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1. Erster doppischer Konzern-Haushalt in der Stadt Hün- feld

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Ich verweise <strong>in</strong>sofern zunächst auf den Strukturwandel im E<strong>in</strong>zelhandel,<br />

<strong>der</strong> gerade kle<strong>in</strong>e Mittelzentren beson<strong>der</strong>s hart trifft. Wir<br />

wollen wir durch das sogenannte CIMA-Gutachten Hilfen für die<br />

Entscheidungen zur Zukunftsausrichtung unseres <strong>Stadt</strong>zentrums<br />

erhalten. Hierfür f<strong>in</strong>den Sie, nach erfolgter positiver Klärung <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>fähigkeit, im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>sanierung e<strong>in</strong>en entsprechenden<br />

<strong>Haushalt</strong>sansatz.<br />

Zur Bedeutung <strong>der</strong> künftigen Qualität <strong>der</strong> Außenstelle <strong>der</strong> Kreisverwaltung<br />

<strong>in</strong> <strong>Hün</strong><strong>feld</strong> bedarf es an dieser Stelle ke<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en<br />

Ausführungen. Die von <strong>der</strong> CDU e<strong>in</strong>gebrachte und e<strong>in</strong>stimmig<br />

verabschiedete Resolution bezieht sich auf dieses Thema.<br />

Ich kann nur aus <strong>der</strong> Sicht des Magistrats bekräftigen: Hier geht es<br />

um e<strong>in</strong>e bedeutsame Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit unserer<br />

<strong>Stadt</strong>, als Mittelzentrum für das <strong>Hün</strong>fel<strong>der</strong> Land.<br />

Falsch ist die E<strong>in</strong>schätzung, wonach dies ke<strong>in</strong>e Rechtsfrage sei. Der<br />

Verwaltungsgerichtshof hat e<strong>in</strong>deutig den Charakter solcher<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungsverträge als e<strong>in</strong>e Quelle konstitutiven Rechts<br />

bestätigt. Nicht zutreffend ist es auch, wenn <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck entstanden<br />

ist, <strong>der</strong> Regierungspräsident sehe <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e rechtlich ungebundene<br />

Gestaltungsfreiheit des Landkreises trotz bestehendem<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungsvertrag.<br />

Vielmehr hatte das geme<strong>in</strong>same Rechtsgespräch beim Regierungspräsidenten<br />

mit den Kollegen Hohmann, Körbel und Trabert e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>deutiges Ergebnis. Der Regierungspräsident hat die genannte<br />

Entscheidung des VGH bestätigt und se<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Presse zitierten<br />

Rechtsausführungen unter den Vorbehalt e<strong>in</strong>es Nachweises <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Unzumutbarkeit durch den Kreis gestellt, bezogen<br />

auf die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Altkreis-Bürgermeister zur zeitgemäßen<br />

Ausgestaltung <strong>der</strong> Nebenstelle.<br />

Die klare Aussage des Regierungspräsidenten am Schluss des<br />

Gespräches lautete: „... Bei fehlen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>igung müssen vom Landkreis<br />

Zahlen und Fakten auf den Tisch ..“ .<br />

Nachdem aus diesem Gespräch unvollständig berichtet wurde, muss<br />

ich dies klarstellen.

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