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Pfarrbrief 09/2012 - Brühl-Ketsch

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es Potenzial. So soll der Gottesdienst am vierten Advent, der traditionellerweise<br />

inhaltlich und musikalisch von der Kirchenband „Konfrontation“ gestaltet wird,<br />

sowie der Pfarrfest- und Hungermarschgottesdienst und Familiengottesdienste zu<br />

gemeinsamen Gottesdiensten der Seelsorgeeinheit werden. Gleiches gilt für Jubiläen<br />

und andere Anlässe. Geplant ist, an solchen Terminen nur diesen einen<br />

Gottesdienst zu feiern und nicht wie bisher parallel stattfindende Gottesdienste in<br />

der jeweils anderen Gemeinde abzuhalten.<br />

Durch diese Maßnahme soll die Seelsorgeeinheit noch mehr zu einer Einheit<br />

verschmelzen und es für die Menschen selbstverständlich werden, nicht nur Gottesdienste<br />

in der eigenen Pfarrei, sondern auch den Partnergemeinden zu besuchen.<br />

Diese Vorschläge wurden einstimmig angenommen. Bezüglich der Familiengottesdienste<br />

kam die Frage auf, ob es möglich sei, diese erst um 11 Uhr statt<br />

10 Uhr beginnen zu lassen, da dies den jungen Familien entgegen kommen würde.<br />

Dieser Anfrage wurde durch die Mehrheit der Ratsmitglieder entsprochen. Die<br />

Gottesdienste in der Osternacht und an Heilig Abend werden auch künftig gemeinsam<br />

in <strong>Ketsch</strong> gefeiert. Insgesamt hat der Ausschuss für Gottesdienstentwicklung<br />

viele Ideen für neue Gottesdienste oder Gestaltung derselben. Pastoralreferentin<br />

Martina Gaß merkte an, dass die Seelsorgeeinheit mit Band und diversen<br />

Chören ein sehr musikalisches Profil aufzuweisen habe. Dieses Thema wird<br />

beim nächsten Treffen des Ausschusses vertieft werden, wenn Chor- und Bandleiter<br />

eingeladen werden.<br />

Als Vorbereitung zur nächsten Pfarrgemeinderatssitzung nach den Sommerferien,<br />

in der über das Thema „Geschiedene - Wiederverheiratete“ gesprochen<br />

werden soll, gab Klaus Nothhelfer einen Abriss über die bisherige Auseinandersetzung<br />

der Kirche mit diesem Thema. Dieses Problem, wenn man es als solches<br />

bezeichnen möchte, wird bereits seit 50 Jahren diskutiert, doch es besteht immer<br />

noch Bedarf. Grundsätzlich gibt es in der Frage, wie in der Kirche mit Geschiedenen-Wiederverheirateten<br />

umgegangen werden soll, zwei Pole, die unvereinbar<br />

scheinen. Der eine ist das Kirchenrecht, das Geschiedenen-Wiederverheirateten<br />

von den Sakramenten ausschließt. Papst Benedikt ist sich des Problems bewusst,<br />

sieht aber keine Möglichkeit das Kirchenrecht zu ändern. Auf der anderen<br />

Seite steht die konkrete Lebenswirklichkeit in den Pfarrgemeinden und Seelsorgeeinheiten.<br />

Die Priester und Diakone dort sehen es als ihren pastoralen Auftrag,<br />

Barmherzigkeit zu zeigen, auch wenn sie damit gegen das Kirchenrecht verstoßen.<br />

Ihrer Ansicht nach muss das Wohl der Menschen vor der Einhaltung des<br />

Gesetzes stehen. Bereits 1962 wurde im zweiten Vatikanischen Konzil auf diesen<br />

Barmherzigkeitsauftrag hingewiesen. 1971 wurden während der Würzburger Synode<br />

die Beschlüsse des Konzils „eingedeutscht“ und nach Rom geschickt.<br />

Nichts geschah. Nach dieser ersten folgten diverse Synoden auf Diözesanebene,<br />

bis die drei Bischöfe Oskar Saier, Karl Lehman und Walter Kasper 1993 einen<br />

gemeinsamen Hirtenbrief verfassten, in dem sie sich ausführlich mit allen Aspekten<br />

des Themas befassten. Aber auch darauf reagierte der Vatikan nicht. Seitdem<br />

herrschte mehr oder weniger Stillstand, bis 2010 bei einer Tagung der Diözese<br />

Stuttgart-Rottenburg und der Erzdiözese Freiburg der so genannte „Erkundungs-<br />

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