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StartKlar - Potsdam für Ausbildung und Beruf - planet-beruf regional ...

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WEGE<br />

ZUM<br />

BERUF<br />

Gymnasium<br />

Am Gymnasium wird in der Regel Unterricht in den Klassen 7 bis 12<br />

erteilt. Im 12-jährigen Bildungsgangist die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase.<br />

Die zweijährige Qualifikationsphase liegt in den Jahrgangsstufen<br />

11 <strong>und</strong> 12.<br />

Zulassungsvoraussetzung<br />

<strong>für</strong> den Besuch des Gymnasiums ist der vorherige Besuch der Gr<strong>und</strong>schule.<br />

Am Ende der Jahrgangsstufe 6 erstellt die Gr<strong>und</strong>schule ein<br />

Gr<strong>und</strong>schulgutachten. Dieses beinhaltet eine Bildungsgangempfehlung.<br />

Die weiterführenden Schulen sind nicht verpflichtet, sich an dieses<br />

Gutachten zu halten, sie werden dies aber in den meisten Fällen<br />

tun. Deshalb ist eine Empfehlung der Gr<strong>und</strong>schule <strong>für</strong> den Bildungsgang<br />

des Gymnasiums als Voraussetzung <strong>für</strong> den Besuch eines Gymnasiums<br />

zumeist unerlässlich.<br />

Abschluss<br />

Der erfolgreiche Besuch des Gymnasiums endet mit dem Erwerb der<br />

Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) am Ende der 12. Jahrgangsstufe.<br />

Diese berechtigt zum Studium an einer deutschen Hochschule.<br />

<strong>Beruf</strong>liches Gymnasium am Oberstufenzentrum<br />

Neben den Gymnasien <strong>und</strong> zahlreichen Gesamtschulen bieten auch<br />

die Oberstufenzentren (OSZ) das <strong>beruf</strong>liche Gymnasium (Jahrgangsstufen<br />

11 bis 13) zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife an.<br />

Zulassungsvoraussetzung<br />

Voraussetzung zur Aufnahme ist die Versetzung in die gymnasiale<br />

Oberstufe.<br />

Abschluss<br />

Das an einem OSZ erworbene Abitur führt zur Allgemeinen Hochschulreife.<br />

Nach erfolgreicher Teilnahme an mindestens 2 aufeinander<br />

folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase kann unter<br />

bestimmten Umständen die Fachhochschulreife erteilt werden.<br />

Fachoberschule (<strong>für</strong> Jugendliche ohne abgeschlossene<br />

<strong>Beruf</strong>sausbildung)<br />

Schulabgänger/innen aus der Jahrgangsstufe 10, die mindestens die<br />

Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss erlangt haben,<br />

steht der Besuch eines 2-jährigen vollzeitschulischen Bildungsganges<br />

der Fachoberschule offen.<br />

Im 1. Jahr findet der Unterricht am Oberstufenzentrum <strong>und</strong> im Rahmen<br />

eines Praktikums (z. B. im Betrieb oder in einer Behörde) statt.<br />

Im 2. Jahr wird der Unterricht ausschließlich am Oberstufenzentrum erteilt.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Wer die Fachoberschule besuchen möchte, muss neben der Aufnahmevoraussetzung<br />

der Fachoberschulreife oder eines gleichwertigen<br />

Abschlusses auch eine Zusage einer Praxisstelle <strong>für</strong> die fachpraktische<br />

<strong>Ausbildung</strong> vorweisen. Die Oberstufenzentren beraten bei der Auswahl<br />

der Praxisstellen. Die Bewerber/innen dürfen das 21. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.<br />

Abschluss<br />

Am Ende des 2. Jahres findet die Fachhochschulreifeprüfung statt. Die<br />

Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Unabhängig von der gewählten Fachrichtung<br />

ist ein Studium an jeder Fachhochschule in jeder Fachrichtung<br />

möglich.<br />

<strong>Beruf</strong>sfachschule<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> an der <strong>Beruf</strong>sfachschule findet vollständig im Oberstufenzentrum<br />

statt. An der <strong>Beruf</strong>sfachschule können folgende Abschlüsse<br />

erworben werden:<br />

• Abschlüsse der Sek<strong>und</strong>arstufe I bzw. <strong>beruf</strong>licher Gr<strong>und</strong>bildung (Dauer:<br />

1 Jahr) oder<br />

• <strong>Beruf</strong>sabschlüsse, z. B. Assistenten<strong>beruf</strong>e, Medizinalfach<strong>beruf</strong>e<br />

(Dauer: 2 bis 3,5 Jahre je nach den Bestimmungen der <strong>Ausbildung</strong>sordnung).<br />

Zulassungsvoraussetzung<br />

<strong>für</strong> den Besuch der <strong>Beruf</strong>sfachschule ist die Erfüllung der 10-jährigen<br />

Vollzeitschulpflicht.<br />

Je nach <strong>Ausbildung</strong>s<strong>beruf</strong> ist ein bestimmter Schulabschluß festgelegt.<br />

Abschluss<br />

Wer neben dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges im Bereich<br />

Sozialpflege die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen<br />

Abschluss nachweist, erwirbt die Zugangsberechtigung <strong>für</strong> Bildungsgänge<br />

der Fachschule vom Typ Sozialwesen oder <strong>für</strong> den 1-jährigen Bildungsgang<br />

zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachoberschule.<br />

Am Ende der <strong>Ausbildung</strong> im kaufmännischen Bereich steht eine Abschlussprüfung<br />

vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

in dem gewählten <strong>Ausbildung</strong>s<strong>beruf</strong> (z. B. Bürokauffrau/<br />

Bürokaufmann).<br />

<strong>Beruf</strong>sschule<br />

In der <strong>Beruf</strong>sschule werden Schüler/innen nach Erfüllung der 10-jährigen<br />

Vollzeitschulpflicht nach dem Modell der "dualen <strong>Beruf</strong>sausbildung"<br />

unterrichtet. Duale <strong>Beruf</strong>sausbildung ist die parallele <strong>Ausbildung</strong><br />

in Betrieb <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>sschule.<br />

Je nach <strong>Beruf</strong> dauert sie zwischen 2 <strong>und</strong> 3,5 Jahren.<br />

Zulassungsvoraussetzung<br />

Der Zugang ist gr<strong>und</strong>sätzlich an keinen bestimmten Schulabschluss<br />

geb<strong>und</strong>en, kann aber erst nach der Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht<br />

erfolgen.<br />

Wer keinen <strong>Ausbildung</strong>svertrag abschließen konnte, besucht an der<br />

<strong>Beruf</strong>sschule Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung <strong>und</strong><br />

<strong>Beruf</strong>sorientierung oder <strong>Beruf</strong>svorbereitung.<br />

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