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Neubau Wohnüberbauung Triemli - Baugenossenschaft ...

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<strong>Neubau</strong>projekt <strong>Wohnüberbauung</strong><br />

Zelgli in<br />

Unterengstringen und<br />

Schlieren blockiert<br />

Visualisierung:<br />

Bünzli & Courvoisier<br />

Architekten<br />

An der ausserordentlichen Generalversammlung<br />

der <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

Sonnengarten vom 16. November 2006<br />

haben die Genossenschafterinnen und<br />

Genossenschafter dem <strong>Neubau</strong>projekt<br />

Zelgli zugestimmt und einen Baukredit<br />

von Fr. 13 490 000.– bewilligt. In der<br />

Folge haben die aus einem Architekturwettbewerb<br />

unter fünf Planern<br />

hervorgegangenen Gewinner, die Architekten<br />

Samuel Bünzli und Simon<br />

Courvoisier, Zürich, die Projektierung<br />

von drei Häusern mit je acht Wohnungen<br />

aufgenommen. Die geplante<br />

BGS-Überbauung ist schon deshalb<br />

nicht ganz alltäglich, weil das Projekt<br />

auf das Gebiet von zwei verschiedenen<br />

politischen Gemeinden – Schlieren und<br />

Unterengstringen – zu liegen kommt.<br />

Das Problem ist, dass beide Gemeinden<br />

unterschiedliche Bau- und Zonenordnungen<br />

haben. Während das Pro-<br />

jekt gemäss Schlieremer Bauordnung<br />

regelkonform wäre, hat Unterengstringen<br />

die Höhe der geplanten Gebäude<br />

und die Baumasse, bzw. die Dachform<br />

als nicht bau- und zonenkonform beurteilt<br />

und eine Baubewilligung verweigert.<br />

Gegen den Unterengstringer<br />

Entscheid hat der Vorstand der <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

Sonnengarten Rekurs<br />

eingelegt, der aber von der zuständigen<br />

Baurekurskommission I des Kantons<br />

Zürich abgelehnt wurde. Diesen<br />

erstinstanzlichen Entscheid hat der<br />

Vorstand an das kantonale Verwaltungsgericht<br />

weitergezogen, welches<br />

nun mit Entscheid vom 5. August 2009<br />

den Rekurs ebenfalls abgewiesen hat.<br />

Gegenwärtig prüft der Vorstand nach<br />

Rücksprache mit den planenden Architekten<br />

und einem ausgewiesenen<br />

Baujuristen seine Handlungsoptionen.<br />

Wir werden Sie, geschätzte Genossenschafterinnen<br />

und Genossenschafter,<br />

so bald als möglich über das weitere<br />

Vorgehen orientieren.

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