Pfarrbrief 09/2012 - Brühl-Ketsch
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es Potenzial. So soll der Gottesdienst am vierten Advent, der traditionellerweise<br />
inhaltlich und musikalisch von der Kirchenband „Konfrontation“ gestaltet wird,<br />
sowie der Pfarrfest- und Hungermarschgottesdienst und Familiengottesdienste zu<br />
gemeinsamen Gottesdiensten der Seelsorgeeinheit werden. Gleiches gilt für Jubiläen<br />
und andere Anlässe. Geplant ist, an solchen Terminen nur diesen einen<br />
Gottesdienst zu feiern und nicht wie bisher parallel stattfindende Gottesdienste in<br />
der jeweils anderen Gemeinde abzuhalten.<br />
Durch diese Maßnahme soll die Seelsorgeeinheit noch mehr zu einer Einheit<br />
verschmelzen und es für die Menschen selbstverständlich werden, nicht nur Gottesdienste<br />
in der eigenen Pfarrei, sondern auch den Partnergemeinden zu besuchen.<br />
Diese Vorschläge wurden einstimmig angenommen. Bezüglich der Familiengottesdienste<br />
kam die Frage auf, ob es möglich sei, diese erst um 11 Uhr statt<br />
10 Uhr beginnen zu lassen, da dies den jungen Familien entgegen kommen würde.<br />
Dieser Anfrage wurde durch die Mehrheit der Ratsmitglieder entsprochen. Die<br />
Gottesdienste in der Osternacht und an Heilig Abend werden auch künftig gemeinsam<br />
in <strong>Ketsch</strong> gefeiert. Insgesamt hat der Ausschuss für Gottesdienstentwicklung<br />
viele Ideen für neue Gottesdienste oder Gestaltung derselben. Pastoralreferentin<br />
Martina Gaß merkte an, dass die Seelsorgeeinheit mit Band und diversen<br />
Chören ein sehr musikalisches Profil aufzuweisen habe. Dieses Thema wird<br />
beim nächsten Treffen des Ausschusses vertieft werden, wenn Chor- und Bandleiter<br />
eingeladen werden.<br />
Als Vorbereitung zur nächsten Pfarrgemeinderatssitzung nach den Sommerferien,<br />
in der über das Thema „Geschiedene - Wiederverheiratete“ gesprochen<br />
werden soll, gab Klaus Nothhelfer einen Abriss über die bisherige Auseinandersetzung<br />
der Kirche mit diesem Thema. Dieses Problem, wenn man es als solches<br />
bezeichnen möchte, wird bereits seit 50 Jahren diskutiert, doch es besteht immer<br />
noch Bedarf. Grundsätzlich gibt es in der Frage, wie in der Kirche mit Geschiedenen-Wiederverheirateten<br />
umgegangen werden soll, zwei Pole, die unvereinbar<br />
scheinen. Der eine ist das Kirchenrecht, das Geschiedenen-Wiederverheirateten<br />
von den Sakramenten ausschließt. Papst Benedikt ist sich des Problems bewusst,<br />
sieht aber keine Möglichkeit das Kirchenrecht zu ändern. Auf der anderen<br />
Seite steht die konkrete Lebenswirklichkeit in den Pfarrgemeinden und Seelsorgeeinheiten.<br />
Die Priester und Diakone dort sehen es als ihren pastoralen Auftrag,<br />
Barmherzigkeit zu zeigen, auch wenn sie damit gegen das Kirchenrecht verstoßen.<br />
Ihrer Ansicht nach muss das Wohl der Menschen vor der Einhaltung des<br />
Gesetzes stehen. Bereits 1962 wurde im zweiten Vatikanischen Konzil auf diesen<br />
Barmherzigkeitsauftrag hingewiesen. 1971 wurden während der Würzburger Synode<br />
die Beschlüsse des Konzils „eingedeutscht“ und nach Rom geschickt.<br />
Nichts geschah. Nach dieser ersten folgten diverse Synoden auf Diözesanebene,<br />
bis die drei Bischöfe Oskar Saier, Karl Lehman und Walter Kasper 1993 einen<br />
gemeinsamen Hirtenbrief verfassten, in dem sie sich ausführlich mit allen Aspekten<br />
des Themas befassten. Aber auch darauf reagierte der Vatikan nicht. Seitdem<br />
herrschte mehr oder weniger Stillstand, bis 2010 bei einer Tagung der Diözese<br />
Stuttgart-Rottenburg und der Erzdiözese Freiburg der so genannte „Erkundungs-<br />
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