptkanal aus<br />

- Begrenzung der gebührenfinanzierten TV - Befahrung auf:<br />

- bis 50 m Gesamtlänge bei Grundstücksgrößen < 1.800 m2<br />

- proportionale Erhöhung (pro 300 m2 - weitere 10 m enthalten)<br />

- max. 100 m Gesamtlänge (Grundstücksgrößen ab 3.000 m2)<br />

- Behinderungen oder Schäden (Abbruch der Inspektion)<br />

- Schadensbehebung mit anschließender Zweitbefahrung der<br />

Zuleitungskanäle erfolgt auf Kosten <strong>des</strong> Eigentümers<br />

- Prüfung und Auswertung der Kamerabefahrung inkl. der Ausarbeitung<br />

möglicher Sanierungskonzepte erfolgt vom Eigenbetrieb<br />

- Zeitplan / Frist zur <strong>Umsetzung</strong> möglicher Erneuerungen oder<br />

punktueller Sanierungen wird vom Eigenbetrieb festgelegt<br />

- Wiederholungsintervall von 30 Jahren (bei ordnungsgemäßem Zustand)

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