Entwurf, 21.9.07 - 1 - -
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Zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für die Herstellung einer Rekultivierungsschicht muss<br />
eine Dokumentation vorliegen, die ausreichende Informationen über die bodenkundliche Eignung und die<br />
Qualität der verwendeten Abfälle enthält. Weiters ist der fachgerechte Einbau als Voraussetzung für die<br />
Erfüllung der relevanten Bodenfunktionen (zB können Verdichtungen beim Aufbringen des Materials zu<br />
Beeinträchtigungen des Luft- und Wasserhaushaltes und der Filterfunktion führen) zu dokumentieren.<br />
5 QUALITÄTSSICHERUNG<br />
Vorgaben zur Installierung eines Qualitätssicherungssystems sind in Abhängigkeit des Projektes aus der<br />
demonstrativen Aufzählung allgemeiner Anforderungen gemäß Kapitel 5.1 abzuleiten. Die besonderen<br />
Anforderungen gemäß Kapitel 5.2 sind jedenfalls einzuhalten.<br />
5.1 Allgemeine Anforderungen<br />
a) Festlegung materialtechnologischer Vorgaben zu allen Produkten und Naturstoffen, die in den<br />
einzelnen Bauteilen Verwendung finden.<br />
b) Festlegung von Vorgaben zur Bauausführung des gesamten Vorhabens oder für einzelne Abschnitte,<br />
zB<br />
– Vorbereitung/Verbesserung des natürlichen Untergrundes,<br />
– zeitliche Abfolge von Arbeitsvorgängen,<br />
– Art des Einbaues der vorgesehenen Baumaterialien,<br />
– Verwendung von Geräten für Einzelkomponenten,<br />
– technische Einbaubedingungen.<br />
c) Festlegung von Vorgaben zur Überwachung der Bauausführung, bezogen auf Baumaterialien und<br />
Baumaßnahmen zB<br />
– Prüfparameter,<br />
– Prüfverfahren,<br />
– Materialanforderungen,<br />
– Prüfraster (zeitlich, räumlich, mengenmäßig),<br />
– zeitliche Abwicklung,<br />
– Vorgangsweise bei Nichterreichen der Anforderungen.<br />
d) Festlegung der Verantwortlichkeiten für die Durchführung und die Überwachung der Prüfungen<br />
gemäß lit. a bis c (Eigen- und Fremdüberwachung).<br />
5.2 Besondere Anforderungen<br />
a) Für mineralische Dichtungsschichten (Basis- und Oberflächendichtung) und für Flächendrainagen<br />
sind Eignungs-, Kontroll- und Abnahmeprüfungen gemäß ÖNORM S 2074-2 „Geotechnik im<br />
Deponiebau – Teil 2: Erdarbeiten“, Punkt 6 bis 8, ausgegeben am 1. September 2004, vorzunehmen.<br />
Ein Probefeld zum Nachweis der Eignung der Herstellungsverfahren für die mineralische<br />
Basisdichtung ist anzulegen. Das Probefeld darf nicht Bestandteil der späteren Abdichtung sein.<br />
Kontroll- und Abnahmeprüfungen bei mineralischen Dichtungsschichten sind für jede verdichtete<br />
Lage, vor Einbau der darauf folgenden Lage oder einer Kunststoffdichtungsbahn, durchzuführen.<br />
b) Mineralische Dichtungsschichten dürfen nicht bei Wetterlagen hergestellt werden, die einer<br />
Einhaltung der Einbaukriterien entgegenstehen. Die fertig gestellte mineralische Dichtungsschicht ist<br />
sorgfältig vor Pfützenbildung, Austrocknung und Rissbildung, Frosteinwirkung, Oberflächenerosion<br />
und mechanischer Beschädigung zu schützen. Das Niederschlagswasser ist mit ausreichender<br />
Vorflut abzuführen.<br />
c) Für Kunststoffdichtungsbahnen ist eine Gütesicherung der Verlegung sowie eine Prüfung der<br />
Schweißnähte auf Dichtheit und Festigkeit gemäß ÖNORM S 2076-1 „Deponien – Dichtungsbahnen<br />
aus Kunststoff – Verlegung“, ausgegeben am 1. Oktober 1999, vorzunehmen.<br />
d) Die Ergebnisse sämtlicher Eignungs-, Kontroll- und Abnahmeprüfungen sind derart zu<br />
dokumentieren, dass Art und Ergebnis jeder einzelnen Prüfung nachvollzogen werden können, und<br />
sind der Behörde auf Verlangen vorzulegen.<br />
<strong>Entwurf</strong>, <strong>21.9.07</strong> - 7 -<br />
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