Regulierung von Hedgefonds in Deutschland - eine kritische ...
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III. <strong>Regulierung</strong>sansatz <strong>in</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> (Forts.)<br />
2. E<strong>in</strong>führung <strong>von</strong> „<strong>Hedgefonds</strong>“ <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
� Erst 2004 <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> e<strong>in</strong>geführt<br />
(Investmentmodernisierungsgesetz)<br />
� Anfängliche Begeisterung – Ernüchterung<br />
bereits Ende 2004<br />
� Term<strong>in</strong>ologie: „Sondervermögen mit<br />
zusätzlichen Risiken“ (als Sondervermögen<br />
e<strong>in</strong>er KAG oder Investment-AG) (nachfolgend<br />
ebenfalls als <strong>Hedgefonds</strong> bezeichnet)<br />
� Aufsicht durch die Bundesanstalt für<br />
F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht<br />
� Genehmigungspflicht der Vertragsbed<strong>in</strong>gungen<br />
bzw. Satzung