07.02.2013 Aufrufe

Fledermäuse - Lebensweise, Arten und Schutz - Bund Naturschutz ...

Fledermäuse - Lebensweise, Arten und Schutz - Bund Naturschutz ...

Fledermäuse - Lebensweise, Arten und Schutz - Bund Naturschutz ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fledermausschutz international<br />

Mittlerweile gibt es mehrere Vertragswerke<br />

zwischen europäischen Staaten, in denen der<br />

<strong>Schutz</strong> der <strong>Fledermäuse</strong> auch über die Ländergrenzen<br />

hinweg festgeschrieben wurde.<br />

Zwei davon sind besonders relevant: zum<br />

einen das „Eurobats-Abkommen“, ein Regionalabkommen<br />

des „Übereinkommens zur<br />

Erhaltung der wandernden wild lebenden<br />

Tierarten“ (Bonner Konvention), zum anderen<br />

die „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ der Europäischen<br />

Union.<br />

Europäisches Fledermausabkommen<br />

(Eurobats-Abkommen)<br />

1994 hat die B<strong>und</strong>esregierung das „Abkommen<br />

zur Erhaltung der <strong>Fledermäuse</strong><br />

in Europa“ unterzeichnet. Es ist ein Regionalabkommen<br />

der Bonner Konvention,<br />

die vom Umweltprogramm der Vereinten<br />

Nationen (UNEP) getragen wird. Damit hat<br />

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen<br />

Union („FFH-Richtlinie“) verfolgt<br />

das Ziel, die biologische Vielfalt innerhalb<br />

der EU zu erhalten; sie ist seit 1992 in Kraft.<br />

Anhang II der Richtlinie enthält „Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, für deren Erhaltung besondere<br />

<strong>Schutz</strong>gebiete ausgewiesen werden müssen“.<br />

Darin sind sieben Fledermausarten<br />

aufgeführt, die in Deutschland vorkommen:<br />

Teichfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großes<br />

Mausohr, Wimperfledermaus, Kleine<br />

sich die B<strong>und</strong>esrepublik zum <strong>Schutz</strong> der<br />

<strong>Fledermäuse</strong> vor Störung <strong>und</strong> Vergiftung,<br />

zur Sicherung der Fledermausquartiere <strong>und</strong><br />

ihrer Lebensräume, zur Förderung der<br />

Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit<br />

<strong>und</strong> zur notwendigen Gr<strong>und</strong>lagenforschung<br />

verpflichtet.<br />

<strong>und</strong> Große Hufeisennase <strong>und</strong> Mopsfledermaus.<br />

Bayern hat für die Erhaltung dieser<br />

<strong>Arten</strong> (mit Ausnahme der in Norddeutschland<br />

verbreiteten Teichfledermaus) eine<br />

besonders hohe Verantwortung, denn hier<br />

leben bedeutende Anteile der b<strong>und</strong>esdeutschen<br />

Populationen. Die Mitgliedsstaaten<br />

der EU sind zur Ausweisung von <strong>Schutz</strong>gebieten<br />

für diese <strong>Arten</strong> verpflichtet. Die<br />

bayerische Staatsregierung hat etwa 200<br />

Winter- <strong>und</strong> Sommerquartiere sowie zahlreiche<br />

als Jagdlebensraum bedeutsame<br />

Gebiete nach Brüssel gemeldet.<br />

Bayerisches Landesamt für Umwelt<br />

Landesb<strong>und</strong> für Vogelschutz in Bayern e. V.<br />

In Bayern wurden auch Gebäude,<br />

die besondere Fledermausquartiere<br />

beherbergen, als FFH-<br />

Gebiet gemeldet. Die Gewölbe<br />

der Ruine Homburg dienen der<br />

Mopsfledermaus als Winterquartier.<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!