Fledermäuse - Lebensweise, Arten und Schutz - Bund Naturschutz ...
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Fledermausschutz international<br />
Mittlerweile gibt es mehrere Vertragswerke<br />
zwischen europäischen Staaten, in denen der<br />
<strong>Schutz</strong> der <strong>Fledermäuse</strong> auch über die Ländergrenzen<br />
hinweg festgeschrieben wurde.<br />
Zwei davon sind besonders relevant: zum<br />
einen das „Eurobats-Abkommen“, ein Regionalabkommen<br />
des „Übereinkommens zur<br />
Erhaltung der wandernden wild lebenden<br />
Tierarten“ (Bonner Konvention), zum anderen<br />
die „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ der Europäischen<br />
Union.<br />
Europäisches Fledermausabkommen<br />
(Eurobats-Abkommen)<br />
1994 hat die B<strong>und</strong>esregierung das „Abkommen<br />
zur Erhaltung der <strong>Fledermäuse</strong><br />
in Europa“ unterzeichnet. Es ist ein Regionalabkommen<br />
der Bonner Konvention,<br />
die vom Umweltprogramm der Vereinten<br />
Nationen (UNEP) getragen wird. Damit hat<br />
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen<br />
Union („FFH-Richtlinie“) verfolgt<br />
das Ziel, die biologische Vielfalt innerhalb<br />
der EU zu erhalten; sie ist seit 1992 in Kraft.<br />
Anhang II der Richtlinie enthält „Tier- <strong>und</strong><br />
Pflanzenarten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse, für deren Erhaltung besondere<br />
<strong>Schutz</strong>gebiete ausgewiesen werden müssen“.<br />
Darin sind sieben Fledermausarten<br />
aufgeführt, die in Deutschland vorkommen:<br />
Teichfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großes<br />
Mausohr, Wimperfledermaus, Kleine<br />
sich die B<strong>und</strong>esrepublik zum <strong>Schutz</strong> der<br />
<strong>Fledermäuse</strong> vor Störung <strong>und</strong> Vergiftung,<br />
zur Sicherung der Fledermausquartiere <strong>und</strong><br />
ihrer Lebensräume, zur Förderung der<br />
Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit<br />
<strong>und</strong> zur notwendigen Gr<strong>und</strong>lagenforschung<br />
verpflichtet.<br />
<strong>und</strong> Große Hufeisennase <strong>und</strong> Mopsfledermaus.<br />
Bayern hat für die Erhaltung dieser<br />
<strong>Arten</strong> (mit Ausnahme der in Norddeutschland<br />
verbreiteten Teichfledermaus) eine<br />
besonders hohe Verantwortung, denn hier<br />
leben bedeutende Anteile der b<strong>und</strong>esdeutschen<br />
Populationen. Die Mitgliedsstaaten<br />
der EU sind zur Ausweisung von <strong>Schutz</strong>gebieten<br />
für diese <strong>Arten</strong> verpflichtet. Die<br />
bayerische Staatsregierung hat etwa 200<br />
Winter- <strong>und</strong> Sommerquartiere sowie zahlreiche<br />
als Jagdlebensraum bedeutsame<br />
Gebiete nach Brüssel gemeldet.<br />
Bayerisches Landesamt für Umwelt<br />
Landesb<strong>und</strong> für Vogelschutz in Bayern e. V.<br />
In Bayern wurden auch Gebäude,<br />
die besondere Fledermausquartiere<br />
beherbergen, als FFH-<br />
Gebiet gemeldet. Die Gewölbe<br />
der Ruine Homburg dienen der<br />
Mopsfledermaus als Winterquartier.<br />
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