26.09.2012 Aufrufe

Entwurf, 21.9.07 - 1 - -

Entwurf, 21.9.07 - 1 - -

Entwurf, 21.9.07 - 1 - -

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für die Herstellung einer Rekultivierungsschicht muss<br />

eine Dokumentation vorliegen, die ausreichende Informationen über die bodenkundliche Eignung und die<br />

Qualität der verwendeten Abfälle enthält. Weiters ist der fachgerechte Einbau als Voraussetzung für die<br />

Erfüllung der relevanten Bodenfunktionen (zB können Verdichtungen beim Aufbringen des Materials zu<br />

Beeinträchtigungen des Luft- und Wasserhaushaltes und der Filterfunktion führen) zu dokumentieren.<br />

5 QUALITÄTSSICHERUNG<br />

Vorgaben zur Installierung eines Qualitätssicherungssystems sind in Abhängigkeit des Projektes aus der<br />

demonstrativen Aufzählung allgemeiner Anforderungen gemäß Kapitel 5.1 abzuleiten. Die besonderen<br />

Anforderungen gemäß Kapitel 5.2 sind jedenfalls einzuhalten.<br />

5.1 Allgemeine Anforderungen<br />

a) Festlegung materialtechnologischer Vorgaben zu allen Produkten und Naturstoffen, die in den<br />

einzelnen Bauteilen Verwendung finden.<br />

b) Festlegung von Vorgaben zur Bauausführung des gesamten Vorhabens oder für einzelne Abschnitte,<br />

zB<br />

– Vorbereitung/Verbesserung des natürlichen Untergrundes,<br />

– zeitliche Abfolge von Arbeitsvorgängen,<br />

– Art des Einbaues der vorgesehenen Baumaterialien,<br />

– Verwendung von Geräten für Einzelkomponenten,<br />

– technische Einbaubedingungen.<br />

c) Festlegung von Vorgaben zur Überwachung der Bauausführung, bezogen auf Baumaterialien und<br />

Baumaßnahmen zB<br />

– Prüfparameter,<br />

– Prüfverfahren,<br />

– Materialanforderungen,<br />

– Prüfraster (zeitlich, räumlich, mengenmäßig),<br />

– zeitliche Abwicklung,<br />

– Vorgangsweise bei Nichterreichen der Anforderungen.<br />

d) Festlegung der Verantwortlichkeiten für die Durchführung und die Überwachung der Prüfungen<br />

gemäß lit. a bis c (Eigen- und Fremdüberwachung).<br />

5.2 Besondere Anforderungen<br />

a) Für mineralische Dichtungsschichten (Basis- und Oberflächendichtung) und für Flächendrainagen<br />

sind Eignungs-, Kontroll- und Abnahmeprüfungen gemäß ÖNORM S 2074-2 „Geotechnik im<br />

Deponiebau – Teil 2: Erdarbeiten“, Punkt 6 bis 8, ausgegeben am 1. September 2004, vorzunehmen.<br />

Ein Probefeld zum Nachweis der Eignung der Herstellungsverfahren für die mineralische<br />

Basisdichtung ist anzulegen. Das Probefeld darf nicht Bestandteil der späteren Abdichtung sein.<br />

Kontroll- und Abnahmeprüfungen bei mineralischen Dichtungsschichten sind für jede verdichtete<br />

Lage, vor Einbau der darauf folgenden Lage oder einer Kunststoffdichtungsbahn, durchzuführen.<br />

b) Mineralische Dichtungsschichten dürfen nicht bei Wetterlagen hergestellt werden, die einer<br />

Einhaltung der Einbaukriterien entgegenstehen. Die fertig gestellte mineralische Dichtungsschicht ist<br />

sorgfältig vor Pfützenbildung, Austrocknung und Rissbildung, Frosteinwirkung, Oberflächenerosion<br />

und mechanischer Beschädigung zu schützen. Das Niederschlagswasser ist mit ausreichender<br />

Vorflut abzuführen.<br />

c) Für Kunststoffdichtungsbahnen ist eine Gütesicherung der Verlegung sowie eine Prüfung der<br />

Schweißnähte auf Dichtheit und Festigkeit gemäß ÖNORM S 2076-1 „Deponien – Dichtungsbahnen<br />

aus Kunststoff – Verlegung“, ausgegeben am 1. Oktober 1999, vorzunehmen.<br />

d) Die Ergebnisse sämtlicher Eignungs-, Kontroll- und Abnahmeprüfungen sind derart zu<br />

dokumentieren, dass Art und Ergebnis jeder einzelnen Prüfung nachvollzogen werden können, und<br />

sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen.<br />

<strong>Entwurf</strong>, <strong>21.9.07</strong> - 7 -<br />

-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!