Servicehandbuch Games for Families - Consumenta
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An die<br />
AFAG Messen und Ausstellungen GmbH<br />
Abteilung Technik<br />
Messezentrum 1<br />
90471 Nürnberg<br />
oder per Fax an +49(0)911-98833-508<br />
zur Weiterleitung an die Stadt Nürnberg<br />
Ordnungsamt, Gaststättenabteilung<br />
Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg<br />
Termin<br />
21. 9. 2012<br />
Antrag auf Erteilung der Genehmigung<br />
zur Abgabe von Speisen und Getränken zum so<strong>for</strong>tigen Verzehr<br />
13<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: _____________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Halle: Stand:<br />
Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bedarf gemäß § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes einer Erlaubnis, die durch das<br />
Ordunungsamt der Stadt Nürnberg erteilt wird.<br />
Erlaubnisfrei ist die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen, sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken in kleineren als handelsüblichen<br />
Mengen (z. B. Bier 0,15 l, Wein 0,1 l, Sekt 0,05 l) Auskünfte erhalten Sie unter Tel +49 (0) 9 11. 2 31 - 27 29 oder 2 31 - 53 25 oder 2 31 - 25 26,,<br />
Fax +49 (0) 9 11. 2 31 40 06<br />
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Antrag auf Genehmigung zur Abgabe von Speisen und Getränken spätestens zwei Wochen vor der Messe<br />
beim Ordnungsamt einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können unter Umständen nicht rechtzeitig bearbeitet werden und müssen dann abgelehnt<br />
werden.<br />
Hiermit wird die Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes für die Abgabe alkoholischer Getränke beantragt.<br />
� Es werden folgende Getränke abgebegen: � Bier<br />
� Wein<br />
� Branntwein<br />
� alkoholfreie Getränke<br />
� Es werden ausschließlich alkoholfreie Getränke abgegeben.<br />
� Es werden folgende Speisen bzw. Imbisse abgegeben: _______________________________________________________________________<br />
an � Besucher gegen Entgelt � Besucher, unentgeltlich Sitzplätze � ja Anzahl _________<br />
� Kunden, gegen Entgelt<br />
� wir verwenden Mehrweggeschirr<br />
� Kunden, unentgeltlich � nein<br />
Erläuterungen: ______________________________________________________________________________________________________<br />
Nur mit Genehmigung<br />
der Messeleitung<br />
Anmerkung der Messeleitung:<br />
(s. Absatz 8 der Besonderen Messebedingungen Ihrer Anmeldung)<br />
Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen bereits mit der Anmeldung beantragt und von der Messeleitung genehmigt worden sein.<br />
Der Ausschank darf nur in Gefäßen bis zu 0,25 Liter und mit Mehrweggeschirr erfolgen.<br />
Die Erlaubnis der Messeleitung entbindet nicht von der Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.<br />
Bei Ständen, in denen Lebensmittel zum Verzehr zubereitet, verarbeitet und abgegeben werden, müssen Spüleinrichtungen und Handwaschbecken mit Kaltund<br />
Warmwasser vorhanden sein. Hierfür sind entsprechende Wasseranschlüsse er<strong>for</strong>derlich.<br />
Glasaufsatz: Bei unverpackten Lebensmitteln muss zu Kunden hin ein abgewinkelter Glasaufsatz vorhanden sein, damit Lebensmittel nicht einer nachteiligen<br />
Beeinflussung ausgesetzt sind.<br />
Kühlung: Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch- und Milcherzeugnisse usw. müssen entsprechende Kühlvorrichtungen haben, bei den Temperaturen für<br />
Fleischerzeugnisse bis + 4° C und bei Milcherzeugnissen bis 7° C zu gewährleisten sind.<br />
Gesundheitszeugnisse: Diese müssen vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit vorhanden sein.<br />
Kleidung: Die Kleidung derjenigen Personen, welche mit der Herstellung, Zubereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln beschäftigt sind, muss sauber<br />
und einwandfrei sein.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers