POSTSKRIPTUM - Gemeinde Ichtershausen
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> - 2- Nr. 13/2011<br />
Beschlussübersicht<br />
des Haupt- und Finanzausschusses 01.12.2011<br />
Beschluss-Nr. HA-029/11<br />
Bestätigung der Tagesordnung der 7. öffentlichen Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
7 anwesende Mitglieder<br />
7 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltung<br />
Beschluss-Nr. HA-030/11<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> vergibt als Geste des Dankes<br />
und der Anerkennung den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehren<br />
für die Einsatzmannschaften folgende Prämien:<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Ichtershausen</strong> 350,00 EUR<br />
Freiwilligen Feuerwehr Eischleben 250,00 EUR<br />
Freiwilligen Feuerwehr Rehestädt 200,00 EUR<br />
Freiwilligen Feuerwehr Thörey 200,00 EUR<br />
Die Summen für die Einsatzmannschaften werden im würdigen<br />
Rahmen in den jeweiligen Jahreshauptversammlungen<br />
überreicht.<br />
2. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses<br />
beauftragt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
7 anwesende Mitglieder<br />
7 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltung<br />
Beschluss-Nr. HA-031/11<br />
Zwischen dem Haupt- und Finanzausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong><br />
und der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung<br />
für die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 13.12.2011<br />
wird das Benehmen hergestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
7 anwesende Mitglieder<br />
7 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltung<br />
Beschlussübersicht<br />
Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss<br />
06.12.2011<br />
Beschluss-Nr. BA-028/11<br />
Der Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Ichtershausen</strong> bestätigt die Tagesordnung für die 3. öffentliche<br />
Sitzung am 06.12.2011.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 anwesende Mitglieder<br />
6 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltung<br />
Protokollbeschluss:<br />
Der Bau-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Ichtershausen</strong> stimmt der Errichtung eines Einfamilienhauses<br />
auf dem Flurstück, Gemarkung Eischleben, Flur 1, Flurstück Nr.<br />
646/2 zu. Grundlage bildet der § 35 (2) BauGB.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
7 anwesende Mitglieder<br />
7 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltung<br />
Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>Ichtershausen</strong><br />
Drucksache-Nr.: 087/11<br />
Beschluss-Nr.: 085/11<br />
Ausfertigungsdatum: 08.11.2011<br />
Beschluss<br />
In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
07.11.2011 Folgendes beschlossen:<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> erlässt die<br />
Hebesatz-Satzung 2012.<br />
2. Die Hebesatz-Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
3. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
4. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses<br />
beauftragt.<br />
5. Der Beschluss und die Satzung sind nach der rechtsaufsichtlichen<br />
Würdigung im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong><br />
bekannt zu machen.<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates von der Beratung und Abstimmung<br />
ausgeschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzl. Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>räte:...........................................17<br />
somit stimmberechtigte <strong>Gemeinde</strong>räte:....................................17<br />
anwesende <strong>Gemeinde</strong>räte:.......................................................15<br />
davon Stimmberechtigte: ..........................................................15<br />
Ja-Stimmen:..............................................................................15<br />
Nein-Stimmen:............................................................................ -<br />
Stimmenthaltungen:.................................................................... -<br />
Möller<br />
Bürgermeister<br />
Platz<br />
Schriftführerin<br />
Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Ichtershausen</strong><br />
Festsetzung der Grundsteuer 2012<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 07.11.2011 die Hebesätze der Grundsteuer A<br />
auf 300 v.H. und B auf 300 v.H. für das Kalenderjahr 2012<br />
festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 ist damit keine<br />
Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von<br />
Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet<br />
wird.<br />
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage<br />
(Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung<br />
nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />
gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />
- GrStG - vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember<br />
2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr<br />
2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten<br />
Höhe festgesetzt.<br />
Die Grundsteuer wird mit den zuletzt erteilten Grundabgabenbescheiden<br />
festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuern<br />
sind an den in zuletzt ergangenen Steuerbescheid genannten<br />
Fälligkeitstagen auf ein Konto der <strong>Gemeinde</strong>kasse zu<br />
überweisen. Soweit der <strong>Gemeinde</strong>kasse Abbuchungsauftrag<br />
erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits<br />
geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet.<br />
Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ichtershausen</strong>, während der allgemeinen<br />
Dienststunden eingesehen werden.<br />
2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die<br />
Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und<br />
Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage<br />
gemäß § 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung<br />
für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag<br />
der Grundsteuer abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG).