1. Erster doppischer Konzern-Haushalt in der Stadt Hün- feld
1. Erster doppischer Konzern-Haushalt in der Stadt Hün- feld
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Ich verweise <strong>in</strong>sofern zunächst auf den Strukturwandel im E<strong>in</strong>zelhandel,<br />
<strong>der</strong> gerade kle<strong>in</strong>e Mittelzentren beson<strong>der</strong>s hart trifft. Wir<br />
wollen wir durch das sogenannte CIMA-Gutachten Hilfen für die<br />
Entscheidungen zur Zukunftsausrichtung unseres <strong>Stadt</strong>zentrums<br />
erhalten. Hierfür f<strong>in</strong>den Sie, nach erfolgter positiver Klärung <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>fähigkeit, im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>sanierung e<strong>in</strong>en entsprechenden<br />
<strong>Haushalt</strong>sansatz.<br />
Zur Bedeutung <strong>der</strong> künftigen Qualität <strong>der</strong> Außenstelle <strong>der</strong> Kreisverwaltung<br />
<strong>in</strong> <strong>Hün</strong><strong>feld</strong> bedarf es an dieser Stelle ke<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en<br />
Ausführungen. Die von <strong>der</strong> CDU e<strong>in</strong>gebrachte und e<strong>in</strong>stimmig<br />
verabschiedete Resolution bezieht sich auf dieses Thema.<br />
Ich kann nur aus <strong>der</strong> Sicht des Magistrats bekräftigen: Hier geht es<br />
um e<strong>in</strong>e bedeutsame Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit unserer<br />
<strong>Stadt</strong>, als Mittelzentrum für das <strong>Hün</strong>fel<strong>der</strong> Land.<br />
Falsch ist die E<strong>in</strong>schätzung, wonach dies ke<strong>in</strong>e Rechtsfrage sei. Der<br />
Verwaltungsgerichtshof hat e<strong>in</strong>deutig den Charakter solcher<br />
Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungsverträge als e<strong>in</strong>e Quelle konstitutiven Rechts<br />
bestätigt. Nicht zutreffend ist es auch, wenn <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck entstanden<br />
ist, <strong>der</strong> Regierungspräsident sehe <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e rechtlich ungebundene<br />
Gestaltungsfreiheit des Landkreises trotz bestehendem<br />
Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungsvertrag.<br />
Vielmehr hatte das geme<strong>in</strong>same Rechtsgespräch beim Regierungspräsidenten<br />
mit den Kollegen Hohmann, Körbel und Trabert e<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>deutiges Ergebnis. Der Regierungspräsident hat die genannte<br />
Entscheidung des VGH bestätigt und se<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Presse zitierten<br />
Rechtsausführungen unter den Vorbehalt e<strong>in</strong>es Nachweises <strong>der</strong><br />
wirtschaftlichen Unzumutbarkeit durch den Kreis gestellt, bezogen<br />
auf die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Altkreis-Bürgermeister zur zeitgemäßen<br />
Ausgestaltung <strong>der</strong> Nebenstelle.<br />
Die klare Aussage des Regierungspräsidenten am Schluss des<br />
Gespräches lautete: „... Bei fehlen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>igung müssen vom Landkreis<br />
Zahlen und Fakten auf den Tisch ..“ .<br />
Nachdem aus diesem Gespräch unvollständig berichtet wurde, muss<br />
ich dies klarstellen.