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POSTSKRIPTUM - Gemeinde Ichtershausen

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> - 2- Nr. 13/2011<br />

Beschlussübersicht<br />

des Haupt- und Finanzausschusses 01.12.2011<br />

Beschluss-Nr. HA-029/11<br />

Bestätigung der Tagesordnung der 7. öffentlichen Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

7 anwesende Mitglieder<br />

7 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltung<br />

Beschluss-Nr. HA-030/11<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> vergibt als Geste des Dankes<br />

und der Anerkennung den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehren<br />

für die Einsatzmannschaften folgende Prämien:<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Ichtershausen</strong> 350,00 EUR<br />

Freiwilligen Feuerwehr Eischleben 250,00 EUR<br />

Freiwilligen Feuerwehr Rehestädt 200,00 EUR<br />

Freiwilligen Feuerwehr Thörey 200,00 EUR<br />

Die Summen für die Einsatzmannschaften werden im würdigen<br />

Rahmen in den jeweiligen Jahreshauptversammlungen<br />

überreicht.<br />

2. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses<br />

beauftragt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

7 anwesende Mitglieder<br />

7 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltung<br />

Beschluss-Nr. HA-031/11<br />

Zwischen dem Haupt- und Finanzausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong><br />

und der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung<br />

für die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 13.12.2011<br />

wird das Benehmen hergestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

7 anwesende Mitglieder<br />

7 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltung<br />

Beschlussübersicht<br />

Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss<br />

06.12.2011<br />

Beschluss-Nr. BA-028/11<br />

Der Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Ichtershausen</strong> bestätigt die Tagesordnung für die 3. öffentliche<br />

Sitzung am 06.12.2011.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 anwesende Mitglieder<br />

6 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltung<br />

Protokollbeschluss:<br />

Der Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Ichtershausen</strong> stimmt der Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

auf dem Flurstück, Gemarkung Eischleben, Flur 1, Flurstück Nr.<br />

646/2 zu. Grundlage bildet der § 35 (2) BauGB.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

7 anwesende Mitglieder<br />

7 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltung<br />

Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Ichtershausen</strong><br />

Drucksache-Nr.: 087/11<br />

Beschluss-Nr.: 085/11<br />

Ausfertigungsdatum: 08.11.2011<br />

Beschluss<br />

In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

07.11.2011 Folgendes beschlossen:<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> erlässt die<br />

Hebesatz-Satzung 2012.<br />

2. Die Hebesatz-Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

3. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

4. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses<br />

beauftragt.<br />

5. Der Beschluss und die Satzung sind nach der rechtsaufsichtlichen<br />

Würdigung im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong><br />

bekannt zu machen.<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates von der Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzl. Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>räte:...........................................17<br />

somit stimmberechtigte <strong>Gemeinde</strong>räte:....................................17<br />

anwesende <strong>Gemeinde</strong>räte:.......................................................15<br />

davon Stimmberechtigte: ..........................................................15<br />

Ja-Stimmen:..............................................................................15<br />

Nein-Stimmen:............................................................................ -<br />

Stimmenthaltungen:.................................................................... -<br />

Möller<br />

Bürgermeister<br />

Platz<br />

Schriftführerin<br />

Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Ichtershausen</strong><br />

Festsetzung der Grundsteuer 2012<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 07.11.2011 die Hebesätze der Grundsteuer A<br />

auf 300 v.H. und B auf 300 v.H. für das Kalenderjahr 2012<br />

festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 ist damit keine<br />

Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von<br />

Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet<br />

wird.<br />

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage<br />

(Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung<br />

nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />

gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />

- GrStG - vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember<br />

2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr<br />

2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten<br />

Höhe festgesetzt.<br />

Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Grundabgabenbescheiden<br />

festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuern<br />

sind an den in zuletzt ergangenen Steuerbescheid genannten<br />

Fälligkeitstagen auf ein Konto der <strong>Gemeinde</strong>kasse zu<br />

überweisen. Soweit der <strong>Gemeinde</strong>kasse Abbuchungsauftrag<br />

erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits<br />

geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet.<br />

Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong>, während der allgemeinen<br />

Dienststunden eingesehen werden.<br />

2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die<br />

Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und<br />

Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage<br />

gemäß § 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung<br />

für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag<br />

der Grundsteuer abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG).

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