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Servicehandbuch Games for Families - Consumenta

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An die<br />

AFAG Messen und Ausstellungen GmbH<br />

Abteilung Technik<br />

Messezentrum 1<br />

90471 Nürnberg<br />

oder per Fax an +49(0)911-98833-508<br />

zur Weiterleitung an die Stadt Nürnberg<br />

Ordnungsamt, Gaststättenabteilung<br />

Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg<br />

Termin<br />

21. 9. 2012<br />

Antrag auf Erteilung der Genehmigung<br />

zur Abgabe von Speisen und Getränken zum so<strong>for</strong>tigen Verzehr<br />

13<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: _____________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Halle: Stand:<br />

Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bedarf gemäß § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes einer Erlaubnis, die durch das<br />

Ordunungsamt der Stadt Nürnberg erteilt wird.<br />

Erlaubnisfrei ist die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen, sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken in kleineren als handelsüblichen<br />

Mengen (z. B. Bier 0,15 l, Wein 0,1 l, Sekt 0,05 l) Auskünfte erhalten Sie unter Tel +49 (0) 9 11. 2 31 - 27 29 oder 2 31 - 53 25 oder 2 31 - 25 26,,<br />

Fax +49 (0) 9 11. 2 31 40 06<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Antrag auf Genehmigung zur Abgabe von Speisen und Getränken spätestens zwei Wochen vor der Messe<br />

beim Ordnungsamt einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können unter Umständen nicht rechtzeitig bearbeitet werden und müssen dann abgelehnt<br />

werden.<br />

Hiermit wird die Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes für die Abgabe alkoholischer Getränke beantragt.<br />

� Es werden folgende Getränke abgebegen: � Bier<br />

� Wein<br />

� Branntwein<br />

� alkoholfreie Getränke<br />

� Es werden ausschließlich alkoholfreie Getränke abgegeben.<br />

� Es werden folgende Speisen bzw. Imbisse abgegeben: _______________________________________________________________________<br />

an � Besucher gegen Entgelt � Besucher, unentgeltlich Sitzplätze � ja Anzahl _________<br />

� Kunden, gegen Entgelt<br />

� wir verwenden Mehrweggeschirr<br />

� Kunden, unentgeltlich � nein<br />

Erläuterungen: ______________________________________________________________________________________________________<br />

Nur mit Genehmigung<br />

der Messeleitung<br />

Anmerkung der Messeleitung:<br />

(s. Absatz 8 der Besonderen Messebedingungen Ihrer Anmeldung)<br />

Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen bereits mit der Anmeldung beantragt und von der Messeleitung genehmigt worden sein.<br />

Der Ausschank darf nur in Gefäßen bis zu 0,25 Liter und mit Mehrweggeschirr erfolgen.<br />

Die Erlaubnis der Messeleitung entbindet nicht von der Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.<br />

Bei Ständen, in denen Lebensmittel zum Verzehr zubereitet, verarbeitet und abgegeben werden, müssen Spüleinrichtungen und Handwaschbecken mit Kaltund<br />

Warmwasser vorhanden sein. Hierfür sind entsprechende Wasseranschlüsse er<strong>for</strong>derlich.<br />

Glasaufsatz: Bei unverpackten Lebensmitteln muss zu Kunden hin ein abgewinkelter Glasaufsatz vorhanden sein, damit Lebensmittel nicht einer nachteiligen<br />

Beeinflussung ausgesetzt sind.<br />

Kühlung: Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch- und Milcherzeugnisse usw. müssen entsprechende Kühlvorrichtungen haben, bei den Temperaturen für<br />

Fleischerzeugnisse bis + 4° C und bei Milcherzeugnissen bis 7° C zu gewährleisten sind.<br />

Gesundheitszeugnisse: Diese müssen vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit vorhanden sein.<br />

Kleidung: Die Kleidung derjenigen Personen, welche mit der Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln beschäftigt sind, muss sauber<br />

und einwandfrei sein.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers

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