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Sichtfelder an Knotenpunkten

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Darstellung der Haltesichtweite <strong>an</strong> Verkehrs<strong>an</strong>lagen<br />

Ein Fahrzeugführer muss bei der Benutzung einer<br />

Verkehrs<strong>an</strong>lage darauf vertrauen können, dass er<br />

Hindernisse oder <strong>an</strong>dere Verkehrteilnehmer (besonders<br />

Kinder) erkennen k<strong>an</strong>n und bei der zulässigen<br />

Geschwindigkeit vor diesen Hindernissen zum Stehen<br />

kommt. Diese Haltesicht gilt für Strecken und<br />

Knotenpunkte.<br />

Bei der Haltesichtweite <strong>an</strong> <strong>Knotenpunkten</strong> wird davon<br />

ausgeg<strong>an</strong>gen, dass ein Fahrzeugführer beim Her<strong>an</strong>fahren <strong>an</strong><br />

einen Knotenpunkt auch den Knoten und vorfahrtsregelnde<br />

Verkehrszeichen oder Lichtzeichen erkennt und vor den<br />

Ein- oder Abbiegenden <strong>an</strong>halten k<strong>an</strong>n.<br />

Der Nachweis der Haltesicht ist eine Mindestforderung für<br />

die Verkehrssicherheit. Dies ist gegeben, wenn die der<br />

Tabelle Haltesichtweiten dargestellten Mindestmaße<br />

eingehalten werden.<br />

Haltesichtweiten <strong>an</strong> <strong>an</strong>gebauten Hauptverkehrsstraßen und<br />

Erschließungsstraßen in Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit<br />

(Angaben in m)<br />

gefahrene Geschwindigkeit<br />

(km/h)<br />

20 30 40 50 60<br />

zu überblickender Weg (m) 10 15 25 40 60

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