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Petition - Schweizerischer Friedensrat

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Recht auf Waffenbesitz abschaffen, klaren Bedürfnisnachweis einführen<br />

Das nicht in der Bundesverfassung, aber<br />

ins Waffengesetz geschriebene «Recht<br />

auf eine Waffe» soll in eine moderne Regelung<br />

umgekehrt werden: Nur wer einen<br />

zwingenden Nachweis erbringen<br />

kann, wieso er oder sie welche Waffe zu<br />

Das Gefahrenpotenzial wird verdrängt<br />

Der nahe liegende und bequeme Griff zur Heim-Waffe<br />

führte in den letzten Jahren immer wieder zu<br />

schweren Zwischenfällen und Tötungen mit Sturmgewehren<br />

und Pistolen an Frauen durch Männer, vor<br />

allem in so genannten Beziehungskonflikten, aber<br />

auch durch Selbstmorde. Statistiken werden darüber<br />

nicht geführt, doch Schusswaffen töten täglich. Auch<br />

wenn sie ‘nur’ als Drohung gegen andere oder als<br />

Erpressung gegen Frauen («ich bringe mich oder dich<br />

damit um») eingesetzt werden, entfalten sie ihre<br />

Gewaltwirkung.<br />

Die modernen Kleinwaffen haben zudem nicht mehr<br />

viel mit den früheren Flinten zu tun. Ihre ausgeklügelte<br />

Technik und ihre automatisierte Seriefeuerfunktion,<br />

wie sie etwa das neue Sturmgewehr 90,<br />

aufweist, lassen ihre Wirkung immer verheerender<br />

ausfallen. Der Zuger Attentäter Werner Leibacher hätte<br />

einen weitaus schlimmeres Blutbad angerichtet, wäre<br />

er im Besitz eines solchen Gewehres gewesen.<br />

Eine strengere Waffenkontrolle wird auch in Zukunft<br />

Amoktaten oder Morde an Frauen nicht völlig verhindern<br />

können. Die immer gefährlicheren Kleinwaffen<br />

werden aber nicht mehr massenhaft verfügbar und<br />

bequem zu greifen sein. Gerade in den häufigen<br />

Verzweiflungssituationen könnten dadurch tödliche<br />

Eskalationen entscheidend vermindert werden.<br />

Waffengesetz: Revision sofort umsetzen<br />

Die Teilrevision des Waffengesetzes ist<br />

ein erster Anfang für eine wirksamere<br />

Waffenkontrolle und ermöglicht erst europäische<br />

Standards in dieser Frage. Die<br />

verschiedenen Verbesserungen sind<br />

zwar unterschiedlich und gehen immer<br />

noch vom grundsätzlichen Recht auf Waffenbesitz<br />

aus, schliessen aber die krassesten<br />

Lücken und nehmen die largen<br />

welchem Zweck in welcher Form privat<br />

besitzen oder bei Bedarf tragen muss,<br />

und darüber gründlich und regelmässig<br />

geprüft wird, erhält eine Ausnahmebewilligung.<br />

Das gilt für Jäger, Angestellte<br />

von Sicherheitsfirmen, Angehörige be-<br />

stimmter Berufe etc. Der private Waffenbesitz<br />

wird so ähnlichen Restriktionen unterstellt,<br />

wie sie für den Umgang mit gefährlichen<br />

Explosivstoffen oder Chemikalien<br />

bestehen. Diese dürfen auch nicht<br />

frei gehandelt werden.<br />

Sturmgewehre gehören nicht ins Haus, sondern weggeschlossen<br />

Dass Hunderttausende von Sturmgewehren<br />

und Ordonnanzpistolen samt Munition<br />

in Schweizer Haushalten gelagert,<br />

beim Transport zum obligatorischen<br />

Schiessen in aller Öffentlichkeit verschoben<br />

und gar nach Dienstabschluss den<br />

Wehrmännern abgegeben werden, ist ein<br />

zunehmend gefährlicherer Anachronismus.<br />

Aus militärischen Gründen – kurze<br />

Vorwarnzeiten – kann diese weltweit einzigartige<br />

Praxis längst nicht mehr begründet<br />

werden. Auf diese angebliche Tradi-<br />

Überflüssige Waffen verschrotten<br />

Mit der Armeereform XXI und mit einer<br />

wirksamen Waffenkontrolle fallen Zehntausende<br />

von überschüssigen oder zurückgegebenen<br />

Waffen an, die auf kei-<br />

Waffen in Privatbesitz entsorgen<br />

Die unzähligen in privaten Händen angesammelten<br />

Waffen samt Munition sind<br />

während einer Übergangszeit unbürokratisch<br />

– mit einer staatlichen Rückgabe-<br />

Kantone und die grosszügigen Ausnahmen<br />

an die Kandare. Sie sollen deshalb<br />

möglichst rasch und unverwässert umgesetzt<br />

werden. Alles andere wäre eine<br />

Kapitulation vor der Waffenlobby mit unabsehbaren<br />

Folgen. Bis Ende Jahr läuft<br />

die Vernehmlassung, der Bundesrat wird<br />

dann im nächsten Frühling, sofern er die<br />

Revision nicht wieder auf die lange Bank<br />

tion (die erst vor gut 50 Jahren eingeführt<br />

wurde), sollte endlich verzichtet und<br />

das militärische Schiessmaterial in Zeughäusern<br />

sicher weggeschlossen werden.<br />

Die Munitionsabgabe kann sofort eingestellt<br />

werden. Unverständlicherweise haben<br />

die Räte in dieser September-Session<br />

entsprechende Vorstösse im Rahmen<br />

der Armee XXI abgelehnt, es liegt<br />

nun am Bundesrat, den nächsten Schritt<br />

zu tun.<br />

nen Fall in den weltweiten Kleinwaffenhandel<br />

gespeist gehören, sondern direkt<br />

verschrottet werden sollen.<br />

aktion – einzusammeln und dann zu entsorgen.<br />

Für historische Waffensammlungen<br />

können Ausnahmen erteilt werden.<br />

schiebt, eine Botschaft ans Parlament<br />

verfassen, das dann in der Pflicht wäre.<br />

Die <strong>Petition</strong> für ein wirksameres Waffengesetz<br />

wendet sich gegen die zu erwartenden<br />

Widerstandsmanöver der Waffenlobby<br />

und bekämpft jegliche Verwässerung<br />

der Revision.<br />

Weitere Infos und <strong>Petition</strong>sbogen<br />

Wer sammelt weitere Unterschriften? Bei Bekannten,<br />

am Arbeitsplatz, in Lokalen, an Ständen, bei andern<br />

Gelegenheiten?<br />

Zusätzliche <strong>Petition</strong>s-Unterschriftenbogen oder Informationsmaterialien<br />

sind bei der Kampagne gegen Kleinwaffen<br />

erhältlich oder herunterzuladen unter<br />

www.friedensrat.ch/kleinwaffen.petition

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